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   OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - I-7 U 230/14   

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https://dejure.org/2016,70461
OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - I-7 U 230/14 (https://dejure.org/2016,70461)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.01.2016 - I-7 U 230/14 (https://dejure.org/2016,70461)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Januar 2016 - I-7 U 230/14 (https://dejure.org/2016,70461)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hemmung der Verjährung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs bzgl. einer Schenkung von Unternehmensanteilen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2314 ; BGB § 204 ; ZPO § 254
    Dauer der Hemmung der Verjährung der Erhebung einer Stufenklage nach Abschluss der Wertermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.05.2012 - IX ZR 168/11

    Verjährungshemmung für Zugewinnausgleichsanspruch durch Stufenklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 7 U 230/14
    Bei der Stufenklage im Sinne des § 254 ZPO erfasst die Hemmung der Verjährung auch den geltend gemachten unbezifferten Leistungsantrag (BGH, NJW 2012, 2180, Rn. 11).

    Allein die Klage auf Auskunft hemmt die Verjährung des Leistungsanspruchs nicht (vgl. MüKoBGB/Grothe BGB, 7. Auflage, 2015, § 204 Rn. 4, 11 m.w.N.; BGH, NJW 2012, 2180, Rn. 16).

    Allerdings tritt nach der rechtskräftigen Entscheidung über die vorbereitenden Ansprüche während der Vollstreckung dieser Ansprüche - also der weiteren gerichtlichen Durchsetzung - ein Stillstand des Verfahrens im Sinne des § 204 Abs. 2 S. 2 BGB nicht ein (vgl. BGH NJW 2012, 2180, Rn. 26; BGH NJW-RR 2006, 948, Rn. 14; BGH NJW 1992, 2563, 2564).

  • BGH, 17.06.1992 - IV ZR 183/91

    Verjährungsunterbrechung bei Stufenklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 7 U 230/14
    Allerdings tritt nach der rechtskräftigen Entscheidung über die vorbereitenden Ansprüche während der Vollstreckung dieser Ansprüche - also der weiteren gerichtlichen Durchsetzung - ein Stillstand des Verfahrens im Sinne des § 204 Abs. 2 S. 2 BGB nicht ein (vgl. BGH NJW 2012, 2180, Rn. 26; BGH NJW-RR 2006, 948, Rn. 14; BGH NJW 1992, 2563, 2564).

    Das Gutachten der C lag der Klägerin unstreitig am 01.02.2010 als PDF vor und der Klägerin ist eine angemessene Prüfungsfrist zum Ergebnis der Wertermittlung einzuräumen (vgl. BGH NJW 1992, 2563, 2564), so dass die Hemmung gemäß § 204 Abs. 2 BGB nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Überprüfung und Auswertung der erlangten Ergebnisse geendet hätte.

  • LG Duisburg, 30.10.2014 - 8 O 332/06
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 7 U 230/14
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 30.10.2014 verkündete Schlussurteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg zum Az. 8 O 332/06 wird zurückgewiesen.

    Der Beklagte hat beantragt, die Berufung zurückzuweisen sowie unter Abänderung des am 08.03.2007 verkündeten Urteils des Landgerichts Duisburg zum Az.: 8 O 332/06 die Klage abzuweisen.

  • BGH, 12.06.2002 - VIII ZR 187/01

    Verjährung von Ansprüchen bei Übertragung auf einen neuen Rechtsträger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 7 U 230/14
    Insbesondere hat er zu keiner Zeit den Eindruck erweckt, zur Erfüllung der erhobenen Ansprüche bereit zu sein (vgl. zu dieser Fallgruppe BGH NJW 2002, 3110, 3111).
  • BGH, 22.03.2006 - IV ZR 93/05

    Auslegung eines Testaments; Aufteilung des Nachlasses zwischen den ehelichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 7 U 230/14
    Allerdings tritt nach der rechtskräftigen Entscheidung über die vorbereitenden Ansprüche während der Vollstreckung dieser Ansprüche - also der weiteren gerichtlichen Durchsetzung - ein Stillstand des Verfahrens im Sinne des § 204 Abs. 2 S. 2 BGB nicht ein (vgl. BGH NJW 2012, 2180, Rn. 26; BGH NJW-RR 2006, 948, Rn. 14; BGH NJW 1992, 2563, 2564).
  • BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98

    Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 7 U 230/14
    Dies ist im Interesse der Rechtssicherheit nur bei für den anderen Teil nach außen erkennbar werdenden Umständen des Verfahrensstillstandes im Verantwortungsbereich der Parteien der Fall, aus denen der erforderliche "triftige Grund" hervorgehen muss (BGH NJW 1999, 3774, 3775 m.w.N.).
  • BGH, 09.10.1985 - IVa ZR 1/84

    Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 7 U 230/14
    Dies gilt auch, wenn der Beschenkte gleichzeitig Miterbe ist (BGH NJW 1986, 1610; Damrau/Tanck-Lenz-Brendel, Praxiskommentar Erbrecht, 3. Auflage, 2014, § 2332, Rn. 3; a.A. Staudinger/Wolfgang Olshausen (2015) BGB § 2329, Rn. 40).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2010 - 7 U 190/09

    Begriff der Verhandlungen i.S. von § 203 BGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 7 U 230/14
    Dabei ist, wenn über die Regulierung eines Erbfalls verhandelt wird, grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen (vgl. Senat ZEV 2011, 323; zustimmend: Staudinger-Löhnig, BGB, 2016, § 2039 Rn. 26; Palandt/Weidlich, BGB, 75. Auflage, 2016, § 203, Rn. 3).
  • BGH, 31.01.2014 - III ZR 84/13

    Verneinung eines Verschuldens der Mitglieder des Gutachterausschusses bei der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 7 U 230/14
    Verhandlungen zwischen den Parteien oder ihren mit Verhandlungsvollmacht ausgestatteten Vertretern schweben bei jedem Meinungsaustausch über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, auf Grund dessen der Gläubiger davon ausgehen kann, dass sein Begehren von der Gegenseite noch nicht endgültig abgelehnt wird, ohne dass es erforderlich ist, dass der Verhandlungspartner seine Vergleichsbereitschaft geäußert hat (vgl. BGH, Urteil vom 30.01.2014 - III ZR 84/13, juris-Rn. 8;Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Auflage, 2016, § 203, Rn. 2; MüKoBGB/Grothe BGB, 7. Auflage, 2015, § 203 Rn. 5 m.w.N.).
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