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   OLG Düsseldorf, 30.01.2009 - I-16 U 32/08   

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https://dejure.org/2009,34567
OLG Düsseldorf, 30.01.2009 - I-16 U 32/08 (https://dejure.org/2009,34567)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.01.2009 - I-16 U 32/08 (https://dejure.org/2009,34567)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Januar 2009 - I-16 U 32/08 (https://dejure.org/2009,34567)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen deliktischen Schadensersatzanspruch wegen angeblich unzureichender Aufklärung über die Risiken von Optionskontrakten und Terminkontrakten; Anforderungen an das Vorliegen einer sittenwidrigen "Kick-back"-Vereinbarung; Berücksichtigungen einer ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2009 - 16 U 32/08
    Die Frage der internationalen Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts ist entgegen dem zu weit gefassten Wortlaut des § 513 ZPO in der Berufungsinstanz zu überprüfen (BGH, Urteil vom 28.11.2002 - III ZR 102/02, NJW 2003, S. 426).

    Die deliktischen Schadensersatzansprüche kann gemäß Art. 5 Nr. 3 EuGVVO der Geschädigte sowohl an dem Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist (Erfolgsort) als auch an dem Ort, an dem das ursächliche Geschehen stattfand (Handlungsort), einklagen (BGH, Urteil vom 28.11.2002, NJW 2003, S. 426).

  • BGH, 11.07.1995 - X ZR 42/93

    Bezahlung einer Rechnung als Schuldanerkenntnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2009 - 16 U 32/08
    Dahinstehen kann, ob der Beklagten eine weitere Substanziierung ihres Vortrags schon deshalb nicht abverlangt werden durfte, weil es sich bei den Kenntnissen des Klägers um innere Tatsachen handelt und sie an den diesen Kenntnissen zugrundeliegenden Vorgängen nicht beteiligt war (vgl. BGH, Urteil vom 11.07.1995 - X ZR 42/93, NJW 1995, S. 3311, 3312).

    Der zur Darlegung Verpflichtete hat, sobald der Gegner seine Behauptungen bestreitet, seine Behauptungen zu substanziieren (BGH, Urteil vom 11.07.1995 - X ZR 42/93, a.a.O.).

  • BGH, 22.11.1994 - XI ZR 45/91

    Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche gegen einen ausländischen Broker wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2009 - 16 U 32/08
    Bei der Bestimmung des Handlungsorts muss sich der Schädiger die Tatbeiträge anderer Tatbeteiligte analog § 830 BGB auch prozessual zurechnen lassen (BGH, Urteil vom 22.11.1994 - XI ZR 45/91, NJW 1995, S. 1225, 1226).
  • OLG Oldenburg, 20.12.2007 - 8 U 138/07

    Vorbringen neuer Angriffsmittel und Verteidigungsmittel; Beantragung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2009 - 16 U 32/08
    Dementsprechend reicht es nicht aus, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des einen Vertragspartners, die eine internationale Gerichtsstandsklausel enthalten, ohne ausdrückliche Bezugnahme nur auf der Rückseite des Vertragstextes abgedruckt sind (EuGH, a.a.O.) oder zwar ein solcher Hinweis im Vertragstext enthalten ist, jedoch nicht festgestellt werden kann, dass dem anderen Vertragspartner im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits vorlagen (OLG Oldenburg, Urteil vom 20.12.2007 - 8 U 138/07, Rz. 65).
  • BGH, 24.10.2005 - II ZR 329/03

    "Rote Mitte" von Oskar Schlemmer - Unterlassungsanspruch gegen unberechtigte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2009 - 16 U 32/08
    In dem Gerichtsstand des Art. 5 Nr. 3 EuGVVO sind alle Klagen zulässig, mit denen eine Schadensersatzhaftung geltend gemacht wird, die nicht an einen Vertrag i.S. des Art. 5 Nr. 1 EuGVVO anknüpft (BGH, Urteil vom 24.10.2005 - II ZR 329/03, NJW 2006, S. 54).
  • BGH, 11.10.2005 - XI ZR 395/04

    Umtauschfrist für Pfennig- und DM-Briefmarken wirksam

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2009 - 16 U 32/08
    In dem Gerichtsstand des Art. 5 Nr. 3 EuGVVO sind alle Klagen zulässig, mit denen eine Schadensersatzhaftung geltend gemacht wird, die nicht an einen Vertrag i.S. des Art. 5 Nr. 1 EuGVVO anknüpft (BGH, Urteil vom 24.10.2005 - II ZR 329/03, NJW 2006, S. 54).
  • EuGH, 14.12.1976 - 24/76

    Estasis Salotti / Ruewa

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2009 - 16 U 32/08
    Eine Prorogation gemäß Art. 23 EuGVVO setzt voraus, dass die Zustimmung der anderen Vertragspartei zu der Zuständigkeitsregelung tatsächlich feststeht (EuGH, Urteil vom 14.12.1976 - Rs 24/76, NJW 1977, S. 494).
  • BGH, 07.12.2004 - XI ZR 366/03

    Internationale Zuständigkeit der Gerichte bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2009 - 16 U 32/08
    Für diese nichtvertraglichen Schadensersatzansprüche bleibt entgegen der Meinung der Berufung der Beklagten der Gerichtsstand des Art. 5 Nr. 3 EuGVVO selbst dann eröffnet, wenn der Kläger seine Schadensersatzforderung auch auf vertragliche Schadensersatzansprüche stützen könnte, für die gemäß Art. 5 Nr. 1 EuGVVO ein konkurrierender Gerichtsstand an einem anderen Ort eröffnet ist (BGH, Urteil vom 07.12.2004 -XI ZR 366/03, NJW-RR 2005, S. 581f).
  • BGH, 22.11.2005 - XI ZR 76/05

    Aufklärungspflichten einer Wertpapierhandelsbank bei der Vermittlung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2009 - 16 U 32/08
    Die Aussagekraft dieses Hinweises darf weder durch Beschönigung noch auf andere Weise beeinträchtigt werden (BGH, Urteil vom 22.11.2005 - XI ZR 76/05 m.w.N., Rz. 14 bei juris).
  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03

    Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2009 - 16 U 32/08
    Unter Churning im engeren Sinne mit der möglichen Folge einer Haftung aus § 826 BGB versteht man den durch das Interesse des Kunden nicht gerechtfertigten häufigen Umschlag eines Anlagekontos, durch den der Broker oder der Vermittler oder beide sich zu Lasten der Gewinnchancen des Kunden Provisionseinnahmen verschaffen (BGH, Urteil vom 13.07.2004 - VI ZR 136/03 m.w.N., Rz. 9 bei juris).
  • BGH, 28.02.1989 - XI ZR 70/88
  • BGH, 21.10.2003 - XI ZR 453/02

    Aufklärung über die Risiken von Börsentermingeschäften

  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 214/98

    Anlageberatung durch den Repräsentanten einer ausländischen Bank im eigenen Namen

  • LG Düsseldorf, 29.10.2021 - 15 O 226/20
    Zum anderen ist ein Hinweis des Gerichts ist aber auch insgesamt entbehrlich, wenn die Partei - im Anwaltsprozess - durch eingehenden und von ihr erfassten Vortrag des Prozessgegners zutreffend über die Sach- und Rechtslage unterrichtet war (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 581; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08. Juni 2017 - I-15 U 48/16, juris; Urteil vom 30. Januar 2009 - I-16 U 32/08, juris; Urteil vom 06. Dezember 2007 - I-10 U 138/06, juris).
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