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   OLG Düsseldorf, 29.08.2019 - 10 U 214/18   

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OLG Düsseldorf, 29.08.2019 - 10 U 214/18 (https://dejure.org/2019,41672)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.08.2019 - 10 U 214/18 (https://dejure.org/2019,41672)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. August 2019 - 10 U 214/18 (https://dejure.org/2019,41672)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 12.01.1994 - VIII ZR 165/92

    Wirksamkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2019 - 10 U 214/18
    Im Fall der vorformulierten Bestimmungen in einem Vertragshändlervertrag (Daihatsu) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Verwender der allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenso, wie er das Versprechen einer freiwilligen Leistung ganz hätte unterlassen können, Inhalt und Umfang des Versprechens von vornherein ausgestalten kann (BGH, Urt. v. 12.01.1994 - VIII ZR 165/92).

    Formularmäßige einseitige Leistungsänderungsrechte des Verwenders sind aber grundsätzlich nur wirksam, wenn die Klausel schwerwiegende Änderungsgründe nennt und in ihren Voraussetzungen und Folgen erkennbar die Interessen des Vertragspartners angemessen berücksichtigt (BGH, Urt. v. 12.01.1994 - VIII ZR 165/92; BGH, Urt. v. 25.05.1988 - VIII ZR 360/86).

    Dies benachteiligt den Vertragspartner der Beklagten unangemessen, weil es dessen wesentliches, aus dem Vertrag folgendes Recht - nämlich die Vorteile, die ihm die Mitgliedschaft bietet - so einschränkt, dass die Erreichung des von ihm erstrebten Vertragszwecks gefährdet wird, § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB (vgl. für den Vertragshändlerbonus BGH, Urt. v. 12.01.1994 - VIII ZR 165/92).

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 24 U 122/11

    Formularmäßige Vereinbarung der Nichtzahlung vereinbarter Boni innerhalb eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2019 - 10 U 214/18
    cc) Konnte die Beklagte somit der Klägerin ihren Anspruch auf Zahlung des .....-Bonus nicht durch ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen entziehen bzw. auf einen Anspruch auf freie Ermessensausübung reduzieren, so stellt sich die Interessenlage vorliegend so dar wie in dem Sachverhalt, welcher der von beiden Parteien in Bezug genommenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 31.12.2012, Aktenzeichen I-24 U 122/11 (Vorinstanz: LG Wuppertal, Urt. v. 16.11.2010 - 11 O 36/10), zugrunde liegt.

    Sie würde deshalb auch für solche Fälle Geltung beanspruchen, in denen die Beklagte als Verwenderin eine Kündigung ausspricht bzw. in denen das Mitglied sich - unter Umständen auch aus Anlass eines vertragswidrigen Verhaltens der Beklagten - von dem Vertrag lösen wollte, ohne dass ein Verschulden des Mitglieds vorläge (OLG Düsseldorf, Urt. v. 31.01.2012 - I-24 U 122/11).

  • BGH, 09.03.1994 - VIII ZR 165/93

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Wechsel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2019 - 10 U 214/18
    Die Zwischenfeststellungsklage soll, da die Rechtskraft der Entscheidung des Hauptprozesses nur den Klageanspruch und nicht das präjudizielle Rechtsverhältnis ergreift, die Ausdehnung der Rechtskraftwirkung auf den Grund der Klage ermöglichen und so die Entscheidung zu einer Frage, die in dem Urteil über die Hauptsache ohnehin zu treffen ist, auch für das vorgreifliche Rechtsverhältnis nutzbar machen (BGH, Urt. v. 09.03.1994 - VIII ZR 165/93).
  • BGH, 17.04.2018 - XI ZR 446/16

    Auskunftsanspruch des Darlehensnehmers über die von der Bank konkret gezogenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2019 - 10 U 214/18
    Eine solche Umdeutung ist möglich (BGH, Urt. v. 17.04.2018 - XI ZR 446/16).
  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 84/18

    Feststellungsinteresse - Zwischenfeststellungsklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2019 - 10 U 214/18
    In diesem Fall hätte es gleich an zwei Zulässigkeitsvoraussetzungen gefehlt: Zwischen den gleichen Parteien muss nämlich ein Urteilsverfahren über die Hauptsache anhängig sein (BAG, Urt. v. 07.02.2019 - 6 AZR 84/18).
  • BGH, 19.04.2018 - IX ZB 62/17

    Mindestbeschwer für eine Berufung im Rahmen einer Stufenklage auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2019 - 10 U 214/18
    Der Wert des Auskunftsanspruches beträgt 1.500,00 EUR, nämlich 1/10 des Leistungsanspruches (vgl. BGH, Beschl. v. 19.04.2018, - IX ZB 62/17), der sich auf ca. 15.000,00 EUR beläuft (Bl. 215 GA).
  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 289/99

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2019 - 10 U 214/18
    Ein Feststellungsantrag, der diesem Erfordernis nicht genügt, ist unzulässig und unterliegt, wenn der Kläger den Mangel - gegebenenfalls auf richterlichen Hinweis nach § 139 ZPO - nicht behebt, der Abweisung durch Prozessurteil (BGH, Urt. v. 04.10.2000 - VIII ZR 289/99).
  • BGH, 24.06.1987 - I ZR 74/85

    Schuldenregulierung unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2019 - 10 U 214/18
    Dies erschließt sich zwar nicht ohne weiteres aus dem Wortlaut des Antrags, wohl aber in Verbindung mit dem Sachvortrag der Klägerin, der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur streitgegenstandsbestimmenden Auslegung des Antrags heranzuziehen ist (vgl. etwa BGH, Urt. v. 24.06.1987 - I ZR 74/85).
  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2019 - 10 U 214/18
    Außerdem ist die Zwischenfeststellungsklage nur dann zulässig, wenn zumindest die - dann aber auch ausreichende - Möglichkeit besteht, dass das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien noch über den gegenwärtigen Streitgegenstand hinaus Bedeutung hat oder gewinnen kann (BGH, Urt. v. 17.05.1977 - VI ZR 174/74).
  • BGH, 28.09.2006 - VII ZR 247/05

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage auf Feststellung des Nichtbestehens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2019 - 10 U 214/18
    Mit der positiven oder negativen Zwischenfeststellungsklage wird es dem Kläger ermöglicht, neben einer rechtskräftigen Entscheidung über seine Klage auch eine solche über nach § 322 Abs. 1 ZPO der Rechtskraft nicht fähige streitige Rechtsverhältnisse herbeizuführen, auf die es für die Entscheidung des Rechtsstreits ankommt (BGH, Urt. v. 28.09.2006 - VII ZR 247/05).
  • BGH, 25.05.1988 - VIII ZR 360/86

    Zulässigkeit von Klauseln in einem Kfz-Vertragshändlervertrag; Nachträgliche

  • LG Wuppertal, 16.11.2010 - 11 O 36/10

    Entstehung des Bonusanspruchs an eine ungekündigte Mitgliedschaft zu koppeln ist

  • BGH, 16.01.1995 - II ZR 26/94

    Rechte der Gesellschaft bei außerordentlicher Kündigung des Anstellungsvertrages

  • BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04

    Meistbegünstigungsvereinbarung

  • BGH, 22.01.2014 - XII ZB 278/13

    Auskunftspflicht des Unterhaltspflichtigen über seine Einkünfte: Bemessung des

  • BGH, 18.02.2016 - III ZR 126/15

    Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kinderkrippenbetreibers

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

  • BGH, 02.08.2012 - XII ZR 42/10

    Fitness-Studiovertrag: Wirksamkeit einer Laufzeitklausel; unangemessene

  • BGH, 09.06.2011 - III ZR 203/10

    Dienstvertrag über die Erbringung von Pflegeleistungen: Inhaltskontrolle einer

  • BGH, 09.06.2005 - III ZR 436/04

    Kündigung eines finanzwirtschaftlichen Baubetreuungsvertrages durch den Bauherrn

  • BGH, 24.05.1984 - IX ZR 149/83

    Fristlose Kündigung eines Internatsschulvertrages

  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 89/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über die automatische

  • BGH, 26.10.2005 - XII ZB 25/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • BGH, 11.02.2010 - IX ZR 114/09

    Steuerberatervertrag: Jederzeitige Kündbarkeit trotz Vereinbarung dauerhaft

  • BGH, 31.01.2007 - XII ZB 133/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • BGH, 03.02.2005 - III ZR 268/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung zur Entrichtung der vollen

  • OLG Frankfurt, 14.02.2023 - 11 U 9/22

    Zulässigkeit einseitiger Festlegung von Margen und Boni

    Die formularmäßig vorgesehene Befugnis der Beklagten, die Boni einseitig jährlich auszugestalten, greift auch nicht in eine vertraglich gesicherte wirtschaftliche Position der Vertragshändler ein und stellt daher auch nicht aus diesem Grund eine unangemessene Benachteiligung der Händler iSv § 307 BGB dar (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6.10.1999 - VIII ZR 125/98 Rn. 67ff., OLG Düsseldorf vom 29.8.2019 - 10 U 214/18, jew. nach juris) (hierzu nachfolgend (2)).
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