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   OLG Düsseldorf, 30.01.1984 - 5 Ss (OWi) 20/84 - 21/84 I   

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https://dejure.org/1984,2619
OLG Düsseldorf, 30.01.1984 - 5 Ss (OWi) 20/84 - 21/84 I (https://dejure.org/1984,2619)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.01.1984 - 5 Ss (OWi) 20/84 - 21/84 I (https://dejure.org/1984,2619)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Januar 1984 - 5 Ss (OWi) 20/84 - 21/84 I (https://dejure.org/1984,2619)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 690
  • NStZ 1984, 369
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2012 - 13 LA 190/11

    Erfordernis der Anwesenheit einer sachkundigen Person i.S.d. § 50 AMG während der

    Zu Recht ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, § 52 Abs. 3 AMG setze eine ständige Anwesenheit der sachkundigen Person während der normalen Öffnungszeiten des Einzelhandelsgeschäftes der Klägerin voraus (vgl. dazu und zu § 50 Abs. 1 AMG bereits BayVGH, Beschl. v. 25. Juli 1995 - 25 B 94.4201 -, Juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30. Januar 1984 - 5 Ss (OWi) 20/84 - 21/84 I -, MDR 1984, 690; Beschl. v. 7. Juli 1989 - 5 Ss (OWi) 228/89 - (OWi) 98/89 I -, Juris; Rehmann, AMG, 3. Aufl. 2008, § 50, Rdnr. 1; Kloesel/Cyran, Arzneimittelrecht, § 50 AMG, Anm. 4, Loseblatt, Stand 2007).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 3 M 33/11

    Feilbieten freiverkäuflicher Arzneimittel zur Selbstbedienung ohne Anwesenheit

    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass eine sachkundige Person nur dann zur Verfügung steht, wenn sie zur Beratung in der Verkaufsstelle erreichbar ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.01.1984 - 5 Ss (OWi) 20/84 - 21/84 I -, GewArch 1984, 270 ; BayVGH, Beschl. v. 10.07.1995 - 25 B 94.4201 - Rdnr. 19 ).
  • OLG Braunschweig, 19.01.2001 - 1 Ss (S) 65/00

    Strafklageverbrauch hinsichtlich des Besitzes von Betäubungsmitteln bei

    Bei diesen Definitionsversuchen wird nicht verkannt, dass es eine auf jeden Zweifelsfall passende Begriffsbestimmung nicht gibt, sondern dass es stets auf die Umstände des Einzelfalles und ihre Verknüpfung ankommt (BGH NStZ 1984, 369 ).
  • OLG Braunschweig, 21.10.1996 - Ss 48/96
    Bei diesen Definitionsversuchen wird nicht verkannt, daß es eine auf jeden Zweifelsfall passende Begriffsbestimmung nicht gibt, sondern daß es stets auf die Umstände des Einzelfalles und ihre Verknüpfung ankommt (BGH NStZ 1984, 369).
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