Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - I-7 U 21/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,6903
OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - I-7 U 21/15 (https://dejure.org/2016,6903)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.01.2016 - I-7 U 21/15 (https://dejure.org/2016,6903)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Januar 2016 - I-7 U 21/15 (https://dejure.org/2016,6903)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,6903) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Darlehensnehmers auf Rückzahlung einer aus Anlass der einvernehmlichen Auflösung eines Darlehens gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung; Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Darlehensnehmers auf Rückzahlung einer aus Anlass der einvernehmlichen Auflösung eines Darlehens gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung; Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Darlehensnehmers auf Rückzahlung einer aus Anlass der einvernehmlichen Auflösung eines Darlehens gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 7 U 21/15
    Durch die von der Beklagten verwandte Formulierung ist deshalb nicht ausgeschlossen, dass - abstrakt gesehen - bei einem unbefangenen Leser, auf den abzustellen ist, der Eindruck entstehen kann, dass die Frist bereits beginnt, wenn dem Darlehnsnehmer der schriftliche Vertragsantrag der Bank, und nicht der eigene Antrag überreicht wird, vgl. BGHZ 180, 123.

    Der Bundesgerichtshof hat zwar in BGHZ 180, 123 entschieden, dass jedenfalls dann, wenn der Darlehnsnehmer nicht nur den mit einer Widerrufsbelehrung versehenen Darlehnsvertrag erhalten, sondern ihm zuvor bereits ein Darlehnsangebot der Darlehnsgeberin übermittelt worden ist, das seinerseits ebenfalls von einer Widerrufsbelehrung mit ähnlichem Wortlaut wie dem hier vorliegenden begleitet war, die Widerrufsbelehrung das unrichtige Verständnis nahe legen könne, die Widerrufsfrist beginne bereits einen Tag nach Zugang des Darlehnsangebots der Darlehnsgeberin.

    Der hier vorliegende Fall ist jedoch mit dem vom Bundesgerichtshof in BGHZ 180, 123 entschiedenen nicht ohne Weiteres vergleichbar.

  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 7 U 21/15
    Eine Widerrufsbelehrung wird durch Gesetzesfiktion als wirksam behandelt, wenn sie dem vom Gesetzgeber nach § 14 BGB - InfoV a.F. zur Verfügung gestellten Muster entspricht, vgl. BGH NJW 2014, 2022.

    Es kann dahin stehen, ob die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB - InfoV a.F. grundsätzlich voraussetzt, dass der Verwender ein Formular verwendet, das dem Muster sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht, vgl. BGH NJW 2014, 2022, BGH NJW-RR 2012, 183, OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2012 zu Az.: I-17 U 139/11 sowie die Nachweise bei Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25.06.2015 zu Az.: 5 U 9/15.

  • OLG Brandenburg, 10.12.2014 - 4 U 96/12

    Vorzeitige Beendigung eines Bankdarlehens: Berechnung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 7 U 21/15
    Dies führt jedoch entgegen der Auslegungsregel des § 154 Abs. 1 BGB hier nicht zum Nichtzustandekommen der gesamten Änderungsvereinbarung, da sich beide Parteien an dieser im Ergebnis festhalten lassen wollen, vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht Urteil vom 10.12.2014 zu Az. 4 U 96/12; Juris - Rn. 73; Palandt-Ellenberger, BGB, 75. Aufl., § 154, Rn. 2 m.w.N.
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2012 - 17 U 139/11

    Rechtsfolgen von Mängeln der Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherkredit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 7 U 21/15
    Es kann dahin stehen, ob die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB - InfoV a.F. grundsätzlich voraussetzt, dass der Verwender ein Formular verwendet, das dem Muster sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht, vgl. BGH NJW 2014, 2022, BGH NJW-RR 2012, 183, OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2012 zu Az.: I-17 U 139/11 sowie die Nachweise bei Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25.06.2015 zu Az.: 5 U 9/15.
  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 7 U 21/15
    Es kann dahin stehen, ob die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB - InfoV a.F. grundsätzlich voraussetzt, dass der Verwender ein Formular verwendet, das dem Muster sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht, vgl. BGH NJW 2014, 2022, BGH NJW-RR 2012, 183, OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2012 zu Az.: I-17 U 139/11 sowie die Nachweise bei Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25.06.2015 zu Az.: 5 U 9/15.
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2014 - 14 U 55/13

    Grundsätze zur Verwirkung des Rechts auf Widerruf eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 7 U 21/15
    Die Verwirkung ergäbe sich außerdem aufgrund der vollständigen Abwicklung des Vertrages, insoweit wird auf das Urteil des 14. Zivilsenats des OLG Düsseldorf vom 09.01.2014, Aktenzeichen I-14 U 55/13 Bezug genommen.
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2015 - 17 U 125/14

    Anspruch des Darlehensnehmers auf Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 7 U 21/15
    Kann aber festgestellt werden, dass der Verbraucherschutz in der konkreten Situation gewahrt ist, weil der mögliche abstrakte Irrtum in der konkreten Situation gar nicht aufkommen kann, ist ein unendliches Widerrufsrecht nicht gerechtfertigt, vgl. OLG Düsseldorf, Urteil zu Az.: I-17 U 125/14 vom 27.03.2015.
  • LG Hannover, 30.10.2014 - 3 O 175/14
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 7 U 21/15
    Insoweit bezieht sich die Beklagte auf ein Urteil des Landgerichts Hannover vom 30.10.2014 zu Aktenzeichen 3 O 175/14 (Anlage KE 10).
  • OLG Frankfurt, 07.07.2014 - 23 U 172/13

    Abweichung von Musterbelehrung § 14 I BGB-InfoV

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 7 U 21/15
    Die Widerrufsbelehrung ist auch nicht deshalb missverständlich, weil sie Regelungen über verbundene Geschäfte vorsieht, hier aber unstreitig kein verbundenes Geschäft gegeben ist, vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 07.07.2014 zu Az.: 23 U 172/13.
  • BSG, 19.03.2015 - B 2 U 294/14 B
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 7 U 21/15
    Da der Verbraucher eigenständig beurteilen können dürfte, ob ihm der Text erst nach Vertragsschluss übermittelt worden ist, kann er ermitteln, welche Frist für ihn gilt, vgl. insoweit Landgericht Bonn, Urteil vom 19.04.2015 zu Az.: 2 U 294/14.
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 381/16

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei einem Präsenzgeschäft

    b) Der durch objektive Auslegung ermittelte Belehrungsfehler kann entgegen der Rechtsmeinung des Berufungsgerichts nicht durch die konkreten, aber nicht in Textform dokumentierten Umstände der Erteilung der Widerrufsbelehrung ausgeräumt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 3. November 2016 - 6 U 50/16, juris Rn. 14, 16 und 20; OLG Zweibrücken, Urteile vom 23. November 2016 - 7 U 62/16, juris Rn. 86 ff., 90 und vom 16. Dezember 2016 - 7 U 119/15, juris Rn. 101; a.A. OLG Düsseldorf, Urteile vom 27. Februar 2015 - 17 U 125/14, juris Rn. 6 und vom 29. Januar 2016 - 7 U 21/15, juris Rn. 64 ff.; OLG Köln, Urteil vom 24. Februar 2016 - 13 U 84/15, juris Rn. 55 ff.; OLG Nürnberg, Urteil vom 1. August 2016 - 14 U 1780/15, juris Rn. 68 ff.).
  • OLG Nürnberg, 01.08.2016 - 14 U 1780/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags

    Liegen aufgrund der Vertragsumstände keinerlei Anhaltspunkte für einen möglichen Irrtum des Verbrauchers bezüglich des Beginns der Widerrufsfrist vor und kann festgestellt werden, dass der Verbraucherschutz in der konkreten Situation gewahrt ist, weil der mögliche abstrakte Irrtum in der konkreten Situation gar nicht aufkommen kann, ist ein Widerrufsrecht über die gesetzlich vorgesehene Frist von zwei Wochen hinaus nicht gerechtfertigt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2016 - 7 U 21/15, juris Rn. 66).

    Da der normal informierte, angemessen aufmerksame und verständige Verbraucher (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.2016 - XI ZR 549/14, juris Rn. 23) eigenständig beurteilen kann, ob ihm der Text bei oder erst nach Vertragsschluss übermittelt worden ist, kann er ermitteln, welche Frist für ihn gilt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2016 - 7 U 21/15, juris Rn. 67 für den Fall eines sogenannten "Präsenzgeschäfts").

  • OLG Karlsruhe, 22.11.2016 - 17 U 176/15

    Immobiliardarlehen: Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist

    Soweit auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten worden ist, der Darlehensnehmer, der seine auf Abschluss eines Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen hat, habe gemäß §§ 357 Abs. 1, 346 Abs. 1 BGB a.F. einen Anspruch auf Rückgewähr der aufgrund einer gesonderten Vereinbarung an die Bank gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.04.2015 - 17 U 127/14, juris Rn.16; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.09.2015 - 23 U 24/15, juris Rn. 21; OLG Stuttgart, Urteil vom 29.09.2015 - 6 U 21/15, juris Rn. 72; OLG Hamm, Urteil vom 04.11.2015 - 31 U 64/15, juris Rn. 21; OLG Frankfurt, Urteil vom 27.01.2016 - 17 U 16/15, juris Rn. 36; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2016 - 7 U 21/15, juris Rn. 58), teilt der Senat diese Rechtsauffassung nicht.
  • OLG Zweibrücken, 23.11.2016 - 7 U 62/16

    Verbraucherkreditvertrag: Form der Widerrufsbelehrung hinsichtlich des

    Der abweichenden Ansicht, wonach diese Formulierung der Belehrung jedenfalls bei Verwendung im sog. Präsenzgeschäft nicht zu beanstanden sein soll (OLG Nürnberg, Urt. v. 01.08.2016, 14 U 1780/15, juris-Rdnr. 75; für die Verwendung der Formulierung "der Vertragsantrag" anstatt "Ihr Vertragsantrag" im Präsenzgeschäft ebenso OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.01.2016, 7 U 21/15), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Frankfurt, 08.02.2017 - 23 U 32/16

    Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag mit in Fußnote genannter alternativer

    Die Gegenauffassung (OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.01.2016 - 7 U 21/15, zit. nach juris Rn. 67; OLG Köln, Beschl. v. 20.06.2016 - 13 U 97/15, zit. nach juris Rn. 32; Urt. v. 24.02.2016 - 13 U 84/15, zit. nach juris Rn. 44 ff.; OLG Nürnberg, Urt. v. 01.08.2016 - 14 U 1780/15, zit. nach juris Rn. 70 [anhängig beim BGH unter Az. XI ZR 446/16]; wohl auch OLG Karlsruhe, Beschl. v. 01.06.2015 - 17 U 204/14) nimmt demgegenüber jedenfalls für den - hier vorliegenden - Fall eines Präsenzgeschäfts an, dass die Belehrung dem Deutlichkeitsgebot genüge.

    "Liegen aufgrund der Vertragsumstände keinerlei Anhaltspunkte für einen möglichen Irrtum des Verbrauchers bezüglich des Beginns der Widerrufsfrist vor und kann festgestellt werden, dass der Verbraucherschutz in der konkreten Situation gewahrt ist, weil der mögliche abstrakte Irrtum in der konkreten Situation gar nicht aufkommen kann, ist ein Widerrufsrecht über die gesetzlich vorgesehene Frist von zwei Wochen hinaus nicht gerechtfertigt ( OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2016 - 7 U 21/15 , juris Rn. 66 ).

  • OLG Zweibrücken, 23.11.2016 - 7 U 77/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens: Anforderungen an die Deutlichkeit der

    Der abweichenden Ansicht, wonach diese Formulierung der Belehrung jedenfalls bei Verwendung im sog. Präsenzgeschäft nicht zu beanstanden sein soll (OLG Nürnberg, Urt. v. 01.08.2016, 14 U 1780/15, juris-Rdnr. 75; für die Verwendung der Formulierung "der Vertragsantrag" anstatt "Ihr Vertragsantrag" im Präsenzgeschäft ebenso OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.01.2016, 7 U 21/15), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Nürnberg, 24.10.2016 - 14 U 1009/15

    Bei der Beurteilung, ob eine erteilte Widerrufsbelehrung dem Deutlichkeitsgebot

    Liegen aufgrund der Vertragsumstände keinerlei Anhaltspunkte für einen möglichen Irrtum des Verbrauchers bezüglich des Beginns der Widerrufsfrist vor und kann festgestellt werden, dass der Verbraucherschutz in der konkreten Situation gewahrt ist, weil der mögliche abstrakte Irrtum in der konkreten Situation gar nicht aufkommen kann, ist ein Widerrufsrecht über die gesetzlich vorgesehene Frist von zwei Wochen hinaus nicht gerechtfertigt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2016 - 7 U 21/15, juris Rn. 66).

    Da der normal informierte, angemessen aufmerksame und verständige Verbraucher (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.2016 - XI ZR 549/14, juris Rn. 23) eigenständig beurteilen kann, ob ihm der Text bei oder erst nach Vertragsschluss übermittelt worden ist, kann er ermitteln, welche Frist für ihn gilt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2016 - 7 U 21/15, juris Rn. 67 für den Fall eines sogenannten "Präsenzgeschäfts").

  • LG Bielefeld, 13.07.2016 - 6 O 343/15

    Anforderungen an die fristgemäße Einlegung eines Widerrufs gegen einen

    Aus dieser gesetzgeberischen Wertung folgt, dass der Beklagten ein Wahlrecht zur Verfügung stand, ob sie die Hinweise bei einem nicht verbundenen Geschäft vorhalten wollte oder nicht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2016, I-7 U 21/15, juris-Rn. 68).
  • LG Dortmund, 29.03.2016 - 3 O 224/15

    Anspruch eines Darlehensnehmers nach einvernehmlicher Rückabwicklung des

    Insbesondere entsprechen die Belehrungen zum Beginn der Widerrufsfrist den gesetzlichen Anforderungen (vgl. insoweit LG Duisburg, Urt. v. 18.07.2014, 1 O 504/13; nachfolgend OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.03.2015, I-17 U 125/14; OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.01.2016, I-7 U 21/15; LG Bonn, Urt. v. 29.04.2015, 2 O 294/14 und Urt. v. 25.06.2015, 2 O 358/12; OLG Köln, Urt. v. 24.02.2016, 13 U 84/15; LG Münster, Urt. v. 28.01.2016, 14 O 334/15).

    Da ein durchschnittlicher Verbraucher eigenständig beurteilen kann, ob ihm der Text erst nach Vertragsschluss übermittelt worden ist, kann er ohne weiteres feststellen, welche Frist für ihn gilt (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.01.2016, I-7 U 21/15; OLG Köln, a.a.O.).

  • LG Dortmund, 24.06.2016 - 3 O 430/15

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rückabwicklung eines

    Ist er dazu unter den konkreten Umständen des Einzelfalls ohne weiteres in der Lage, ist es aus Verbraucherschutzgesichtspunkten nicht geboten, dem Darlehensnehmer das Widerrufsrecht über die gesetzlich vorgesehene Frist von zwei Wochen hinaus zu erhalten (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.01.2016 - 7 U 21/15 - BeckRS 2016, 07204, Rn. 52-54; Urt. v. 27.02.2015 - 17 U 125/14 - BeckRS 2015, 09749, Rn. 6; OLG Köln, Urt. v. 24.02.2016 - 13 U 84/15 - BeckRS 2016, 06173; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 01.06.2015 - 17 U 204/14 - n.v.; LG Bonn, Urt. v. 28.09.2015 - 17 O 14/15 - BeckRS 2015, 18498; LG Münster, Urt. v. 28.01.2016 - 014 O 334/15 - BeckRS 2016, 04840; LG Arnsberg, Urt. v. 22.04.2016 - 2 O 167/15 - BeckRS 2016, 09308).
  • OLG Stuttgart, 24.01.2017 - 6 U 121/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung; Frage der

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2016 - 17 U 160/15

    Aufhebungsvertrag steht Darlehenswiderruf nicht im Wege

  • LG Dortmund, 19.12.2016 - 3 O 320/15

    Widerruf eines Darlehensvertrags i.R.d. Widerrufsrechts; Nutzungsersatzanspruchs

  • LG Arnsberg, 22.04.2016 - 2 O 167/15

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrags im

  • OLG Frankfurt, 26.10.2022 - 3 U 201/21

    Kein Anspruch auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus Darlehen

  • OLG Düsseldorf, 26.08.2016 - 7 U 111/15
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht