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   OLG Düsseldorf, 30.05.2000 - 22 U 31/00   

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https://dejure.org/2000,8999
OLG Düsseldorf, 30.05.2000 - 22 U 31/00 (https://dejure.org/2000,8999)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.05.2000 - 22 U 31/00 (https://dejure.org/2000,8999)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Mai 2000 - 22 U 31/00 (https://dejure.org/2000,8999)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustellung von Amts wegen; Zugang im normalen Postweg; Unwirksame Zustellung; Zustellung durch Aufgabe zur Post; Ladung ; Zustellungsurkunde

  • Judicialis

    ZPO § 174; ; ZPO § 175; ; ZPO § 211; ; ZPO § 213

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 174; ZPO § 175; ZPO § 211; ZPO § 213
    Wirksamkeitserfordernisse für Zustellung von Amts wegen durch Aufgabe zur Post L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 174 § 175 § 211 § 213
    Wirksamkeit einer Zustellung von Amts wegen mit unvollständiger Adressierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 612 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.09.1978 - IV ZB 104/78

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils ins

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2000 - 22 U 31/00
    Danach ist lediglich ein Zustellungsvermerk erforderlich, in welchem das Schriftstück, die Anschrift des Empfängers und der Zeitpunkt der Aufgabe zur Post anzugeben sind (vgl. BGH NJW 1979, 218).

    Diese Art der Zustellung ist gemäß § 175 Abs. 1 S. 2 ZPO nur zulässig, wenn eine Partei, die gemäß § 174 ZPO zur Bestimmung eines Zustellungsbevollmächtigten verpflichtet ist, diesen nicht gemäß § 175 Abs. 1 S. 1 ZPO bei der nächsten gerichtlichen Verhandlung oder, wenn sie vorher dem Gegner einen Schriftsatz zustellen lässt, nicht in diesem Schriftsatz benennt (vgl. BGH NJW 1979, 218).

  • BGH, 06.12.1983 - VI ZR 60/82

    Gewährung eines Darlehens zur Durchführung eines größeren Bauvorhabens - Verstoß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2000 - 22 U 31/00
    Bei Zusammenwirken einer vorsätzlichen Schädigung mit einem fahrlässigen Verhalten des Geschädigten hat aber der Beitrag des Geschädigten zur Schadensentstehung grundsätzlich unberücksichtigt zu bleiben (vgl. BGH NJW 1984, 921, 922 m.w.N.).
  • BGH, 08.03.1979 - IX ZR 92/74

    Zustellung ins Ausland durch Aufgabe zur Post

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2000 - 22 U 31/00
    Das im Zustellungsvermerk der Geschäftsstelle in der Adresse falsch zwischen den Vornamen und den Nachnamen der Beklagten, statt zwischen den Nachnamen und die Straße gesetzte Komma stellt dagegen einen so gravierenden Fehler dar, dass die Zustellung als nicht ordnungsgemäß anzusehen ist, denn es ist aufgrund dieses Zustellungsvermerkes davon auszugehen, dass auf dem Briefumschlag der Name des Empfängers lediglich mit "A" statt "A M" und die Straße mit "M A" statt nur "A" angegeben, die Adresse also unrichtig war, so dass der Zugang im normalen Postwege nicht sichergestellt war (vgl. BGHZ 73, 388, 390).
  • BGH, 25.10.1990 - IX ZR 62/90

    Vollstreckungsbescheid gegen Ehegatten - §§ 700 Abs. 6, 345 ZPO, Berufung, 'weite

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2000 - 22 U 31/00
    Ein Fall der Versäumung liegt nämlich immer dann nicht vor, wenn das zweite Versäumnisurteil - gleich aus welchen Gründen - nicht hätte ergehen dürfen (vgl. BGH NJW 1991, 43, 44).
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