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   OLG Düsseldorf, 29.01.2014 - VII-Verg 28/13   

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OLG Düsseldorf, 29.01.2014 - VII-Verg 28/13 (https://dejure.org/2014,2120)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.01.2014 - VII-Verg 28/13 (https://dejure.org/2014,2120)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Januar 2014 - VII-Verg 28/13 (https://dejure.org/2014,2120)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung einer gesetzlichen Krankenkasse zum Abfordern von Verpflichtungserklärungen zu den ILO-Kernarbeitsnormen im Rahmen der Ausschreibung einer Rabattvereinbarung bei der Beschaffung eines Arzneimittels

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung einer gesetzlichen Krankenkasse zum Abfordern von Verpflichtungserklärungen zu den ILO-Kernarbeitsnormen im Rahmen der Ausschreibung einer Rabattvereinbarung bei der Beschaffung eines Arzneimittels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verpflichtungserklärung zum Arbeitnehmerschutz: Eignungsanforderung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verpflichtungserklärung zu ILO-Kernarbeitsnorm als Mindestanforderung vergaberechtswidrig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verpflichtungserklärung zu ILO-Kernarbeitsnorm als Mindestanforderung vergaberechtswidrig

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Erklärungen zum Arbeitnehmerschutz keine Eignungsanforderungen!

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Einhaltung von ILO-Kernarbeitsnormen ist keine Frage der Eignung

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Abforderung von soziale Kriterien berücksichtigenden Erklärungen zulässig, aber nicht als Eignungsnachweis

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 18 TVgG-NRW; § 97 Abs. 4 S. 2 GWB
    Erklärung zu ILO-Kernarbeitsnormen nach TVgG-NRW kein Eignungsnachweis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verpflichtungserklärungen zum Arbeitnehmerschutz sind keine Eignungsanforderungen (VPR 2014, 58)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verpflichtungserklärungen zum Arbeitnehmerschutz sind keine Eignungsanforderungen! (IBR 2014, 226)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2014, 314
  • BauR 2014, 1051
  • VergabeR 2014, 416
  • ZfBR 2014, 502
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2014 - Verg 28/13
    Hierzu zählen Gesetze mit wirtschaftsregulierendem oder wirtschaftslenkendem Charakter (BVerfG, Beschl. v. 11.07.2006, 1 BvL 4/00 - juris Tz. 56 ff.; BVerfGE 5, 25; 28, 119; 29, 402; 41, 344; 68, 319).

    Denn nach den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht für die Zuordnung zu den Kompetenztiteln der Art. 74 und 75 GG entwickelt hat, kommt es in erster Linie auf den Regelungsgegenstand und den Gesamtzusammenhang der Regelung im jeweiligen Gesetz an (BVerfG, Beschl. v. 11.07.2006, 1 BvL 4/00 - juris Tz. 58).

  • EuGH, 10.05.2012 - C-368/10

    Das Unionsrecht steht nicht grundsätzlich einem öffentlichen Auftrag entgegen,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2014 - Verg 28/13
    Die Aufzählung der Mittel in Art. 48 Abs. 2 Richtlinie 2004/18/EG, mit denen Eignungsnachweise erbracht werden können, ist abschließend (EuGH, Urt. v. 10.05.2012, C-368/10, Rnr. 105, Kom ./. Niederlande).

    Prüfungsmaßstab für die Rechtmäßigkeit eines Aspekts der Nachhaltigkeit, wie die ILO-Kernarbeitsnormen es nach §§ 18 TVgG, 1 Abs. 1 RVO TVgG NRW sind, sind die Normen, die für die Form gelten, mit der der öffentliche Auftraggeber den Aspekt der Nachhaltigkeit in das Vergabeverfahren einbringt (vgl. EuGH, Urt. v. 10.05.2012, C-368/10, Kom ./. Niederlande).

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 8/11

    Begriff des erledigenden Ereignisses; Zulässigkeit von Angeboten verbundener

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2014 - Verg 28/13
    Ein Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes gemäß vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.05.2011, VII-Verg 8/11 - juris Tz. 35; Beschl. v. 4.5.2009, VII-Verg 68/08 - juris Tz. 126 m.w.N.) Ein solches Feststellungsinteresse kann insbesondere gegeben sein, wenn der Antrag der Vorbereitung einer Schadensersatzforderung dient.

    Es soll dadurch sichergestellt werden, dass dem Antragsteller die Früchte des von ihm angestrengten Nachprüfungsverfahrens nicht verloren gehen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.05.2011, VII-Verg 8/11 - juris Tz. 35; Beschl. v. 2.5.2002, Verg 6/02).

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Die insoweit gestellten Forderungen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind keine rechtlich zulässigen Anforderungen an die Eignung der Bewerber oder Bieter (vgl. 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 24. Juni 2014 - VK 2-39/14, BA 27; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Januar 2014 - VII-Verg 28/13, ILO-Kernarbeitsnormen, BA 10 ff.; Beschluss vom 7. Mai 2014 - VII-Verg 46/13, Grüne Plakette).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - Verg 11/15

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers

    Nach den der Aufnahme von Art. 26 in die Richtlinie 2004/18/EG zugrunde liegenden Erwägungen der Kommission ist er jedoch auch in Art. 26 der Richtlinie gefordert (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.06.2014, VII-Verg 39/13; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.01.2014, VII-Verg 28/13; vgl. Empfehlung des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt für die zweite Lesung Richtlinie 2004/18/EG v. 19.06.2003 zu Art. 26 Richtlinie, A5-0242/2003; vgl. auch Ziekow in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 97 GWB, Rnr. 141, 142).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2021 - Verg 54/20

    "Geschlossene EU-Lieferkette" verstößt gegen Gleichheitsgrundsatz!

    Ausdrücklicher Erledigungserklärungen der Verfahrensbeteiligten im Nachprüfungs- oder Beschwerdeverfahren bedarf es nicht (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014, VII-Verg 28/13, BeckRS 2014, 4285).

    c) Hat sich der zunächst statthafte Nachprüfungsantrag erledigt, kann der Antragsteller, wenn er ein Interesse an der Entscheidung hat, feststellen lassen, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014, VII-Verg 28/13, BeckRS 2014, 4285).

    Ein Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes gemäß vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (Senatsbeschlüsse vom 29. Januar 2014, VII-Verg 28/13, BeckRS 2014, 4285, vom 11. Mai 2011, VII-Verg 8/11, juris Rn. 35 und vom 4. Mai 2009, VII-Verg 68/08, juris Rn. 126 m. w. N.) Ein solches Feststellungsinteresse kann insbesondere gegeben sein, wenn der Antrag der Vorbereitung einer Schadensersatzforderung dient.

    Es soll dadurch sichergestellt werden, dass dem Antragsteller die Früchte des von ihm angestrengten Nachprüfungsverfahrens nicht verloren gehen (Senatsbeschlüsse vom 29. Januar 2014, VII-Verg 28/13, BeckRS 2014, 4285, vom 11. Mai 2011, VII-Verg 8/11, juris Rn. 35 und vom 4. Mai 2009, VII-Verg 68/08, juris Rn. 126 m. w. N.).

    Ob die behaupteten Rechtsverstöße tatsächlich vorliegen, ist eine Frage der Begründetheit des Rechtsmittels (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014, VII-Verg 28/13, BeckRS 2014, 4285).

    Durch den Feststellungsantrag nach Eintritt der Erledigung soll sichergestellt werden, dass dem Antragsteller die Früchte des von ihm angestrengten Nachprüfungsverfahrens nicht verloren gehen (Senatsbeschlüsse vom 29. Januar 2014, VII-Verg 28/13, BeckRS 2014, 4285, vom 11. Mai 2011, VII-Verg 8/11, juris Rn. 35 und vom 4. Mai 2009, VII-Verg 68/08, juris Rn. 126 m. w. N.).

  • VK Südbayern, 12.08.2016 - Z3-3-3194-1-27-07/16

    Unwirksamer Vertrag nach Vergabeverfahren wegen Verstoßes gegen die Informations-

    Ein Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes gemäß vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern ( vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Januar 2014, VII-Verg 28/13, m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - Verg 39/13

    Zulässigkeit des Forderns von Nachweisen zur Berücksichtigung sozialer Kriterien

    Wie der Senat bereits im Beschluss vom 29.01.2014, VII-Verg 28/13, ausgeführt hat, hat der Landesgesetzgeber beim Erlass von § 18 TVgG NRW die Kompetenzvorschriften des Grundgesetzes nicht verletzt.

    Zur Vermeidung bloßer Wiederholungen verweist der Senat auf die diesbezüglichen Ausführungen im Beschluss vom 29.01.2014, VII-Verg 28/13.

    Über die im Beschluss vom 29.01.2014, VII-Verg 28/13, bereits angeführten Gründe hinaus, auf die zur Vermeidung bloßer Wiederholungen Bezug genommen wird, ist der Antragstellerin entgegen zu halten, dass Lieferfähigkeit in den ersten Vertragsmonaten nicht nur durch Neuproduktion, sondern auch durch Beschaffung auf ausländischen Märkten oder Importen hergestellt werden kann.

  • VK Bund, 23.05.2014 - VK 1-30/14

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe von Lichtdecken

    c) Ferner ist das Interesse der ASt an der Feststellung einer Rechtsverletzung gegeben, das als ungeschriebene Sachentscheidungsvoraussetzung ebenfalls erforderlich ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Januar 2014, VII-Verg 28/13; Beschluss vom 4. Mai 2009, VII-Verg 68/08; Beschluss vom 2. März 2005, VII-Verg 70/04).

    Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Januar 2014, VII-Verg 28/13, m.w.N.).

    Ein solches Feststellungsinteresse kann insbesondere im Hinblick auf die Bindungswirkung der Vergabekammerentscheidung für eventuelle Schadensersatzprozesse gegeben sein (vgl. § 124 Abs. 1 GWB; vgl. auch die Gesetzesbegründung, BT-Drucksache 13/9340, S. 19, zu § 124 [jetzt § 114]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Januar 2014, VII- Verg 28/13, m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 19. Juli 2012, Verg 8/12).

  • VK Bund, 05.04.2018 - VK 1-17/18

    Stomaartikel

    Damit handelt es sich bei dieser Anforderung sowohl um eine besondere Bedingung dafür, wie der ausgeschriebene Auftrag ausgeführt wird (also um eine Ausführungsbedingung i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB, deren Nichterfüllung gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zum Angebotsausschluss führt), als auch um ein Kriterium, anhand dessen die vom jeweiligen Bieter angebotene Leistung im Rahmen der vierten Wertungsstufe bewertet wird, um das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln (also um ein Zuschlagskriterium i.S.d. § 127 GWB) (vgl. zu Auftragsausführungsbedingungen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Januar 2014, VII-Verg 28/13, und die Begründung der Bundesregierung zu § 128 Abs. 2 GWB-E, BT-Drs. 18/6281, S. 113).

    Hierzu sind vielmehr bereits bei der Zuschlagserteilung zu berücksichtigende und vertraglich verbindliche Vorgaben erforderlich, deren Erfüllung die Ag bei der Vertragsdurchführung ggf. durchsetzen kann (vgl. zum Sinn von Auftragsausführungsbedingungen i.S.d. § 128 GWB die Begründung der Bundesregierung zu § 128 Abs. 2 GWB-E, BT-Drs. 18/6281, S. 113, und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Januar 2014, VII-Verg 28/13).

  • VK Bund, 01.12.2020 - VK 1-90/20

    Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen

    können (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 29. Januar 2014, VII-Verg 28/13, und vom 25. Juni 2014, VII-Verg 39/13).
  • VK Bund, 03.12.2020 - VK 1-94/20

    Rabattverträge

    Der vergaberechtlich erforderliche Auftragsbezug ist gegeben, weil es hier um die Einhaltung von Anforderungen geht, die nur für den konkreten Produktionsprozess des vom Auftraggeber zu beschaffenden Produkts gelten und von jedem Bieter unabhängig von den am jeweiligen Standort geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt werden können (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 29. Januar 2014, VII-Verg 28/13, und vom 25. Juni 2014, VII-Verg 39/13).
  • VK Bund, 29.02.2016 - VK 1-138/15

    Nachprüfungsverfahren: Sicherungsleistungen

    Die Feststellung einer schweren Verfehlung durch den Auftraggeber muss demgemäß auf einer gesicherten Erkenntnisgrundlage beruhen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Januar 2014, VII-Verg 28/13, mit Verweis auf BGH, Urteil vom 26. Oktober 1999, X ZR 30/98; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2007, VII-Verg 34/07).

    Die Feststellungslast für eine schwere Verfehlung trägt der öffentliche Auftraggeber nach den allgemeinen Grundsätzen der Darlegungs- und Beweislast (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Januar 2014, VII-Verg 28/13; Beschluss vom 25. Juni 2014, VII- Verg 39/13).

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 12/15

    Zulässigkeit der indikationsbezogenen wirkstoffübergreifenden Ausschreibung von

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2014 - Verg 19/14

    Ausschließung eines Angebots wegen fehlender Preisangaben

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 13/15

    Anforderungen an Beschaffung von Kontrastmittel zur Verwendung in radiologischen

  • VK Bund, 02.12.2020 - VK 1-92/20

    Rabattverträge

  • OLG Celle, 19.02.2015 - 13 Verg 11/14

    Ausschließung eines Angebots wegen offenbaren Missverhältnisses zwischen den

  • VK Bund, 14.03.2018 - VK 1-11/18

    Stomaartikel

  • OLG Düsseldorf, 09.08.2023 - Verg 3/23

    Eigene Aufhebungsgründe sind keine Aufhebungsgründe!

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2023 - Verg 18/23

    Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag ohne besonderes Feststellungsinteresse!

  • VK Westfalen, 21.01.2015 - VK 18/14

    Verpflichtungserklärung zum Tarif- bzw. Mindestlohn ist kein Eignungsnachweis!

  • VK Bund, 12.06.2015 - VK 2-31/15

    Nachprüfungsverfahren: Zuverlässigkeit nach Kartellabsprache

  • VK Bund, 24.06.2014 - VK 2-39/14

    Nachprüfungsverfahren: Rahmenvertrag über Dienstleistungen

  • VK Bund, 25.08.2015 - VK 1-51/15

    Nachprüfungsverfahren: Winterdienstleistungen

  • OLG Düsseldorf, 19.09.2018 - Verg 17/18

    Wann ist eine Änderung "wesentlich" i.S.v. § 20 Abs. 3 Vg?

  • VK Bund, 07.07.2015 - VK 2-49/15

    Nachprüfungsverfahren: Funktionsunterwäsche

  • OLG Frankfurt, 18.09.2015 - 11 Verg 9/15

    Vergaberecht: Herstellerbescheinigung neben Eigenerklärung des Bieters

  • VK Sachsen-Anhalt, 09.08.2016 - 3 VK LSA 23/16

    Vergabeverfahren: Nachweis der Eignung; Angemessenheit eines Angebots;

  • VK Bund, 19.02.2015 - VK 2-01/15

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe eines Bauauftrages

  • VK Bund, 08.08.2016 - VK 2-39/16

    Feststellungsinteresse; Erfüllbarkeit der Vorgaben der Leistungsbeschreibung

  • VK Bund, 04.03.2016 - VK 1-04/16

    Nachprüfungsverfahren: Ersatz der Deckwerke

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2021 - Verg 33/20

    Antragsrücknahme nach Zuschlagserteilung ist Erledigungserklärung!

  • VK Bund, 03.09.2015 - VK 1-74/15

    Nachprüfungsverfahren: Verbraucher- und Patientenberatung

  • VK Bund, 05.11.2013 - VK 2-100/13

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen

  • VK Westfalen, 29.04.2016 - VK 2-14/16

    Tariftreueverpflichtung ist zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung!

  • VK Bund, 17.11.2014 - VK 2-77/14

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe eines Bauvorhabens

  • OLG Düsseldorf, 10.03.2021 - Verg 45/20

    Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags nach dem

  • VK Bund, 17.11.2014 - VK 2-79/14

    Nachprüfungsverfahren: Laboreinrichtung

  • VK Bund, 27.03.2015 - VK 1-18/15

    Nachprüfungsverfahren: Baumaßnahme; Deckensanierung Start- und Landebahn

  • VK Bund, 03.06.2014 - VK 2-37/14

    Nachprüfungsverfahren: Lieferung von Tonerkartuschen

  • VK Bund, 05.11.2014 - VK 1-86/14

    Nachprüfungsverfahren: Winterdienstleistungen

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