Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.01.2013 - I-21 U 25/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28372
OLG Düsseldorf, 29.01.2013 - I-21 U 25/10 (https://dejure.org/2013,28372)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.01.2013 - I-21 U 25/10 (https://dejure.org/2013,28372)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Januar 2013 - I-21 U 25/10 (https://dejure.org/2013,28372)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,28372) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631
    Zustandekommen eines Werkvertrages; Auslegung hinsichtlich des beauftragten Werkunternehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann nimmt der Vertreter besonderes Vertrauen in Anspruch?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Angebot unklar: Wer ist Vertragspartner? (IBR 2014, 11)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 166/05

    Auslegung von Willenserklärungen und Zustandekommen eines Treuhandvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2013 - 21 U 25/10
    Bei der Auslegung dürfen deshalb nur solche Umstände berücksichtigt werden, die bei Zugang der Erklärung dem Empfänger bekannt oder für ihn erkennbar waren (vgl. BGH NJW 2006, 3777).
  • BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06

    Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2013 - 21 U 25/10
    Er ist nach Treu und Glauben verpflichtet, unter Berücksichtigung aller ihm erkennbaren Umstände mit gehöriger Aufmerksamkeit zu prüfen, was der Erklärende gemeint hat (vgl. BGH NJW 2008, 2702, 2708).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht