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   OLG Düsseldorf, 30.01.2015 - I-3 Wx 141/14   

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https://dejure.org/2015,1327
OLG Düsseldorf, 30.01.2015 - I-3 Wx 141/14 (https://dejure.org/2015,1327)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.01.2015 - I-3 Wx 141/14 (https://dejure.org/2015,1327)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Januar 2015 - I-3 Wx 141/14 (https://dejure.org/2015,1327)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgebliches Erbrecht nach Versterben eines niederländischen Staatsangehörigen, der noch nicht mindestens 5 Jahre in Deutschland gelebt hatte; Rechtliche Einordnung der "elterlichen Nachlassverteilung" nach niederländischem Recht; Erteilung eines Erbscheins zugunsten des ...

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Maßgebliches Erbrecht nach Versterben eines niederländischen Staatsangehörigen, der noch nicht mindestens 5 Jahre in Deutschland gelebt hatte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kleve - 17 VI 810/13
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2015 - I-3 Wx 141/14

Papierfundstellen

  • FGPrax 2015, 174
  • FamRZ 2015, 1326
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2007 - 3 Wx 44/07

    Zur Erteilung eines Teilerbscheines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2015 - 3 Wx 141/14
    Soweit der Beteiligte mit der Beschwerde nunmehr die Erteilung eines Erbscheins nach niederländischem Recht beantragt, liegt in der Nichtabhilfe die ablehnende erstinstanzliche Entscheidung (Senat, FamRZ 2007, 1359; Keidel-Zimmermann, FamFG 18. Auflage 2014 § 352 Rdz. 20 mit Nachw.).
  • BayObLG, 12.12.2000 - 1Z BR 136/00

    Anwendbarkeit deutschen Erbrechts beim Tod eines niederländischen Erblassers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2015 - 3 Wx 141/14
    Bei der vorgenannten Verweisung handelt es sich nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 EGBGB um eine Gesamtverweisung, mithin einschließlich des Internationalen Privatrechts der ausländischen Rechtsordnung (vgl. Senat FGPrax 2013, 265; BayObLG ZEV 2001, 487, 488; Palandt-Weidlich, a.a.O. § 2353 Rdz. 17).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2013 - 3 Wx 246/12

    Maßgebliches

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2015 - 3 Wx 141/14
    Bei der vorgenannten Verweisung handelt es sich nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 EGBGB um eine Gesamtverweisung, mithin einschließlich des Internationalen Privatrechts der ausländischen Rechtsordnung (vgl. Senat FGPrax 2013, 265; BayObLG ZEV 2001, 487, 488; Palandt-Weidlich, a.a.O. § 2353 Rdz. 17).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.1985 - 3 W 337/84

    Gegenständlich beschränkter Erbschein - ausschließliches und alleiniges

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2015 - 3 Wx 141/14
    Hat ein verheirateter Erblasser - wie hier die verstorbene Ehefrau des Beteiligten am 16. November 2000 - eine "elterliche Nachlassverteilung" (ouderlijke boedelverdeling, Art. 4: 1167 ff. BW) in der Weise vorgenommen, dass der überlebende Ehegatte im Zeitpunkt des Todes die gesamten Aktiva und Passiva mit dinglicher Wirkung erhalten und den Kindern als Miterben lediglich ein bis zum Tode des Überlebenden gestundeter Geldanspruch in Höhe ihres Erbteils zustehen soll, so entspricht diese seit 1969 zugelassene "elterliche Nachlassverteilung" per Testament (vgl. zur "ouderlijke boedelverdeling" ZEV 2005, 154 (Länderreport); Staudinger/Dörner, BGB, Neubearbeitung 2007, Anhang zu Art. 25 und 26 EGBGB Rn. 596; Schimansky ZEV 2003, 149, 150; Luijten, MittRhNotK 1986, 109; Senat, IPRspr 1985 Nr. 114, S. 293 = MittRhNotK 1985, 198 m. Anm. Imig; Johnen, MittRhNotK 1986, MittRhNotK 1986, 57; MittRhNotK 1986, 66; Koenigs, MittRhNotK 1987, 237), die nunmehr seitdem 01. Januar 2003 als gesetzliche Erbfolge geregelt ist, wenn der Erblasser Abkömmlinge hinterlässt (vgl. Länderreport, ZEV 2005, 154, 156; Eule, RNotZ 2003, 434, 437, 439), bei funktioneller Betrachtung einer mit Vermächtnissen bzw. ggf. Pflichtteilsansprüchen verbundenen Alleinerbeneinsetzung des deutschen Rechts (vgl. Staudinger/Dörner, a.a.O. Art. 25 EGBGB Rn. 884).
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