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   OLG Düsseldorf, 29.09.2016 - II-7 UF 114/15   

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https://dejure.org/2016,64095
OLG Düsseldorf, 29.09.2016 - II-7 UF 114/15 (https://dejure.org/2016,64095)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.09.2016 - II-7 UF 114/15 (https://dejure.org/2016,64095)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. September 2016 - II-7 UF 114/15 (https://dejure.org/2016,64095)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stichtag für die Ermittlung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich bei verfrühtem Scheidungsantrag

  • rechtsportal.de

    BGB § 1379
    Stichtag für die Ermittlung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich bei verfrühtem Scheidungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1044
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 74/82

    Für Versorgungsausgleich maßgeblicher Zeitpunkt bei längerem Zusammenleben wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2016 - 7 UF 114/15
    In einem obiter dictum hat er dann unter Bezugnahme auf eine frühere Entscheidung (BGH FamRZ 1986, 335, bei juris Rn. 9) darauf hingewiesen, dass es aus Gründen übergeordneter allgemeiner Rechtsgrundsätze in besonderen Ausnahmefällen gerechtfertigt sein kann, die Stichtage des Gesetzes im Hinblick auf eine verfrühte Antragstellung zu modifizieren (vgl. BGH FamRZ 1997, 347, bei juris Rn. 14; 17; so auch BGH FamRZ 2006, 260, bei juris Rn. 7; BGH FamRZ 2004, 1364; OLG Naumburg, FamRZ 2009, 2019, bei juris Rn. 7; siehe auch Wick, Versorgungsausgleich, 3. Aufl., Rn. 133: wenn Manipulation bezweckt).

    Die Entscheidung BGH FamRZ 1986, 335 bezog sich auf ein Zugewinnausgleichsverfahren, in dem die Eheleute nach Zustellung des Scheidungsantrags das Ehescheidungsverfahren übereinstimmend - irrig - als erledigt angesehen und langfristig (6 Jahre) wieder ehelich zusammen gelebt hatten, bevor der Ehemann das Scheidungsverfahren wieder aufgenommen hat.

    In Abgrenzung dazu hat der Bundesgerichtshof auf den Stichtag des ersten Scheidungsantrages für den Fall abgestellt, dass das Ehescheidungsverfahren bewusst in der Schwebe gehalten wurde und so die Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft nur als Versuch oder jedenfalls nicht dauerhaft erschien (BGH FamRZ 1986, 335, bei juris Rn. 9).

  • BGH, 04.12.1996 - XII ZR 231/95

    Eintritt der Scheidungsvoraussetzungen während des Berufungsverfahrens; Kosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2016 - 7 UF 114/15
    Der Bundesgerichtshof hat sich in der in FamRZ 1997, 347 veröffentlichten Entscheidung vom 13.11.1996 mit der Frage befasst, ob ein erstinstanzlicher Beschluss, mit dem ein vor Ablauf des Trennungsjahres gestellter Scheidungsantrag abgewiesen worden ist, im Beschwerdeverfahren bestätigt werden muss, wenn in 2. Instanz die Voraussetzungen der Scheidung gemäß § 1565 Abs. 1 BGB eingetreten sind.

    In einem obiter dictum hat er dann unter Bezugnahme auf eine frühere Entscheidung (BGH FamRZ 1986, 335, bei juris Rn. 9) darauf hingewiesen, dass es aus Gründen übergeordneter allgemeiner Rechtsgrundsätze in besonderen Ausnahmefällen gerechtfertigt sein kann, die Stichtage des Gesetzes im Hinblick auf eine verfrühte Antragstellung zu modifizieren (vgl. BGH FamRZ 1997, 347, bei juris Rn. 14; 17; so auch BGH FamRZ 2006, 260, bei juris Rn. 7; BGH FamRZ 2004, 1364; OLG Naumburg, FamRZ 2009, 2019, bei juris Rn. 7; siehe auch Wick, Versorgungsausgleich, 3. Aufl., Rn. 133: wenn Manipulation bezweckt).

  • KG, 20.06.1995 - 19 UF 2061/95

    Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Endvermögens; Beendigung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2016 - 7 UF 114/15
    Insbesondere berührte ein längeres Ruhen des Scheidungsverfahrens den Stichtag nicht (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1992, 1180; KG NJW-RR 1996, 1090).
  • OLG Naumburg, 19.03.2009 - 8 UF 24/09

    Kostenentscheidung bei erstmaligem Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2016 - 7 UF 114/15
    In einem obiter dictum hat er dann unter Bezugnahme auf eine frühere Entscheidung (BGH FamRZ 1986, 335, bei juris Rn. 9) darauf hingewiesen, dass es aus Gründen übergeordneter allgemeiner Rechtsgrundsätze in besonderen Ausnahmefällen gerechtfertigt sein kann, die Stichtage des Gesetzes im Hinblick auf eine verfrühte Antragstellung zu modifizieren (vgl. BGH FamRZ 1997, 347, bei juris Rn. 14; 17; so auch BGH FamRZ 2006, 260, bei juris Rn. 7; BGH FamRZ 2004, 1364; OLG Naumburg, FamRZ 2009, 2019, bei juris Rn. 7; siehe auch Wick, Versorgungsausgleich, 3. Aufl., Rn. 133: wenn Manipulation bezweckt).
  • OLG Hamm, 04.03.1992 - 5 UF 378/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2016 - 7 UF 114/15
    Insbesondere berührte ein längeres Ruhen des Scheidungsverfahrens den Stichtag nicht (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1992, 1180; KG NJW-RR 1996, 1090).
  • BGH, 07.12.2005 - XII ZB 34/01

    Ende der Ehezeit bei mehreren Scheidungsanträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2016 - 7 UF 114/15
    In einem obiter dictum hat er dann unter Bezugnahme auf eine frühere Entscheidung (BGH FamRZ 1986, 335, bei juris Rn. 9) darauf hingewiesen, dass es aus Gründen übergeordneter allgemeiner Rechtsgrundsätze in besonderen Ausnahmefällen gerechtfertigt sein kann, die Stichtage des Gesetzes im Hinblick auf eine verfrühte Antragstellung zu modifizieren (vgl. BGH FamRZ 1997, 347, bei juris Rn. 14; 17; so auch BGH FamRZ 2006, 260, bei juris Rn. 7; BGH FamRZ 2004, 1364; OLG Naumburg, FamRZ 2009, 2019, bei juris Rn. 7; siehe auch Wick, Versorgungsausgleich, 3. Aufl., Rn. 133: wenn Manipulation bezweckt).
  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 212/01

    Zustimmungsbedürftigkeit der Rücknahme des Scheidungsantrags; Ehezeitende bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2016 - 7 UF 114/15
    In einem obiter dictum hat er dann unter Bezugnahme auf eine frühere Entscheidung (BGH FamRZ 1986, 335, bei juris Rn. 9) darauf hingewiesen, dass es aus Gründen übergeordneter allgemeiner Rechtsgrundsätze in besonderen Ausnahmefällen gerechtfertigt sein kann, die Stichtage des Gesetzes im Hinblick auf eine verfrühte Antragstellung zu modifizieren (vgl. BGH FamRZ 1997, 347, bei juris Rn. 14; 17; so auch BGH FamRZ 2006, 260, bei juris Rn. 7; BGH FamRZ 2004, 1364; OLG Naumburg, FamRZ 2009, 2019, bei juris Rn. 7; siehe auch Wick, Versorgungsausgleich, 3. Aufl., Rn. 133: wenn Manipulation bezweckt).
  • BGH, 13.12.2017 - XII ZB 488/16

    Zugewinnausgleichsverfahren: Regelung der Auskunftspflicht; Auskunft zu einem

    Das Oberlandesgericht hat seine in FamRZ 2017, 1044 veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet:.
  • OLG Brandenburg, 09.02.2021 - 9 UF 168/20
    Die Bestimmung der Rechtshängigkeit und damit des Endvermögensstichtags unterliegt einer generalisierenden, streng formal ausgestalteten Regelung, die um der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit willen die Einzelfallgerechtigkeit vernachlässigt (OLG Düsseldorf FamRZ 2017, 1044).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2021 - 9 UF 168/20

    Zugewinnausgleich - bei zeitweiser Wiederversöhnung der Eheleute

    Die Bestimmung der Rechtshängigkeit und damit des Endvermögensstichtages unterliegt einer generalisierenden, streng formal ausgestalteten Regelung, die um der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit willen die Einzelfallgerechtigkeit vernachlässigt (OLG Düsseldorf FamRZ 2017, 1044).
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