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   OLG Düsseldorf, 29.05.2021 - 3 Kart 845/19   

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OLG Düsseldorf, 29.05.2021 - 3 Kart 845/19 (https://dejure.org/2021,19750)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.05.2021 - 3 Kart 845/19 (https://dejure.org/2021,19750)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Mai 2021 - 3 Kart 845/19 (https://dejure.org/2021,19750)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Transport von russischem Erdgas über die Offshore-Gastransportleitung Nord Stream; Weitertransport über die Ostseepipeline-Anbindungsleitung (OPAL); Untersagung von Versteigerungen von teilregulierten entkoppelten ...

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Gas-Release-Programm und Capacity-Release-Programm; Freistellungsentscheidung der Bundesnetzagentur; OPAL-Vergleichsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2017 - 3 Kart 1203/16

    OPAL Gasleitung zur vollständigen Nutzung freigegeben

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2021 - 3 Kart 845/19
    Am 15.12.2016 legten die P vor dem Senat Beschwerde gegen den Vergleichsvertrag ein (Az.: VI-3 Kart 1203/16 [V] - über das Verfahren ist noch nicht entschieden) und ersuchten zugleich um vorläufigen Rechtsschutz in Form einer vorläufigen Anordnung.

    Auch der Senat sei in seiner Zwischenentscheidung im Verfahren VI-3 Kart 1203/16 davon ausgegangen, dass der Vergleichsvertrag nicht anwendbar sei, wenn die Wirkung der Zustimmung der Kommission fehle.

    Die Anträge der P, dieses Verfahren mit dem Verfahren VI-3 Kart 1203/16 [V] zu verbinden, hilfsweise sie zu diesem Verfahren beizuladen, hat der Senat mit Beschlüssen vom 07.11.2019 und 20.11.2019 (Bl. 37 ff GA und 172 ff GA) abgelehnt.

    Eine weitere Umsetzung und Vollziehung des Vergleichsvertrages ist damit nicht mehr rechtmäßig (Senat, Beschluss v. 30.12.2016, VI-3 Kart 1203/16 [V], Rn. 46 ff, juris).

    Die Rechtslage wird durch die bestandskräftige Freistellungsentscheidung der Bundesnetzagentur vom 25.02.2009 in Gestalt des Beschlusses vom 07.07.2009 determiniert (vgl. Senat, Beschluss v. 30.12.2016, VI-3 Kart 1203/16 [V], Rn. 50, juris).

    Solchen weitreichenden Folgen kann nur durch die Untersagung weiterer Versteigerungen als einzig verbleibendem Mittel zur wirksamen Abstellung der Zuwiderhandlung begegnet werden (vgl. bereits Senat, Beschluss v. 30.12.2016, VI-3 Kart 1203/16 [V], Rn. 51, juris).

  • EuGH, 04.12.2019 - C-117/18

    PGNiG Supply & Trading/ Kommission

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2021 - 3 Kart 845/19
    Mit Urteilen vom 14.12.2017 bzw. 15.03.2018 wies das Gericht der Europäischen Union die Klagen der P als unzulässig ab, bestätigt durch den Europäischen Gerichtshof (Rs C-117/18 P und C-342/18 P).

    Der Europäische Gerichtshof spricht in seiner Entscheidung vom 04.12.2019 - in der deutschen Übersetzung - von "genehmigen", was aber auch "billigen" heißen kann, wenn man das französische Wort "approuver" allein übersetzt (EuGH v. 04.12.2019, C-117/18 P, Rn. 36 ff).

  • BSG, 08.04.2020 - B 13 R 125/19 B

    Zuordnung zu Leistungsgruppen nach der Anlage 1 zum FRG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2021 - 3 Kart 845/19
    Auch die Nichtzulassungsbeschwerde ist daher als Rechtsmittel im unionsrechtlichen Sinne zu sehen (BSG, Beschluss v. 08.04.2020, B 13 R 125/19 B, Rn. 18, juris; Schoch/Schneider/Marsch, VwGO, 39. EL Juli 2020, AEUV Art. 267 Rn. 38).
  • EuGH, 04.06.2002 - C-99/00

    Lyckeskog

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2021 - 3 Kart 845/19
    Als letztinstanzliches Gericht i.S.d. Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nur das Gericht anzusehen, dessen getroffene Entscheidung nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden kann (EuGH, Urteil v. 04.06.2002, C-99/00, Rn. 15, juris).
  • EuG, 24.11.2010 - T-317/09

    Concord Power Nordal / Kommission - Nichtigkeitsklage - Erdgasbinnenmarkt - Art.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2021 - 3 Kart 845/19
    So benötigen diese Behörden zum einen für die Ausübung ihrer sich aus dem Unionsrecht ergebenden Befugnisse keine Genehmigung der Kommission (Unterstreichung durch den Senat), und zum anderen sollen mit den Eingriffsmöglichkeiten der Kommission nur nationale Entscheidungen verhindert werden, die negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt haben können." (EuG, Beschluss v. 24.11.2010, T-317/09 - Concord Power Nordal GmbH / Europäische Kommission, Rn. 45).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - 3 Kart 137/12

    Regulierungsbehördliche Anordnung der Übertragung des Eigentums an den für den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2021 - 3 Kart 845/19
    Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Regulierungsbehörde im öffentlichen Interesse anhand der Ziele des § 1 EnWG tätig wird, nicht im Interesse eines privaten Dritten (Senat, Beschluss v. 12.12.2012, VI-3 Kart 137/12 [V], Rn. 91, juris).
  • EuGH, 04.12.2019 - C-342/18

    Polskie Górnictwo Naftowe i Gazownictwo/ Kommission - Rechtsmittel-

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2021 - 3 Kart 845/19
    Mit Urteilen vom 14.12.2017 bzw. 15.03.2018 wies das Gericht der Europäischen Union die Klagen der P als unzulässig ab, bestätigt durch den Europäischen Gerichtshof (Rs C-117/18 P und C-342/18 P).
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