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   OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - I-6 U 166/13   

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https://dejure.org/2015,2733
OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - I-6 U 166/13 (https://dejure.org/2015,2733)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.01.2015 - I-6 U 166/13 (https://dejure.org/2015,2733)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - I-6 U 166/13 (https://dejure.org/2015,2733)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • online-und-recht.de

    Simyo darf kein Entgelt für die Erstellung von Papierrechnungen nehmen

  • webhosting-und-recht.de

    Simyo darf kein Entgelt für die Erstellung von Papierrechnungen nehmen

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 308 Nr. 6
    Formularmäßige Vereinbarung einer Zugangsfiktion für elektronisch übermittelte Rechnungen und eines Entgelts für den postalischen Rechnungsversand in den AGB eines Mobilfunkdienstleisters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Simyo: kein Entgelt für Papierrechnungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klausel über Zugangsfiktion für elektronisch übermittelte Rechnungen und Entgelts für postalischen Rechnungsversand unwirksam

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klausel über Zugangsfiktion für elektronisch übermittelte Rechnungen und Entgelts für postalischen Rechnungsversand unwirksam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Für Papierrechnung darf Simyo keine Extra-Gebühren nehmen

Besprechungen u.ä.

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Elektronischer Rechnungsversand: Kein Entgelt für Papierrechnungen

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 472
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.10.2014 - III ZR 32/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters: Inhaltskontrolle für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 6 U 166/13
    Denn abgesehen davon, dass weder der vorgenannten Entscheidung (BGH a.a.O./juris Tz. 21) noch dem Urteil vom 09.10.2014 (III ZR 32/14 - Rn 40) bereits eine Festlegung dahingehend zu entnehmen ist, dass der Bundesgerichtshof eine Klausel wie die vorliegende für wirksam hält, wenn der Anbieter sein Produkt allein über das Internet vertreibt, wendet sich die Beklagte mit ihrem Angebot zumindest nicht nachweisbar ausschließlich an Kunden, welche die Mobilfunkverträge mit ihr auf elektronischem Weg über das Internet abschließen.

    Die Zulässigkeit von Klauseln der vorliegenden Art ist für den in Rede stehenden Fall durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.10.2014 (III ZR 32/14) geklärt.

  • BGH, 16.07.2009 - III ZR 299/08

    Online-Rechnung eines Mobilfunkproviders

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 6 U 166/13
    Ein Fall der zwingenden Online-Rechnung, wie sie in der von den Parteien zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2009, 3227 "Time & More Web") in dem die Entscheidung nicht tragenden Begründungsabschnitt als möglicherweise unangemessene Benachteiligung erwähnt sei, liege nicht vor, da die Beklagte eine Papier-Rechnung, wenn auch gegen die in der beanstandeten Klausel vorgesehene Kostenposition, anbiete.

    Richtig mag zwar sein, dass sich aus keiner gesetzlichen Regelung ergibt, dass die Rechnung in einer bestimmten Form, wie beispielsweise der Schriftform nach § 126 BGB, zu erstellen und auf eine bestimmte Weise, wie etwa per Briefpost, Fax oder E-Mail, zu übermitteln ist (hierzu ausführlich BGH, Urt. v. 16. Juli 2009 - III ZR 299/08, NJW 2009, 3227 ff./juris Tz. 9 ff.).

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 121/04

    Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Kfz-Vertragshändlervertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 6 U 166/13
    Hierfür könnte aber immerhin sprechen, dass für den Zugang i.S.v. § 130 BGB allgemeinen Grundsätzen entsprechend der Erklärende die Beweislast trägt (Palandt/Ellenberger, § 130 Rn 21) und § 309 Nr. 12 BGB jegliche Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden verbietet, gleichgültig ob es sich um gesetzliche oder richterrechtliche Beweislastregeln handelt (Palandt/Grüneberg, § 309 Rn 107 unter Hinweis auf BGH NJW-RR 2005, 1496 ff.).
  • BGH, 13.01.2011 - III ZR 78/10

    Auftrag an Autohändler zur Vermittlung eines Kraftfahrzeuges: Rechtsnatur des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 6 U 166/13
    Hingegen stellen Regelungen, die kein Entgelt für gegenüber den Kunden auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbrachte Sonderleistungen zum Gegenstand haben, sondern Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten des Klauselverwenders oder für Tätigkeiten in dessen eigenem Interesse auf den Kunden abwälzen, eine kontrollfähige Abweichung von Rechtsvorschriften dar (BGH, Urt. v. 13. Januar 2011 - III ZR 78/10 und statt anderer Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Auflage 2013, § 307 BGB Rn 46 - 49 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 09.01.2014 - 1 U 26/13

    Unwirksame Klauseln in Mobilfunkverträgen (Erhebung von Kostenpfand,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 6 U 166/13
    Er macht - unter anderem unter Hinweis auf ein als Anlage BE 2 vorgelegtes am 09.01.2014 verkündetes Urteil des OLG Frankfurt/Main (1 U 26/13) - geltend, das Landgericht habe eine eigene Pflichterfüllung und die Wahrnehmung von Eigeninteressen durch die Beklagte zu Unrecht verneint.
  • OLG Stuttgart, 07.08.2015 - 2 U 107/14

    AGB-Kontrollklage: Folgenbeseitigungsanspruch und Auskunftsanspruch des

    Der Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung setzt demnach eine Erklärung des Verwenders voraus, die den Vertragsinhalt regeln soll (OLG Düsseldorf, MMR 2015, 472, bei juris Rz. 26).
  • VK Südbayern, 23.05.2023 - 3194.Z3-3_01-22-63

    Hinweis auf E-Mail-Versand schließt Zustellung über Vergabeplattform aus!

    Denn durch eine solche - dem jeweiligen Auftraggeber vorbehaltenen - Ausgestaltung des Vergabeverfahrens wird nicht das Zugangserfordernis als solches in Frage gestellt, sondern vielmehr die Frage einer im Einzelfall wirksam aufgestellten Fiktion des Zugangs aufgeworfen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2015 - 6 U 166/13).
  • VK Südbayern, 30.03.2023 - 3194.Z3-3_01-22-63

    Verfahrensmangel, Vergabeverfahren, Bieter, Bewerber, Vergabekammer, Frist,

    Denn durch eine solche - dem jeweiligen Auftraggeber vorbehaltenen - Ausgestaltung des Vergabeverfahrens wird nicht das Zugangserfordernis als solches in Frage gestellt, sondern vielmehr die Frage einer im Einzelfall wirksam aufgestellten Fiktion des Zugangs aufgeworfen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2015 - 6 U 166/13).
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