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   OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 24 U 5/98   

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https://dejure.org/1999,4301
OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 24 U 5/98 (https://dejure.org/1999,4301)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.06.1999 - 24 U 5/98 (https://dejure.org/1999,4301)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juni 1999 - 24 U 5/98 (https://dejure.org/1999,4301)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach Art. 16 Nr. 1 a des Europäischen Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ); Gerichtsstand für Klagen aus Miete oder ...

  • Judicialis

    AGB § 5; ; AGB § 5 Nr. 3; ; BGB § 566; ; BGB § ... 566 S. 1; ; BGB § 566 S. 2; ; BGB § 571; ; BGB § 766; ; BGB § 565; ; BGB § 565 Abs. 1 a; ; BGB § 556 Abs. 3; ; BGB § 550; ; BGB § 140; ; BGB § 278; ; WEG § 23; ; WEG § 10 Abs. 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überraschende Sonderkündigungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 741
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.10.1986 - VIII ZR 253/85

    Berechnung des Zeitpunkts der frühestmöglichen Kündigung eines Mietvertrages;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 24 U 5/98
    Deshalb unterscheidet das Gesetz auch ganz bewusst nicht zwischen der Bindungswirkung unter den ursprünglichen Vertragspartnern und derjenigen des Erwerbers zum ursprünglichen Mieter (BGH NJW 1987, 948, 949).

    Auf die Frage, ob es der HAFAG nach den Rechtsgrundsätzen von Treu und Glauben im Rechtsverkehr versagt gewesen wäre, sich auf den Formmangel zu berufen (vgl. dazu BGH NJW 1971, 131; NJW 1975, 1653; NJW-RR 1986, 944 und NJW 1987, 948; MünchKomm/Voelskow, aaO, § 566 Rn. 8 FN. 17 und Rn. 17), kommt es im Streitfall nicht an, weil die Klägerin als Grundstückserwerberin und demnach in erster Linie durch § 566 BGB geschütztes Rechtssubjekt für den Formmangel nicht verantwortlich ist.

  • BGH, 30.05.1962 - VIII ZR 173/61

    Vertragsschluß bei Übersendung des Mietvertrages - Einwand der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 24 U 5/98
    Das hat den Bundesgerichtshof schon vor längerer Zeit zu der Überlegung veranlasst, den Erwerber vor solchen Vertragsauslegungen zu schützen, die er nicht erkennen konnte (vgl. BGH NJW 1962, 1388 und WM 1965, 680; vgl. dazu auch Soergel/Heintzmann, BGB, 12. Aufl., § 571 Rn. 17).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 24 U 5/98
    Aus dem gleichen Grunde hat der Bundesgerichtshof es jüngst abgelehnt, Beschlüsse der Wohnungseigentümer gemäß § 23 WEG nach dem (notfalls durch Beweisaufnahme festzustellenden) objektiven Erklärungswert auszulegen (MDR 1999, 28).
  • BGH, 02.07.1975 - VIII ZR 223/73

    Schriftform bei Mieterbeitritt - Treuwidrige Berufung auf fehlende Schriftform

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 24 U 5/98
    Auf die Frage, ob es der HAFAG nach den Rechtsgrundsätzen von Treu und Glauben im Rechtsverkehr versagt gewesen wäre, sich auf den Formmangel zu berufen (vgl. dazu BGH NJW 1971, 131; NJW 1975, 1653; NJW-RR 1986, 944 und NJW 1987, 948; MünchKomm/Voelskow, aaO, § 566 Rn. 8 FN. 17 und Rn. 17), kommt es im Streitfall nicht an, weil die Klägerin als Grundstückserwerberin und demnach in erster Linie durch § 566 BGB geschütztes Rechtssubjekt für den Formmangel nicht verantwortlich ist.
  • BGH, 26.02.1986 - VIII ZR 34/85

    Nachforderung gesenkten Mietzinses nach Vertragsverlängerung bei Kündigung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 24 U 5/98
    Auf die Frage, ob es der HAFAG nach den Rechtsgrundsätzen von Treu und Glauben im Rechtsverkehr versagt gewesen wäre, sich auf den Formmangel zu berufen (vgl. dazu BGH NJW 1971, 131; NJW 1975, 1653; NJW-RR 1986, 944 und NJW 1987, 948; MünchKomm/Voelskow, aaO, § 566 Rn. 8 FN. 17 und Rn. 17), kommt es im Streitfall nicht an, weil die Klägerin als Grundstückserwerberin und demnach in erster Linie durch § 566 BGB geschütztes Rechtssubjekt für den Formmangel nicht verantwortlich ist.
  • BGH, 10.07.1996 - XII ZR 121/95

    Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs bei Bedürftigkeit der neuen Familie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 24 U 5/98
    Richtig ist, dass der Bundesgerichtshof (vgl. z.B. NJW 1996, 2793) es auch bei formbedürftigen Erklärungen zulässt, Umstände außerhalb der Urkunde zu deren Auslegung heranzuziehen, wenn der darauf bezogene rechtsgeschäftliche Wille, wenn auch nur in unvollkommener Weise, Ausdruck in der Urkunde gefunden hat (krit. dazu Palandt/Heinrichs, BGB, 58. Aufl., § 133 Rn. 19 und § 313 Rn. 25 a.E.).
  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 195/96

    Einigung auf Fortsetzung des Mietverhältnisses bei vorzeitiger Kündigung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 24 U 5/98
    Diese besteht vornehmlich darin, den potentiellen Erwerber des Grundstücks, der gemäß § 571 BGB kraft Gesetzes in das Vertragsverhältnis eintritt, über den Umfang der ihn ab Eigentumserwerb treffenden schuldrechtlichen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zuverlässig zu unterrichten, aber auch darin, die Vertragspartner vor einer langfristigen Vertragsbindung zu warnen und generell eine zuverlässige Beweislage herzustellen (BGH NJW 1998, 2664 m.w.N.; a.A. MünchKomm/Voelskow, BGB, 3. Aufl., § 566 Rn. 4 m.w.N., der nur die erstgenannte Schutzrichtung anerkennen will).
  • OLG Hamburg, 05.10.2015 - 4 U 54/15

    Geschäftsraummiete: Formbedürftigkeit eines einseitigen Kündigungsverzichts

    Der Klägerin war es als Erwerberin und am Vertrag nicht beteiligte Dritte nicht möglich den vollen Umfang der auf sie übergehenden Pflichten zu überblicken (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. Juni 1999 - 24 U 5/98 -, Rn. 26, juris).
  • OLG Stuttgart, 07.11.2019 - 13 U 215/19

    Wirksamkeit einer Vormietrecht-Klausel in einem Gewerberaummietvertrag

    Schließlich ergibt sich nichts zugunsten der Klägerin aus der Rechtsprechung zur Unwirksamkeit einer formularvertraglich festgelegten einseitigen Bindung an ein Mietverhältnis auf 30 Jahre bei weitgehend beliebiger Kündbarkeit seitens des Verwenders (OLG Hamm ZMR 1988, 386; OLG Hamburg NJW-RR 1992, 74; OLG Düsseldorf ZMR 2002, 741; vgl. auch Lammel in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 14. Aufl. 2019, § 544 Rn. 11 m.w.N.).
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