Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - I-3 Wx 141/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10586
OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - I-3 Wx 141/13 (https://dejure.org/2014,10586)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.04.2014 - I-3 Wx 141/13 (https://dejure.org/2014,10586)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. April 2014 - I-3 Wx 141/13 (https://dejure.org/2014,10586)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,10586) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1939; 2087 Abs. 2; 2253; 2254; 2255; 2353; 2359
    Zur Auslegung eines Vermächtnisses als Erbeinsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Testaments bei Zuwendung einzelner Vermögensgegenstände; Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis; Widerruf eines Testaments durch Vernichtung durch einen Dritten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Testaments bei Zuwendung einzelner Vermögensgegenstände; Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis; Widerruf eines Testaments durch Vernichtung durch einen Dritten

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zuwendung eines Hausgrundstücks als Vermächtnis

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Testament wird durch einen Dritten vernichtet - Es bleibt trotzdem wirksam

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zuwendung eines Hausgrundstücks als Vermächtnis

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei Zuwendung eines einzelnen Vermögensgegenstandes

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 163
  • FamRZ 2014, 1943
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 11.09.2001 - 15 W 224/01

    Vernichtung eines früheren Testaments nach Errichtung eines formunwirksamen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - 3 Wx 141/13
    Da die Erblasserin das Testament nicht persönlich vernichtet hat, bedürfte es - soweit man nicht überhaupt, wie das Amtsgericht, befürwortet, dass die Vernichtung durch einen Dritten in Gegenwart der Erblasserin zu erfolgen hat (so mit beachtlichen Gründen Staudinger-Baumann, BGB - Neubearbeitung 2012 § 2255 Rdn. 22 f.) - jedenfalls der Vernichtung auf Geheiß der Erblasserin durch ein als unselbstständiges, weil nicht mit eigenem Entscheidungsspielraum ausgestattetes, "Werkzeug" (vgl. OLG München NJW-RR 2011, 945 ; OLG Hamm NJW-RR 2002, 222, 223; Hagena in Münchener Kommentar zum BGB 6. Auflage 2013 § 2255 Rn. 13; Litzenburger in BeckOK BGB Stand: 01.02.2014 § 2255 Rn. 6).

    Denn auch ein in der Form des § 2255 Satz 1 BGB , also dadurch, dass der Erblasser die Testamentsurkunde vernichtet hat, vorgenommener Widerruf, ist unwirksam, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt der Vernichtung der Testamentsurkunde im Sinne des § 2229 Abs. 4 BGB nicht testierfähig war (OLG Hamm, NJW-RR 2002, 222, 223; vgl. auch BGH NJW 1951, 559).

  • OLG München, 11.04.2011 - 31 Wx 33/11

    Testamentswiderruf: Nichtausführung eines Auftrags des Erblassers zur Vernichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - 3 Wx 141/13
    Da die Erblasserin das Testament nicht persönlich vernichtet hat, bedürfte es - soweit man nicht überhaupt, wie das Amtsgericht, befürwortet, dass die Vernichtung durch einen Dritten in Gegenwart der Erblasserin zu erfolgen hat (so mit beachtlichen Gründen Staudinger-Baumann, BGB - Neubearbeitung 2012 § 2255 Rdn. 22 f.) - jedenfalls der Vernichtung auf Geheiß der Erblasserin durch ein als unselbstständiges, weil nicht mit eigenem Entscheidungsspielraum ausgestattetes, "Werkzeug" (vgl. OLG München NJW-RR 2011, 945 ; OLG Hamm NJW-RR 2002, 222, 223; Hagena in Münchener Kommentar zum BGB 6. Auflage 2013 § 2255 Rn. 13; Litzenburger in BeckOK BGB Stand: 01.02.2014 § 2255 Rn. 6).
  • BGH, 10.05.1951 - IV ZR 12/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - 3 Wx 141/13
    Denn auch ein in der Form des § 2255 Satz 1 BGB , also dadurch, dass der Erblasser die Testamentsurkunde vernichtet hat, vorgenommener Widerruf, ist unwirksam, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt der Vernichtung der Testamentsurkunde im Sinne des § 2229 Abs. 4 BGB nicht testierfähig war (OLG Hamm, NJW-RR 2002, 222, 223; vgl. auch BGH NJW 1951, 559).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht