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   OLG Düsseldorf, 28.10.2020 - 3 Kart 842/19 [V]   

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https://dejure.org/2020,36331
OLG Düsseldorf, 28.10.2020 - 3 Kart 842/19 [V] (https://dejure.org/2020,36331)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.10.2020 - 3 Kart 842/19 [V] (https://dejure.org/2020,36331)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Oktober 2020 - 3 Kart 842/19 [V] (https://dejure.org/2020,36331)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.11.2017 - EnVR 41/16

    Netzreservekapazität - Entgelte für den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2020 - 3 Kart 842/19
    Die Bestellung von Reservekapazität ermöglicht es dem Netzbetreiber mithin, sich gegen die Risiken eines vorübergehenden Ausfalls dezentraler Erzeugungsanlagen gegen Zahlung eines festen Betrags abzusichern (zu alledem BGH, Beschluss v. 14.11.2017, EnVR 41/16, Rn. 27, juris).

    Die von der Beschwerdeführerin insoweit in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des erkennenden Senats zur Berücksichtigung der Netzreservekapazität bei der Berechnung der Vermeidungsleistung als Bestandteil der vermiedenen Netzentgelte gemäß § 18 StromNEV (BGH, Beschluss v. 14.11.2017, EnVR 41/16 bzw. Senat, Beschluss v. 31.08.2016, VI-3 Kart 127/15 [V], jeweils juris) verhalten sich ausschließlich zu der Frage, ob für den Fall, dass zwischen vorgelagertem und nachgelagertem Netzbetreiber die Gewährleistung und Abrechnung von Netzreservekapazität vereinbart war, die anhand der Vermeidungsarbeit, -leistung und Netzentgelte der vorgelagerten Ebene nach § 18 Abs. 2 StromNEV ermittelten vermiedenen Kosten um die durch die bestellte Netzreservekapazität anfallenden Kosten zu verringern sind.

    Er hat den sich hieraus ergebenden Vorteilen durch § 18 StromNEV Rechnung getragen, indem er dem Betreiber einer dezentralen Erzeugungsanlage die Vorteile zukommen lässt, die der Netzbetreiber infolge der dezentralen Einspeisung durch Vermeidung von Entgelten für die Nutzung vorgelagerter Netze erzielt (BGH, Beschluss v. 20.06.2017, EnVR 40/16, Rn. 20, juris; Beschluss v. 14.11.2017, EnVR 41/16, Rn. 23, juris).

  • BGH, 15.05.2012 - KVR 51/11

    Wasserpreise Calw

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2020 - 3 Kart 842/19
    Für die Ermittlung wettbewerbsanaloger Entgelte können nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zur kartellrechtlichen Parallelvorschrift insbesondere die Verhaltensweisen von Unternehmen auf vergleichbaren Märkten mit wirksamem Wettbewerb berücksichtigt werden (BGH, Beschluss v. 15.05.2012, KVR 51/11, BeckRS 2012, 16890, Rn. 13 - Wasserpreise Calw).

    Nach zutreffender Ansicht (iE Weyer in: BerlK-EnR, aaO, § 30 EnWG Rn 109 f.) ist jedoch eine Annäherung der Maßstäbe festzustellen, indem im Rahmen des Als-Ob-Wettbewerbs nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 GWB bei der erforderlichen Überprüfung der Preisbildungsfaktoren auf die einschlägigen und gegebenenfalls weiterzuentwickelnden ökonomischen Theorien zurückgegriffen werden kann (BGH, Beschluss v. 15.05.2012, KVR 51/11, BeckRS 2012, 16890, Rn. 13 - Wasserpreise Calw).

  • BGH, 23.10.2019 - EnVR 28/18

    Einstellung eines Beschwerdeverfahrens nach Rücknahme der Beschwerde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2020 - 3 Kart 842/19
    Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten eines Nebenbeteiligten im Sinne des § 79 Abs. 1 Nr. 3 EnWG setzt neben einer Antragstellung bzw. einer sonstigen wesentlichen Verfahrensförderung ein berechtigtes Interesse am Verfahrensausgang voraus (BGH, Beschluss v. 08.11.2017, EnVR 49/15, Rn. 2, juris; Beschluss v. 23.10.2019, EnVR 28/18, Rn. 2, juris).
  • BGH, 08.11.2017 - EnVR 49/15

    Energiewirtschaftliches Verwaltungsverfahren: Kostenentscheidung nach Rücknahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2020 - 3 Kart 842/19
    Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten eines Nebenbeteiligten im Sinne des § 79 Abs. 1 Nr. 3 EnWG setzt neben einer Antragstellung bzw. einer sonstigen wesentlichen Verfahrensförderung ein berechtigtes Interesse am Verfahrensausgang voraus (BGH, Beschluss v. 08.11.2017, EnVR 49/15, Rn. 2, juris; Beschluss v. 23.10.2019, EnVR 28/18, Rn. 2, juris).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2016 - 3 Kart 116/15

    Begriff der vorgelagerten Netzebene i.S. von § 18 StromNEV

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2020 - 3 Kart 842/19
    In dem Beschluss vom 31.08.2016 (VI-3 Kart 116/15 [V]), juris) hat der Senat allein für die Frage der Auslegung des Begriffs "Netz-/Umspannebene" auf das Begriffsverständnis der VV II plus mit der Begründung zurückgegriffen, dass diese bis zur Einführung der StromNEV die maßgebliche Grundlage zur Berechnung von Netzentgelten gewesen sei.
  • BGH, 20.06.2017 - EnVR 40/16

    Berechnung des Stromnetzentgelts für eine dezentrale Einspeisung: Begriff der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2020 - 3 Kart 842/19
    Er hat den sich hieraus ergebenden Vorteilen durch § 18 StromNEV Rechnung getragen, indem er dem Betreiber einer dezentralen Erzeugungsanlage die Vorteile zukommen lässt, die der Netzbetreiber infolge der dezentralen Einspeisung durch Vermeidung von Entgelten für die Nutzung vorgelagerter Netze erzielt (BGH, Beschluss v. 20.06.2017, EnVR 40/16, Rn. 20, juris; Beschluss v. 14.11.2017, EnVR 41/16, Rn. 23, juris).
  • BGH, 23.06.2009 - EnVR 48/08

    Netzanschluss

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2020 - 3 Kart 842/19
    Danach kommt es nicht darauf an, dass sich ein Anspruch des Letztverbrauchers auf freie Wahl der Netz- oder Umspannebene nicht unmittelbar aus dem Wortlaut des § 17 Abs. 1 EnWG ergibt, da er jedenfalls aus der Konzeption der Vorschrift folgt: Nach der Gesetzesbegründung zur Verordnungsermächtigung in § 17 Abs. 3 S. 2. Nr. 3 EnWG handelt es sich bei der Frage, auf welcher Ebene der Netzanschluss gewährt werden soll, um eine solche der Zumutbarkeit des Netzanschlusses i.S. des § 17 Abs. 2 EnWG, was wiederum voraussetzt, dass der Anschlussnehmer nach § 17 Abs. 1 EnWG im Grundsatz einen Anspruch auf Anschluss an eine von ihm gewählte Netzebene hat (BGH Beschluss v. 23.06.2009, EnVR 48/08, Rn. 13, juris).
  • OLG Düsseldorf, 05.06.2013 - 3 Kart 61/11

    Begriff der Entnahmestelle i.S. von § 17 Abs. 2 S. 1 StromNEV

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2020 - 3 Kart 842/19
    Der Hinweisbeschluss des Senats vom 05.06.2013 (VI-3 Kart 61/11[V]), Rn. 32 ff., juris) lässt sich ebenfalls nicht auf den Streitfall übertragen.
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2017 - 3 Kart 183/15

    Verpflichtung eines Netzbetreibers zur zeitgleichen Abrechnung mehrerer durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2020 - 3 Kart 842/19
    Wie vom Senat bereits in seinem Beschluss v. 18.01.2017 (VI-3 Kart 183/15 [V], Rn. 60, juris) im Einzelnen ausgeführt, ist die Zulassung des Poolings mehrerer Entnahmestellen wegen der Möglichkeit zur Lastverschiebung sachlich rechtfertigt und entspricht dem Grundsatz der Kostenverursachungsgerechtigkeit als Ausprägung der in § 21 EnWG geforderten Angemessenheit der Netzentgelte.
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 2738/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Abschöpfung übergangsbedingter Mehrerlöse im Bereich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2020 - 3 Kart 842/19
    Diese konkretisiert die allgemeinen Grundsätze der § 21 Abs. 1 und Abs. 2 EnWG für die Bildung der Netzentgelte, indem sie konkrete Vorgaben für die Methoden der Kostenermittlung und das Verfahren zur Umrechnung der ermittelten Kosten in Netznutzungsentgelte macht (vgl. Mohr in: BerlK-EnR, aaO, § 1 StromNEV Rn. 2; Missling in: Theobald/Werk, Energierecht, 106. EL, § 1 StromNEV Rn. 4, s. auch BVerfG, Beschluss v. 21.12.2009, 1 BvR 2738/08, BeckRS 2010, 45367 Rn. 36).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2016 - 3 Kart 127/15

    Erlösmindernde Berücksichtigung von Lastspitzen bei der Berechnung der Entgelte

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2022 - 3 Kart 113/21

    Die Entnahmestelle i.S.d. § 2 Nr. 6 StromNEV befindet sich unter Berücksichtigung

    Wegen der durch die quasi-kontradiktorische Verfahrensgestaltung des besonderen Missbrauchsverfahrens bedingten gegenläufigen Interessen der Beteiligten und der Beschwerdeführerin am Verfahrensausgang besteht auch das erforderliche berechtigte Interesse an selbigem (vgl. Senat, Beschluss vom 28.10.2020 - VI-3 Kart 842/19 [V], BeckRS 2020, 31380 Rn. 75).
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