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OLG Düsseldorf, 28.12.2009 - I-24 U 107/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfüllung des Anspruchs auf Herauszahlung von Fremdgeld durch einen aus der ursprünglichen Sozietät ausgeschiedenen Prozessbevollmächtigten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 667; BGB § 362
Erfüllung des Anspruchs auf Herauszahlung von Fremdgeld durch einen aus der ursprünglichen Sozietät ausgeschiedenen Prozessbevollmächtigten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Interessenkollision bei Partnergesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kleve - 1 O 444/08
- OLG Düsseldorf, 28.12.2009 - I-24 U 107/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Brandenburg, 18.06.2009 - 6 W 88/09
Gerichtsgebühren bei Verwerfung der Berufung durch Beschluss
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.12.2009 - 24 U 107/09
Der Senat weist darauf hin, dass die Rücknahme der Berufung vor Erlass einer Entscheidung nach § 522 Absatz 2 ZPO gemäß GKG KV 1222 S.1, 2 kostenrechtlich privilegiert ist; statt vier fallen nur zwei Gerichtsgebühren an (vgl. OLG Brandenburg MDR 2009, 1363).
- BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 434/15
Ausbildungskosten - Prüfingenieur - Rückzahlungsvereinbarung
Ein solcher Verstoß berührte weder die Wirksamkeit der einem Rechtsanwalt erteilten Vollmacht noch der von ihm namens der Partei vorgenommenen Rechtshandlungen (BGH 14. Mai 2009 - IX ZR 60/08 - Rn. 7 ff. mit ausf. Begr. und mwN; OLG Düsseldorf 28. Dezember 2009 - I-24 U 107/09 - zu I 5 der Gründe; Brandenburgisches OLG 28. Januar 2003 - 2 U 14/02 - zu 1 der Gründe) . - OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 20 VA 19/19
Rechtliches Interesse des Rechtsschutzversicherers an Akteneinsicht
Denn ein etwaiger Verstoß eines Rechtsanwaltes gegen die genannte Vorschrift führt nicht zur Unwirksamkeit der diesem erteilten Verfahrensvollmacht (vgl. BGH, Urteil vom 14.05.2009, Az. IX ZR 60/08, Tz. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.12.2009, Az. I-24 U 107/09, Tz. 16; beide zitiert nach juris).