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   OLG Düsseldorf, 29.11.2018 - I-3 Wx 98/17   

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OLG Düsseldorf, 29.11.2018 - I-3 Wx 98/17 (https://dejure.org/2018,47555)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.11.2018 - I-3 Wx 98/17 (https://dejure.org/2018,47555)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. November 2018 - I-3 Wx 98/17 (https://dejure.org/2018,47555)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

  • AG Neuss - 135 VI 176/15
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2018 - I-3 Wx 98/17

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 1102
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 03.08.2018 - 6 W 52/18

    Nachweis der Echtheit einer Testamentskopie und des Widerrufs durch Vernichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2018 - 3 Wx 98/17
    Es müssen Tatsachen vorliegen, die in ihrer Gesamtheit indiziell den Schluss rechtfertigen, der Erblasser habe die Testamentsurkunde in der Absicht vernichtet, sie zu widerrufen (vgl. KG BeckRS 2018, 24823; OLG Köln BeckRS 2016, 20866).
  • OLG Köln, 02.12.2016 - 2 Wx 550/16

    Gültigkeit eines nicht mehr auffindbaren Testaments

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2018 - 3 Wx 98/17
    Es müssen Tatsachen vorliegen, die in ihrer Gesamtheit indiziell den Schluss rechtfertigen, der Erblasser habe die Testamentsurkunde in der Absicht vernichtet, sie zu widerrufen (vgl. KG BeckRS 2018, 24823; OLG Köln BeckRS 2016, 20866).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2013 - 3 Wx 105/13

    Überprüfung der Echtheit eines Testaments

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2018 - 3 Wx 98/17
    Es prüft und vergleicht im Erbscheinsverfahren etwaige Auffälligkeiten selbst, wenn keine besonderen Umstände gegen eigenhändige Errichtung sprechen (Senat, FGPrax 2014, 31; Palandt/Weidlich, BGB, 77. Aufl., § 2247, 17).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2016 - 3 Wx 250/15

    Wirksamkeit einer nur noch als Fotokopie vorhandenen letztwilligen Verfügung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2018 - 3 Wx 98/17
    Schließlich kann auch nicht festgestellt werden, dass die Erblasserin ihr Testament vom 16. April 2014 durch Vernichtung widerrufen hätte, § 2255 BGB (vgl. zu den folgenden Ausführungen auch Senat, ErbR 2017, 147).
  • OLG Braunschweig, 08.07.2020 - 3 W 19/20

    Beschwerden gegen Nichterteilung von Erbscheinen; Erlangung der Rechtsfähigkeit

    a) Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist der Beteiligte zu 2. beschwerdeberechtigt im Sinne des § 59 Abs. 1 FamFG, da er den Erbscheinsantrag, der mit dem angefochtenen Beschluss zurückgewiesen worden ist, gestellt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. November 2018 - I-3 Wx 98/17 -, juris, Rn. 20).
  • AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 54 VI 2253/21

    Anschein für Widerruf des Testaments durch Erblasser bei Auffinden der

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist allerdings anerkannt, dass die Anforderungen an den Nachweis, dass die Vernichtung bzw. Veränderung einer Testamentsurkunde auf eine Handlung des Erblassers zurückzuführen ist, nicht allzu hoch angesetzt werden dürfen, wenn sich die Urkunde bis zuletzt im Gewahrsam des Erblassers befunden hat, in dem zerstörten oder veränderten Zustand vorgefunden wurde und keine ernsthaften Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Veränderungen an der Urkunde von Dritten vorgenommen worden sind (vgl. jeweils mit weiteren Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung Weidlich, in: Grüneberg, BGB, 81. Auflage 2022, § 2255, Rdn. 11 a.E.; Grziwotz, in: beck-online. GROSSKOMMENTAR zum BGB, Hrsg: Müller-Engels, Stand: 01.04.2022, § 2255 Rn. 14; BayObLG FamRZ 1996, 1110/1111; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. November 2018 - I-3 W... 98/17 -, Rn. 28/29, juris = FamRZ 2019, 1102/1103 (= BeckRS 2018, 36823)).

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist allerdings anerkannt, dass die Anforderungen an den Nachweis, dass die Vernichtung bzw. Veränderung einer Testamentsurkunde auf eine Handlung des Erblassers zurückzuführen ist, nicht allzu hoch angesetzt werden dürfen, wenn sich die Urkunde bis zuletzt im Gewahrsam des Erblassers befunden hat, in dem zerstörten oder veränderten Zustand vorgefunden wurde und keine ernsthaften Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Veränderungen an der Urkunde von Dritten vorgenommen worden sind (vgl. jeweils mit weiteren Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung Weidlich, in: Grüneberg, BGB, 81. Auflage 2022, § 2255, Rdn. 11 a.E.; Grziwotz, in: beck-online. GROSSKOMMENTAR zum BGB, Hrsg: Müller-Engels, Stand: 01.04.2022, § 2255 Rn. 14; BayObLG FamRZ 1996, 1110/1111; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. November 2018 - I-3 W... 98/17 -, Rn. 28/29, juris = FamRZ 2019 1102/1103).

  • OLG Karlsruhe, 31.03.2023 - 11 W 73/21

    Begünstigenden Testament - Widerruf durch Zerreißen

    Es müssen daher Tatsachen vorliegen, die in ihrer Gesamtheit den Schluss rechtfertigen, der Erblasser habe die Testamentsurkunde in der Absicht vernichtet, sie zu widerrufen (vgl. OLG Düsseldorf, B. v. 29.11.2018 - I-3 Wx 98/17 -, juris Rn. 28).
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