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   OLG Düsseldorf, 28.12.2004 - I-21 U 68/04   

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https://dejure.org/2004,7627
OLG Düsseldorf, 28.12.2004 - I-21 U 68/04 (https://dejure.org/2004,7627)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.12.2004 - I-21 U 68/04 (https://dejure.org/2004,7627)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Dezember 2004 - I-21 U 68/04 (https://dejure.org/2004,7627)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 305 Abs. 2, 3 § 307 § 308 Nr. 5
    Formularmäßige Vereinbarung des Zustandekommens eines Vertrages bei vierwöchigem Schweigen des Verkäufers auf das Angebot

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1515
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Kleve, 16.04.2004 - 1 O 580/03

    Wirksamkeit von AGB zur Fiktion einer Kaufvertragsbestätigung durch Schweigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.12.2004 - 21 U 68/04
    Der Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Kleve vom 16.04.2004 - 1 O 580/03 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
  • OLG Celle, 26.11.1985 - 20 U 40/85

    Ausschlussfrist für Ansprüche aus der Spielteilnahme in den Teilnahmebedingungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.12.2004 - 21 U 68/04
    Dadurch treffen die Parteien eine Vereinbarung über das Verfahren des eigentlichen Vertragsschlusses (Münchner Kommentar, Basedow, 4. Aufl., § 308 Nr. 1, Rdnr. 3; Palandt, Heinrichs, 63. Aufl., § 305, Rdnr. 43; OLG Celle, NJW-RR 1986, 833 für Teilnahmebedingungen des Zahlenlottos).
  • OLG Hamm, 14.03.1986 - 4 U 197/85

    Tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr bei Verwendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.12.2004 - 21 U 68/04
    Zutreffend weist das Landgericht darauf hin, dass Grundgedanke der §§ 147, 148, 151 BGB ist, dass der Vertragspartner über die Erklärung des anderen informiert ist (OLG Hamm, NJW-RR 1986, 927, 928).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.1977 - 4 U 249/76

    Hagelversicherungsbedingungen; Abschluß eines Versicherungsvertrage; Antrag;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.12.2004 - 21 U 68/04
    Der Verwender darf eigenes Schweigen stets als Zustimmung fingieren (OLG Düsseldorf, MDR 1978, 144).
  • OLG München, 23.03.2011 - 20 U 4468/10

    Bestellung einer Photovoltaikanlage: Vereinbarung von AGB bei Vertragsanbahnung;

    Dadurch treffen die Parteien eine Vereinbarung über das Verfahren des eigentlichen Vertragsschlusses (OLG Düsseldorf NJW 2005, 1515 m.w.Nw.).

    Diese kann für die Klägerin von besonderer Bedeutung sein, da sie regelmäßig ihr Eigentum am Kaufgegenstand auch bei Vereinbarung des Eigentumsvorbehalts und Nichtzahlung des Kaufpreises durch Einbau der Photovoltaikanlage verliert (OLG Düsseldorf NJW 2005, 1515 m.w.Nw.).

  • LG Marburg, 28.11.2007 - 5 S 133/06

    Fahrzeugkaufvertrag - Nichtabnahme und Schadensersatz

    Es ist durchaus möglich und üblich,dass Verhandlungspartner bereits in der Phase der Vertragsanbahnung Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbaren, nach denen das weitere Vertragsschlussverfahren stattfinden soll (OLG Düsseldorf NJW 2005, 1515 unten; Münchener Kommentar BGB/Kieninger, 5. Auflage 2007, § 308, Rn. 3).

    Bedingungen über das Verfahren des Vertragsschlusses dadurch, dass eine Seite ein Formular mit umseitig beigefügten Vertragsschlussregeln vorlegt und die andere Seite der Verwendung dieser Geschäftsbedingungen durch Unterschrift auf diesem Formular zustimmt (ebenso OLG Düsseldorf NJW 2005, 1515 (1516) sowie Münchener Kommentar BGB/Kieninger, 5. Auflage 2007, § 308, Rn.3 nach Fn.4).

  • LG Magdeburg, 18.08.2010 - 7 O 456/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Stromversorgungsunternehmens: Nicht

    Diese Regelung gilt nicht nur für Klauseln die nach Vertragsschluss zur Anwendung kommen, sondern auch für Klauseln, die den Vertragsschluss selbst betreffen (OLG Düsseldorf NJW 2005, S. 1515 f sowie Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Auflage, § 308 Randziffer 2).
  • LG Darmstadt, 25.05.2022 - 4 O 51/21

    Bestellung eines Gebrauchtwagens - Annahme und Bindungsfrist

    Dies ergibt sich für so genannte Rahmenverträge bereits aus § 305 Abs. 3 BGB, kann aber auch außerhalb einer ständigen Geschäftsbeziehung für einzelne Verträge geregelt werden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 8.20.12.2004, Az. 21 U 68/04).
  • LG Landshut, 01.03.2013 - 54 O 1098/12

    Wertersatz gegen ein Transportunternehmen nach dem Entwenden eines Paketinhalts

    Soweit das OLG Düsseldorf am 28.12.2004 (NJW 2005, 1515 [OLG Düsseldorf 28.12.2004 - 21 U 68/04] ) entschieden hat, AGB könnten im Hinblick auf die Regelung des Vertragsschlusses deshalb wirksam sein, weil sie antizipiert in eine Vertragsanbahnung einbezogen worden sind, so liegt dieser Entscheidung ein komplett anderer Sachverhalt zugrunde.
  • AG Seligenstadt, 23.11.2022 - 1 C 93/22
    Ein beredtes Schweigen liegt einerseits vor, wenn die Parteien zuvor vereinbart haben, dass das Schweigen des Antragsempfängers als Zeichen der Zustimmung gelten soll (OLG Düsseldorf, Urteil v. 28.12.2004 - 21 U 68/04 = NJW 2005, 1515).
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