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   OLG Düsseldorf, 29.11.2010 - I-9 U 87/10   

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https://dejure.org/2010,41368
OLG Düsseldorf, 29.11.2010 - I-9 U 87/10 (https://dejure.org/2010,41368)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.11.2010 - I-9 U 87/10 (https://dejure.org/2010,41368)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. November 2010 - I-9 U 87/10 (https://dejure.org/2010,41368)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.1998 - V ZR 25/97

    Eintritt des Vorkaufsfalls bei Übertragung einer Eigentumswohnung durch einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2010 - 9 U 87/10
    Dabei kommt es auf eine Umgehungsabsicht oder eine sittenwidrige Gesinnung nicht an (vgl. zuletzt BGH NJW 1998, 2136).

    Die vorgenannten Maßnahmen sind nicht mit dem Abschluss eines Kaufvertrages, bei dem ein Gegenstand gegen Zahlung eines bestimmten Kaufpreises auf Dauer in das Vermögen eines Dritten übergehen soll (vgl. BGH NJW 1998, 2136) vergleichbar.

    Entscheidend ist lediglich, dass der von ihm mit einem Dritten abgeschlossene Vertrag nicht mit einem Vertrag, der bei wirtschaftlicher Betrachtung einem Kaufvertrag über den belasteten Gegenstand entspricht, vergleichbar ist (vgl. BGH NJW 1998, 2136; Hagen/Brambring/Krüger/Hertel, Der Grundstückskauf, 9. Aufl., RdN 978).

  • OLG Nürnberg, 27.09.1990 - 2 U 950/90

    Ausübung des Vorkaufsrechts ; Umgehung des Vorkaufsrechts ; Auslegung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2010 - 9 U 87/10
    Etwas anderes vermag im Hinblick auf das Vorliegen eines Umgehungstatbestandes dann gelten, wenn lediglich ein mit einem Vorkaufsrecht belasteter Gegenstand in eine Gesellschaft eingebracht wird und dessen Verwaltung und Verwertung durch die Gesellschaft nicht bezweckt wird (vgl. hierzu OLG Nürnberg, NJW-RR 1992, 461).
  • BGH, 15.06.1957 - V ZR 198/55
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2010 - 9 U 87/10
    Vielmehr wurde das belastete Grundstück mit anderen Grundstücken unentgeltlich in die Beklagte zu 1, einer 100 %-igen Tochtergesellschaft der Beklagten zu 2, eingebracht, so dass weder eine entgeltliche Übertragung noch eine Übertragung auf einen Dritten vorliegt (vgl. BGH WM 1957, 1162).
  • OLG Brandenburg, 15.12.2016 - 5 U 44/14

    Vorkaufsrecht: Folge der Schenkung des mit dem Vorkaufsrecht belasteten

    Vielmehr gebietet eine interessengerechte Auslegung der Norm, sie ungeachtet der Bezeichnung des Vertrages durch die Parteien auch auf solche Vertragsgestaltungen zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten anzuwenden, die bei materieller Betrachtung einem Kauf im Sinne des Vorkaufsrechts so nahe kommen, dass sie ihm gleichgestellt werden können, und in die der Vorkaufsberechtigte zur Wahrung seines Erwerbs- und Abwehrinteresses "eintreten" kann, ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen zu beeinträchtigen (BGH NJW 2012, 1354; 1992, 236; 2003, 3769; OLG Düsseldorf, BeckRS 2012, 05776; Münchener Kommentar/Westermann BGB § 463 Rn. 18; BeckOK /Faust BGB § 463 Rn. 20).
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