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   OLG Düsseldorf, 30.03.2023 - I-20 U 16/22   

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OLG Düsseldorf, 30.03.2023 - I-20 U 16/22 (https://dejure.org/2023,6390)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.03.2023 - I-20 U 16/22 (https://dejure.org/2023,6390)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. März 2023 - I-20 U 16/22 (https://dejure.org/2023,6390)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksamkeit von Entgeltklausel in AGB von Girovertrag, wonach für die Verwahrung von Einlagen über 10.000 Euro ein Entgelt in Höhe von 0,50% p.a. pro Jahr zu bezahlen ist

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Verwahrentgelte für Einlagen auf Girokonten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einlagen auf Girokonten - und das Verwahrentgelt

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit der Verwahrentgelte für Einlagen auf Girokonten

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs wegen Klausel zu Verwahrentgelt

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Verwahrentgelte: BGH-Entscheidung kann Klarheit bringen

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Dürfen Banken für die Verwahrung von Einlagen auf Girokonten ein Entgelt berechnen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2023, 902
  • MDR 2023, 854
  • GRUR-RR 2023, 455
  • WM 2023, 1266
  • WM 2023
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.03.2021 - IV ZR 221/19

    Rechtsschutzversicherung: Klausel teilweise unwirksam

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2023 - 20 U 16/22
    Dementsprechend hat die Rechtsprechung Beseitigungsansprüche auch ohne derartige Angaben stillschweigend für zulässig erachtet (vgl. BGH NJW 2021, 2193 Rn. 46 ff.).

    Der Senat merkt lediglich an, dass ein derartiger Zahlungsanspruch - anders als ein Benachrichtigungsanspruch (wie er Gegenstand des Verfahrens BGH NJW 2021, 2193 war) - in einem gewissen Widerstreit zu den Beschränkungen steht, die an eine kollektive Rechtsdurchsetzung - nach dem gegenwärtigen Rechtszustand und dem (möglichen) zukünftigen Recht entsprechend dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG - gestellt werden.

  • BGH, 14.05.2019 - XI ZR 345/18

    Kündigung von Sparverträgen "S-Prämiensparen flexibel"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2023 - 20 U 16/22
    Es ist aber in der Rechtsprechung (BGH NJW 2019, 3771 Rn. 26; vgl. auch BGH NJW 2019, 2920 Rn. 23 ff.) und Literatur (s. Grüneberg, a.a.O., § 675 Rn. 36; Placzek RdZ 2023, 26) anerkannt, dass "das Giroverhältnis noch weitere Leistungen der Bank (vgl. § 675f Abs. 2 S. 2 BGB) [umfasst], die dem Zahlungsdiensterecht nicht notwendig unterliegen.

    Wie bereits unter a)aa) ausgeführt, wird die Führung eines Girokontos auf Guthabenbasis als unregelmäßige Verwahrung iSd § 700 BGB angesehen (s. auch BGH NJW 2019, 2920 Rn. 23 ff. zur Abgrenzung zwischen Darlehn und unregelmäßiger Verwahrung; aA Platzek a.a.O.: § 700 BGB gilt nur für Bargeld, nicht für Buchgeld; insoweit Vertrag sui generis).

  • BGH, 28.07.2015 - XI ZR 434/14

    Unwirksame Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung von Geschäftsgirokonten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2023 - 20 U 16/22
    Diese Darlehens- und Verwahrungsfunktion des Girokontos (vgl. Senat, BGHZ 206, 305 = NJW 2015, 3025 Rn. 41) ist für den Girovertrag auch nach Inkrafttreten des Zahlungsdiensterechts nach wie vor charakteristisch.".
  • BGH, 18.06.2019 - XI ZR 768/17

    Entgelte für Bareinzahlungen und Barauszahlungen am Bankschalter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2023 - 20 U 16/22
    Es ist aber in der Rechtsprechung (BGH NJW 2019, 3771 Rn. 26; vgl. auch BGH NJW 2019, 2920 Rn. 23 ff.) und Literatur (s. Grüneberg, a.a.O., § 675 Rn. 36; Placzek RdZ 2023, 26) anerkannt, dass "das Giroverhältnis noch weitere Leistungen der Bank (vgl. § 675f Abs. 2 S. 2 BGB) [umfasst], die dem Zahlungsdiensterecht nicht notwendig unterliegen.
  • BGH, 15.11.2022 - XI ZR 551/21

    Unwirksamkeit der Klausel zu einem Jahresentgelt in der Ansparphase von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2023 - 20 U 16/22
    Danach handelt es sich bei dem Entgelt für die Verwahrung um ein Entgelt für eine Hauptleistung und nicht um eine Preisnebenabrede (zur Abgrenzung s. BGH NJW 2023, 296 Rn. 16 ff.).
  • BGH, 13.02.2020 - IX ZR 140/19

    Rechtsanwaltsvergütung: 15-Minuten-Takt ist bei Verbrauchern als Mandanten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2023 - 20 U 16/22
    (1) Allerdings sind auch Preise für Hauptleistungen betreffende AGB Gegenstand der AGB-Kontrolle, wenn der Gesetzgeber Regelungen für diese Preise getroffen hat und die Preisklausel davon abweicht (BGH NJW 2020, 1811 Rn. 11).
  • BGH, 24.03.2020 - XI ZR 516/18

    Hinweisbeschluss bezüglich der Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2023 - 20 U 16/22
    Insoweit gelten ähnliche Erwägungen wie bei einer Bereitstellungsprovision (BGH NJW-RR 2020, 1055 Rn. 12).
  • BGH, 19.10.2022 - IV ZR 185/20

    Wirksamkeit der Formulierung "unerwartete und schwere" Erkrankung in den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2023 - 20 U 16/22
    b) Die Klausel ist entgegen den Bedenken des Landgerichts nicht intransparent im Sinne des § 307 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 S. 2 BGB (zur Transparenz s. zuletzt BGH NJW 2023, 208).
  • OLG Düsseldorf, 21.09.2023 - 5 U 4/22
    Dies erscheint dem Senat auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass qualifizierte Einrichtungen wie der Kläger bei lauterkeitsrechtlichen Ansprüchen wie auch solchen nach dem UKlaG oft keine entsprechenden Erkenntnisse haben, für die Bestimmtheit eines Leistungsanspruchs nicht ausreichend (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2021 - 12 O 34/21, Rn. 27/28 mit zustimmender Anmerkung Büscher, WRP 2023, 639 ff., 641; a.A. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.08.2023 - I-20 U 102/22, B.I.2. der Gründe; Urteil vom 30.03.2023 - I-20 U 16/22, Rn. 37; ohne Begründung OLG Dresden, Urteil vom 10.04.2018 - 14 U 82/16).

    Ließe man schon über § 2 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 UKlaG die Möglichkeit zu, dass die nach § 4 UKlaG klageberechtigten Verbraucherschutzverbände Zahlung an die betroffenen Verbraucher verlangen könnten, würde dies die Beschränkungen zur Klageberechtigung und auf ein Opt-in-Modell unterlaufen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.08.2023, a.a.O., unter B. I. 3. c); Urteil vom 30.03.2023, a.a.O., Rn. 39).

    Im Übrigen ist sie auch nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO unter Berücksichtigung der divergierenden Entscheidungen des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10.08.2023 - I-20 U 102/22 und vom 30.03.2023 - I-20 U 16/22 sowie des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 10.04.2018 - 14 U 82/16 zuzulassen.

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2023 - 20 U 102/22

    Zulässigkeit und Begründetheit von Rückzahlungsansprüchen zu Unrecht aufgrund

    Die mit einem derartigen Antrag verbundenen erheblichen Probleme sind eher solche der Begründetheit (so auch bereits der Senat mit Urteil vom 30. März 2023, Az.: I-20 U 16/22, BeckRS 2023, 7390; n. rkr., beim BGH anhängig unter Az.: XI ZR 65/23).

    c) Unabhängig davon ist ein Anspruch auf Rückzahlung von Geldbeträgen gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 UWG an Kunden eines Unternehmens, dessen Verhalten beanstandet wird, deshalb ausgeschlossen, weil ein solcher Anspruch mit dem System der Durchsetzung von Ansprüchen der Kunden gegen das sich unlauter verhaltende Unternehmen nicht vereinbar ist (so schon Senat mit Urteil vom 30. März 2023, Az.: I-20 U 16/22, BeckRS 2023, 7390, n.rkr.).

  • KG, 09.08.2023 - 26 U 129/21

    Zulässigkeit der Erhebung von Verwahrentgelt bei Bankkonten und Kosten für die

    Die bisher ergangene obergerichtliche Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2023 - I-20 U 16/22; OLG Dresden, Urteil vom 30.03.2023 - 8 U 1389/21) geht bei der Erhebung eines Verwahrentgelts bei Girokonten von einer kontrollfreien Preishauptabrede aus.
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