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   OLG Düsseldorf, 30.05.2018 - I-2 W 6/18   

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OLG Düsseldorf, 30.05.2018 - I-2 W 6/18 (https://dejure.org/2018,16800)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.05.2018 - I-2 W 6/18 (https://dejure.org/2018,16800)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Mai 2018 - I-2 W 6/18 (https://dejure.org/2018,16800)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltsgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2010 - 2 W 32/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für Aufwendungen von Privatgutachtern;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2 W 6/18
    2017, 190 Rn. 12; Senat, Beschluss v. 27.01.2010 - I-2 W 70/09; Beschluss v. 19.07.2010 - I-2 W 32/10; Beschluss v. 24.03.2017 - I-2 W 1/17, jew. m. w. Nachw.).

    2018, 60, 64) - auch in Patentverletzungsverfahren (vgl. Senat, Beschluss v. 27.01.2010 - I-2 W 70/09; Beschluss v. 19.07.2010 - I-2 W 32/10 Beschluss v. 24.03.2017 - I-2 W 1/17; Benkard/Rogge/Grabinski/Zülch, a.a.O., § 139 PatG Rn. 172; Busse/Kaess, a.a.O., Vor § 143 Rn. 322).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss v. 27.01.2010 - I-2 W 70/09; Beschluss v. 19.07.2010 - I-2 W 32/10; Beschluss v. 24.03.2017 - I-2 W 1/17) ist ein - vorgerichtlich oder während des Rechtsstreits eingeholtes - Privatgutachten in einem Hauptsacheverfahren daher regelmäßig nur dann im Sinne dieser Vorschrift notwendig, wenn die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nur mit seiner Hilfe erfolgen kann.

    Geht es um technische Fragen, ist in Patentverletzungsprozessen allerdings zu berücksichtigen, dass die Partei (z. B. als herstellendes Unternehmen) ggf. selbst über eine gewisse Sachkunde verfügt, in jedem Fall aber, dass der hinzugezogene Patentanwalt (dessen Kosten gemäß § 143 Abs. 3 PatG erstattungsfähig sind) eine technische und patentrechtliche Sachkunde mitbringt, die von der Partei vorrangig ausgeschöpft werden muss (vgl. Senat, Beschluss v. 19.07.2010 - I-2 W 32/10; Beschl. v. 07.07.2014 - I-2 W 10/14; Beschluss v. 22.08.2016 - I-2 W 16/16; Kühnen, Hdb. d. Patentverletzung, 10. Aufl., Kap. B Rn. 384).

    Darüber hinaus muss sich das Privatgutachten auf den konkreten Rechtsstreit beziehen und gerade mit Rücksicht auf ihn eingeholt worden sein (vgl. BGH, NJW 2008, 1597, 1598; Beschluss v. 19.07.2010 - I-2 W 32/10; Beschluss v. 24.03.2017 - I-2 W 1/17 m. w. Nachw.).

  • OLG Celle, 11.01.2017 - 2 W 1/17

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Berufungsbeklagten für die Einreichung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2 W 6/18
    2017, 190 Rn. 12; Senat, Beschluss v. 27.01.2010 - I-2 W 70/09; Beschluss v. 19.07.2010 - I-2 W 32/10; Beschluss v. 24.03.2017 - I-2 W 1/17, jew. m. w. Nachw.).

    2018, 60, 64) - auch in Patentverletzungsverfahren (vgl. Senat, Beschluss v. 27.01.2010 - I-2 W 70/09; Beschluss v. 19.07.2010 - I-2 W 32/10 Beschluss v. 24.03.2017 - I-2 W 1/17; Benkard/Rogge/Grabinski/Zülch, a.a.O., § 139 PatG Rn. 172; Busse/Kaess, a.a.O., Vor § 143 Rn. 322).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss v. 27.01.2010 - I-2 W 70/09; Beschluss v. 19.07.2010 - I-2 W 32/10; Beschluss v. 24.03.2017 - I-2 W 1/17) ist ein - vorgerichtlich oder während des Rechtsstreits eingeholtes - Privatgutachten in einem Hauptsacheverfahren daher regelmäßig nur dann im Sinne dieser Vorschrift notwendig, wenn die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nur mit seiner Hilfe erfolgen kann.

    Darüber hinaus muss sich das Privatgutachten auf den konkreten Rechtsstreit beziehen und gerade mit Rücksicht auf ihn eingeholt worden sein (vgl. BGH, NJW 2008, 1597, 1598; Beschluss v. 19.07.2010 - I-2 W 32/10; Beschluss v. 24.03.2017 - I-2 W 1/17 m. w. Nachw.).

  • OLG Köln, 06.11.2013 - 17 W 22/13

    Erstattungsfähigkeit gegnerischer Anwaltskosten bei Nichtigkeit einer mit dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2 W 6/18
    Es können nicht höhere Kosten festgesetzt werden, als dem Berechtigten tatsächlich entstanden sind (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2014, 241, 242).

    Deren Erstattungsfähigkeit setzt ebenfalls voraus, dass dem Rechtsanwalt ein entsprechender Vergütungsanspruch gegen seinen Mandanten zusteht (OLG Köln, NJW-RR 2014, 241, 242).

  • BGH, 07.02.2013 - VII ZB 60/11

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren: Anordnung der Erstattung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2 W 6/18
    Dazu können auch die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind (vgl. z.B. BGH, NJW 2012, 1370 Rn. 10; NJW 2013, 1820 Rn. 24; NJW 2013, 1823 Rn. 4 f.; Mitt.

    In der Rechtsprechung und Literatur besteht insoweit Einigkeit darüber, dass im Kostenfestsetzungsverfahren solche Kosten nur ausnahmsweise berücksichtigungsfähig sind (vgl. BGH, NJW 2013, 1820 Rn. 24; Mitt.

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2 W 6/18
    Alles andere widerspräche dem Grundsatz der Kostenfestsetzung, dass keinesfalls höhere Kosten als dem Kostengläubiger entstanden sind und deshalb nur fiktiv existieren, festgesetzt werden dürfen (BVerfGE 62, 189 = NJW 1983, 809).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2014 - 2 W 10/14
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2 W 6/18
    Geht es um technische Fragen, ist in Patentverletzungsprozessen allerdings zu berücksichtigen, dass die Partei (z. B. als herstellendes Unternehmen) ggf. selbst über eine gewisse Sachkunde verfügt, in jedem Fall aber, dass der hinzugezogene Patentanwalt (dessen Kosten gemäß § 143 Abs. 3 PatG erstattungsfähig sind) eine technische und patentrechtliche Sachkunde mitbringt, die von der Partei vorrangig ausgeschöpft werden muss (vgl. Senat, Beschluss v. 19.07.2010 - I-2 W 32/10; Beschl. v. 07.07.2014 - I-2 W 10/14; Beschluss v. 22.08.2016 - I-2 W 16/16; Kühnen, Hdb. d. Patentverletzung, 10. Aufl., Kap. B Rn. 384).
  • BGH, 13.02.2003 - I ZB 23/02

    Kosten der Schutzschrift I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2 W 6/18
    Sie sind im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 104 ff. ZPO erstattungsfähig, wenn ein entsprechender Verfügungsantrag bei Gericht tatsächlich gestellt wird (vgl. BGH, GRUR 2003, 456 - Kosten der Schutzschrift I; BGH, GRUR 2007, 727 Rn. 15 - Kosten der Schutzschrift II; GRUR 2008, 840 Rn. 10 - Kosten der Schutzschrift III; Kühnen, a.a.O., Kap. G Rn. 249).
  • BGH, 23.11.2006 - I ZB 39/06

    Kosten der Schutzschrift II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2 W 6/18
    Sie sind im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 104 ff. ZPO erstattungsfähig, wenn ein entsprechender Verfügungsantrag bei Gericht tatsächlich gestellt wird (vgl. BGH, GRUR 2003, 456 - Kosten der Schutzschrift I; BGH, GRUR 2007, 727 Rn. 15 - Kosten der Schutzschrift II; GRUR 2008, 840 Rn. 10 - Kosten der Schutzschrift III; Kühnen, a.a.O., Kap. G Rn. 249).
  • BGH, 04.03.2008 - VI ZB 72/06

    Erstattung von Kosten eines Privatgutachtens im Kfz-Haftpflichtprozess

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2 W 6/18
    Darüber hinaus muss sich das Privatgutachten auf den konkreten Rechtsstreit beziehen und gerade mit Rücksicht auf ihn eingeholt worden sein (vgl. BGH, NJW 2008, 1597, 1598; Beschluss v. 19.07.2010 - I-2 W 32/10; Beschluss v. 24.03.2017 - I-2 W 1/17 m. w. Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 06.07.1994 - 6 W 65/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2 W 6/18
    Auch die Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Recherche nach schutzhinderndem Stand der Technik (vgl. Senat, InstGE 12, 252, 254 = GRUR-RR 2011, 158; OLG Frankfurt, GRUR 1996, 967), veranlasst nicht, die Kosten eines im Einspruchsverfahren zu Fragen des Rechtsbestands des Klagepatents eingeholten Privatgutachtens für im Verletzungsprozess erstattungsfähig zu halten.
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2010 - 2 W 18/10

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten, Übersetzungs- und Dolmetscherkosten sowie

  • BGH, 26.02.2013 - VI ZB 59/12

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

  • OLG Düsseldorf, 26.02.2015 - 2 W 5/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Einspruchsverfahrens

  • OLG Düsseldorf, 19.08.2019 - 2 W 8/19

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Zu den erstattungsfähigen Kosten können ausnahmsweise die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind (BGH, NJW 2012, 1370 Rn. 10; NJW 2013, 1820 Rn. 24; NJW 2013, 1823 Rn. 4 f.; NJW 2017, 1397 Rn. 12; MDR 2018, 1406 = BeckRS 2018, 23800 Rn. 17; Senat, Beschl. v. 30.05.2018 - I-2 W 6/18, BeckRS 2018, 12486 Rn. 17).

    Holt eine Partei private Sachverständigengutachten unmittelbar prozessbezogen ein, ist die Frage, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme als sachdienlich ansehen durfte, zu bejahen, wenn der Partei die notwendige Sachkunde fehlt, um ihren Anspruch schlüssig zu begründen, sich gegen die geltend gemachten Ansprüche sachgemäß zu verteidigen, Beweisangriffe abwehren oder Beweisen des Gegners entgegentreten zu können (vgl. z.B. Senat, Beschl. v. 30.05.2018 - I-2 W 6/18, BeckRS 2018, 12486 Rn. 18; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Aufl., Kap. B Rn. 408).

    Namentlich in Patentverletzungsverfahren kann dies der Fall sein, wenn es um komplexe technische Gegenstände und Sachverhalte geht, zu denen sachgerecht vorzutragen, die Partei auf Grund unzureichender eigener Sachkenntnisse nicht in der Lage ist, oder wenn es um die Widerlegung eines der Partei ungünstigen Gerichtsgutachtens oder gegnerischen Privatgutachtens in schwierigen technischen Fragen geht (Senat, Beschl. v. 30.05.2018 - I-2 W 6/18, BeckRS 2018, 12486 Rn. 18 m. w. Nachw.) Geht es um technische Fragen, ist in Patentverletzungsprozessen allerdings zu berücksichtigen, dass die Partei ggf. selbst über eine gewisse Sachkunde verfügt, in jedem Fall aber, dass der hinzugezogene Patentanwalt (dessen Kosten gemäß § 143 Abs. 3 PatG erstattungsfähig sind) eine technische und patentrechtliche Sachkunde mitbringt, die von der Partei vorrangig ausgeschöpft werden muss (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Senat, Beschl. v. 30.05.2018 - I-2 W 6/18, BeckRS 2018, 12486 Rn. 18 m. w. Nachw.).

    Verfügt die Partei über entsprechende Sachkunde, ist die Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein prozessbegleitend eingeholtes, privates Sachverständigengutachten nicht deshalb gegeben, weil einem solchen privaten Gutachten im Rahmen des Rechtsstreits ein höheres Gewicht zukäme als sonstigem Parteivortrag (BGH, NJW 2017, 1397 Rn. 18; Senat, Beschl. v. 30.05.2018 - I-2 W 6/18, BeckRS 2018, 12486 Rn. 18).

  • OLG Düsseldorf, 27.08.2018 - 2 W 20/18
    Die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten setzt voraus, dass dem Rechtsanwalt ein entsprechender Vergütungsanspruch gegen seinen Mandanten zusteht (OLG Köln, NJW-RR 2014, 241, 242; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.05.2018, Az.: I-2 W 6/18; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 91 Rz. 12; MüKo ZPO/Schulz, 5. Aufl., § 91 Rz. 59).

    Die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten setzt voraus, dass dem Rechtsanwalt ein entsprechender Vergütungsanspruch gegen seinen Mandanten zusteht (OLG Köln, NJW-RR 2014, 241, 242; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.05.2018, Az.: I-2 W 6/18; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 91 Rz. 12; MüKo ZPO/Schulz, 5. Aufl., § 91 Rz. 59).

  • OLG Düsseldorf, 04.06.2020 - 2 U 61/19
    Bereits aus dem Wortlaut des insoweit einschlägigen § 143 Abs. 3 PatG folgt, dass (nur) die durch die Mitwirkung eines Patentanwalts in einer Patentstreitsache "entstandenen Kosten" in Höhe der dem Rechtsanwalt nach § 13 RVG i.V.m. dem VV erwachsenden Gebühren zu erstatten sind (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.05.2018; Az.: I-2 W 6/18, BeckRS 2018, 12486; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.10.2018, Az.: I-2 W 15/18).
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