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   OLG Düsseldorf, 29.11.2022 - 24 U 49/21   

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https://dejure.org/2022,42780
OLG Düsseldorf, 29.11.2022 - 24 U 49/21 (https://dejure.org/2022,42780)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.11.2022 - 24 U 49/21 (https://dejure.org/2022,42780)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. November 2022 - 24 U 49/21 (https://dejure.org/2022,42780)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtliche Einordnung eines Kaufvertrags über eine Eigentumswohnung mit Renovierungsverpflichtung; Abgrenzung von Kauf-, Werk- und Bauträgervertrag; Haftung des Veräußerers wegen des Auftretens von bislang unentdecktem Hausschwamm

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungserwerb mit Renovierungsverpflichtung ist kein Bauträgervertrag!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungserwerb mit Renovierungsverpflichtung ist kein Bauträgervertrag! (IBR 2023, 193)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2023, 386
  • NZM 2023, 467
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 257/03

    Gewährleistungsansprüche beim Erwerb eines sanierten Altbaus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2022 - 24 U 49/21
    Erst recht sind die betreffenden vertraglich übernommenen Leistungspflichten der Beklagten nach alledem nicht nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar, so dass die Beklagte keineswegs auch für die vorhandene Altbausubstanz nach den Gewährleistungsregeln des Werkvertragsrechts haften muss (vgl. BGH BeckRS 2016, 13172; BGH NJW 2006, 214 Rn 11; BGH NZBau 2005, 216; OLG Celle IBRRS 2017, 3925: Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 05.07.2017 - VII ZR 315/14).

    Soweit die Kläger in diesem Kontext BGH-Rechtsprechung (NJW 2005, 1115) zur aus § 242 BGB folgenden Unwirksamkeit eines formelhaften Ausschlusses der Gewährleistung beim Erwerb neu errichteter oder so zu behandelnder Häuser auch in einem notariellen Individualvertrag anführen, lassen sie abermals außer Betracht, dass im Streitfall bloß im Vergleich dazu untergeordnete Umbau- / Renovierungsarbeiten von der Beklagten zu erbringen waren.

  • BGH, 06.10.2005 - VII ZR 117/04

    Gewährleistung bei Veräußerung einer zu sanierenden Altbauwohnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2022 - 24 U 49/21
    Erst recht sind die betreffenden vertraglich übernommenen Leistungspflichten der Beklagten nach alledem nicht nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar, so dass die Beklagte keineswegs auch für die vorhandene Altbausubstanz nach den Gewährleistungsregeln des Werkvertragsrechts haften muss (vgl. BGH BeckRS 2016, 13172; BGH NJW 2006, 214 Rn 11; BGH NZBau 2005, 216; OLG Celle IBRRS 2017, 3925: Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 05.07.2017 - VII ZR 315/14).

    Eine notarielle Belehrung über Umfang und Bedeutung des Gewährleistungsausschlusses war demnach auch dann nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses, wenn dieser hier in einer formelhaften Klausel enthalten sein sollte (BGH NJW 2006, 214 Rn 20).

  • BGH, 26.04.2007 - VII ZR 210/05

    Anwendung von Werkvertragsrecht bei umfangreichen Ausbaupflichten?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2022 - 24 U 49/21
    Nur wenn sich der Veräußerer einer Immobilie zu Bauleistungen verpflichtet, die insgesamt nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar sind, haftet er nicht nur für die ausgeführten Umbauarbeiten, sondern auch für die in diesem Bereich vorhandene Altbausubstanz nach den Gewährleistungsregeln des Werkvertragsrechts (Anschluss an BGH BeckRS 2007, 10153; OLG München IBRRS 2022, 1969);.

    Nur wenn sich der Veräußerer zu Bauleistungen verpflichtet, die insgesamt nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar sind, haftet er nicht nur für die ausgeführten Umbauarbeiten, sondern auch für die in diesem Bereich vorhandene Altbausubstanz nach den Gewährleistungsregeln des Werkvertragsrechts (BGH BeckRS 2007, 10153; OLG München IBRRS 2022, 1969).

  • OLG München, 22.04.2020 - 28 U 6408/19

    Berufung, Abnahme, Aktivlegitimation, Kostenentscheidung, Streitwert,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2022 - 24 U 49/21
    Nur wenn sich der Veräußerer einer Immobilie zu Bauleistungen verpflichtet, die insgesamt nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar sind, haftet er nicht nur für die ausgeführten Umbauarbeiten, sondern auch für die in diesem Bereich vorhandene Altbausubstanz nach den Gewährleistungsregeln des Werkvertragsrechts (Anschluss an BGH BeckRS 2007, 10153; OLG München IBRRS 2022, 1969);.

    Nur wenn sich der Veräußerer zu Bauleistungen verpflichtet, die insgesamt nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar sind, haftet er nicht nur für die ausgeführten Umbauarbeiten, sondern auch für die in diesem Bereich vorhandene Altbausubstanz nach den Gewährleistungsregeln des Werkvertragsrechts (BGH BeckRS 2007, 10153; OLG München IBRRS 2022, 1969).

  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 244/97

    Teilunwirksamkeit einer formularmäigen Abwälzung der Sach- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2022 - 24 U 49/21
    Der Gläubiger ist für eine Vertragsverletzung jedenfalls dann verantwortlich, wenn er ausdrücklich oder stillschweigend das Risiko einer Verwirklichung des rücktrittsbegründenden Umstandes übernommen hat (vgl. BGH NJW 1980, 700; BGH NJW 1998, 2284, 2286; OLG Hamburg …
  • KG, 21.04.2016 - 6 U 141/15

    Private Unfallversicherung: Unfallereignis bei Dekompressionskrankheit eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2022 - 24 U 49/21
    Der Senat weist darauf hin, dass die Rücknahme der Berufung vor Erlass einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO gemäß GKG KV 1222 S. 1 und 2 kostenrechtlich privilegiert ist; statt vier fallen nur zwei Gerichtsgebühren an (OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. Juni 2009 - 6 W 88/09; Senat, Beschluss vom 6. März 2013 - I-24 U 204/12, Rn 19 mwN; KG, Beschluss vom 21. April 2016 - 6 U 141/15, Rn 18; siehe auch Zöller/Heßler, ZPO, 33. Auflage, § 522 Rn 45 mwN).
  • BGH, 06.06.1986 - V ZR 67/85

    Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses in Veräußerungsverträgen über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2022 - 24 U 49/21
    Einer zusätzlichen Kontrolle des Gewährleistungsausschlusses nach § 242 BGB unter dem Blickwinkel, dass die Beklagte eine Untersuchungspflicht getroffen haben könnte, käme allenfalls in Betracht, wenn es sich - wie nicht (vgl. oben) - um ein neuerrichtetes Objekt gehandelt hätte (BGHZ 98, 100, 107 f. = NJW 1986, 2824).
  • OLG Brandenburg, 18.06.2009 - 6 W 88/09

    Gerichtsgebühren bei Verwerfung der Berufung durch Beschluss

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2022 - 24 U 49/21
    Der Senat weist darauf hin, dass die Rücknahme der Berufung vor Erlass einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO gemäß GKG KV 1222 S. 1 und 2 kostenrechtlich privilegiert ist; statt vier fallen nur zwei Gerichtsgebühren an (OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. Juni 2009 - 6 W 88/09; Senat, Beschluss vom 6. März 2013 - I-24 U 204/12, Rn 19 mwN; KG, Beschluss vom 21. April 2016 - 6 U 141/15, Rn 18; siehe auch Zöller/Heßler, ZPO, 33. Auflage, § 522 Rn 45 mwN).
  • BGH, 30.01.2018 - VIII ZB 74/16

    Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung; Konkludente Zustimmung zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2022 - 24 U 49/21
    Hiernach kommt es entscheidend darauf an, wie das Verhalten objektiv aus der Sicht des Erklärungsgegners zu verstehen ist (BGH NJW-RR 2018, 524 Rn 19).
  • OLG Hamm, 04.07.1996 - 22 U 164/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2022 - 24 U 49/21
    Insbesondere scheidet eine unmittelbare Anwendung der §§ 276 ff BGB aus, soweit es nicht um die schuldhafte Verletzung eigener Pflichten geht, der Gläubiger also zugleich Schuldner ist (BGHZ 66, 349, 354 = NJW 1976, 1315; BGH NJW 1980, 700; OLG Hamm NJW-RR 1997, 272).
  • BGH, 14.04.1976 - VIII ZR 288/74

    Beweislast bei Mietzinsklage nach Zerstörung der Mietsache

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2015 - 24 U 92/14

    Gewährleistungsansprüche bei einem Kaufvertrag über einen mit Mängeln behafteten

  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 16/03

    Rechtsfolgen der einvernehmlichen Aufhebung eines Werkvertrages wegen

  • BGH, 13.11.1998 - V ZR 386/97

    Einwand der Vertragsuntreue der sich vom Vertrag lossagenden Vertragspartei

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 24 U 204/12

    Geltendmachung von Honoraransprüchen einer Anwaltssozietät durch einen einzelnen

  • BGH, 22.01.2014 - VIII ZR 391/12

    Energielieferungsvertrag: Zustandekommen durch Belieferung eines

  • BGH, 12.05.2016 - VII ZR 171/15

    Bauträgervertrag: Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht bei Mängeln an neu

  • BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 482/07

    Verletzung von Art 19 Absatz 4 S 1 GG durch Überspannung der

  • BGH, 08.03.2007 - VII ZR 130/05

    Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter Häuser

  • BGH, 05.07.2017 - VII ZR 315/14

    Kaufvertrag über noch zu modernisierende Altbauwohnung ist Bauträgervertrag!

  • BGH, 30.06.2016 - VII ZR 188/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bauträgers: Wirksamkeit einer die Abnahme

  • BGH, 08.01.2007 - II ZR 334/04

    Beweiskraft des Tatbestands eines Berufungsurteils

  • BGH, 29.10.2020 - IX ZR 10/20

    Erklärung des Streithelfers mit Nichtwissen als unzulässig über eine Tatsache als

  • OLG Celle, 30.10.2014 - 16 U 90/14

    Kaufvertrag über noch zu modernisierende Altbauwohnung ist Bauträgervertrag!

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