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   OLG Düsseldorf, 30.06.2011 - I-6 U 136/10   

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https://dejure.org/2011,70332
OLG Düsseldorf, 30.06.2011 - I-6 U 136/10 (https://dejure.org/2011,70332)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.06.2011 - I-6 U 136/10 (https://dejure.org/2011,70332)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - I-6 U 136/10 (https://dejure.org/2011,70332)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen einer Pflichtverletzung seitens der anlageberatenden Bank; Umfang der Darlegungs- und Beweislast des Anlageinteressenten hinsichtlich einer nicht ausreichenden Beratung durch die Bank

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.10.2007 - IX ZR 105/06

    Darlegungs- und Beweislast für den Hinweis des Rechtsanwalts auf die Abhängigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2011 - 6 U 136/10
    Macht - wie hier - der Kapitalanleger gegen ein ihn beratendes Kreditinstitut Ansprüche auf Schadensersatz mit der Behauptung geltend, die ihm erteilte Beratung sei unrichtig oder unvollständig gewesen, so trägt er ungeachtet der insoweit bestehenden sekundären Behauptungslast der Gegenseite (BGH NJW 2008, 371 f. = WM 2007, 2351 f. = juris Rn 13; Palandt/Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch, 70. Auflage, § 280 BGB Rn 34, jeweils m.w.N.) daher für die von ihm behauptete Schlechterfüllung des Auskunftsvertrages die - primäre - Darlegungs- und Beweislast (BGH NJW-RR 2006, 1345 f. = WM 2006, 1288 = juris Rn 7; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 280 BGB Rn 36, jeweils m.w.N.).

    bb) Die mit dem Beweis negativer Tatsachen verbundenen Schwierigkeiten bei der Behauptung einer Verletzung von Beratungspflichten werden allerdings nach ständiger Rechtsprechung dadurch ausgeglichen, dass die andere Partei die behauptete Fehlberatung substantiiert bestreiten und darlegen muss, wie sie ihren Aufklärungs- und Beratungspflichten im Einzelnen nachgekommen sein will (BGH WM 2007, 2351f. = juris Rn 12 m.w.N.).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2011 - 6 U 136/10
    Die Beratung der Bank muss richtig und sorgfältig sein und zeitnah über alle Umstände unterrichten, die für das Anlagegeschäft von Bedeutung sind (BGHZ 0001, 126 ff. = WM 1993, 1455 ff. = juris Rn 14 ff. m.w.N.).
  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 205/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2011 - 6 U 136/10
    Macht - wie hier - der Kapitalanleger gegen ein ihn beratendes Kreditinstitut Ansprüche auf Schadensersatz mit der Behauptung geltend, die ihm erteilte Beratung sei unrichtig oder unvollständig gewesen, so trägt er ungeachtet der insoweit bestehenden sekundären Behauptungslast der Gegenseite (BGH NJW 2008, 371 f. = WM 2007, 2351 f. = juris Rn 13; Palandt/Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch, 70. Auflage, § 280 BGB Rn 34, jeweils m.w.N.) daher für die von ihm behauptete Schlechterfüllung des Auskunftsvertrages die - primäre - Darlegungs- und Beweislast (BGH NJW-RR 2006, 1345 f. = WM 2006, 1288 = juris Rn 7; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 280 BGB Rn 36, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2011 - 6 U 136/10
    Tritt ein Anlageinteressent an ein Kreditinstitut oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgespräches angenommen (BGH BKR 2008, 199 f. = juris Rn 12).
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2011 - 6 U 136/10
    Steht eine Aufklärungspflichtverletzung fest, streitet für den Anleger deshalb die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, mit der Folge, dass der Aufklärungspflichtige beweisen muss, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte (BGH WM 2009, 1274 = juris Rn 22 m.w.N.).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2011 - 6 U 136/10
    aa) Von dem Zustandekommen solcher Beratungsverträge ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes immer schon dann auszugehen, wenn ein Kreditinstitut mit einer entsprechenden Empfehlung an den Anleger herantritt und eine Beratung tatsächlich stattgefunden hat (BGH WM 2009, 2303 ff. = juris Rn 13 m.w.N.).
  • OLG Celle, 26.01.2011 - 3 U 101/10

    Höhe des Anlageschadens bei Veräußerung der erworbenen Wertpapiere vor

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2011 - 6 U 136/10
    Entgegen der Ansicht der Berufung bedarf es in einem derartigen Fall auch zur Entstehung eines Anspruches auf Zahlung des Differenzschadens nicht einer vorherigen Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung gemäß § 250 Satz 1 BGB (a.A. OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2011, 3 U 101/10 = juris Rn 38).
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