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   OLG Düsseldorf, 30.06.2015 - I-3 U 11/14   

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OLG Düsseldorf, 30.06.2015 - I-3 U 11/14 (https://dejure.org/2015,24188)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.06.2015 - I-3 U 11/14 (https://dejure.org/2015,24188)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juni 2015 - I-3 U 11/14 (https://dejure.org/2015,24188)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 181, 2205 Satz 3, 2206 Abs. 1 Satz 2
    Bewertung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem Hausgrundstück

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Insichgeschäft eines Testamentsvollstreckers kann wirksam sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 670
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2015 - 21 U 166/14

    Unwirksamkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers wegen teilweiser

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2015 - 3 U 11/14
    Die hiergegen eingelegte Berufung des Beklagten hat der 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (I-21 U 166/14) durch Urteil vom 16. Juni 2015 zurückgewiesen, wobei er "hinsichtlich der Frage der Bewertung eines hälftigen Miteigentumsanteils" die Revision zugelassen hat.

    b) Entgegen der Meinung des 21. Zivilsenats in seinem Urteil vom 16. Juni 2015 (I-21 U 166/14) fehlt es nach Auffassung des erkennenden Senats bereits an den objektiven Voraussetzungen für eine Teilunentgeltlichkeit, nämlich an einer in relevantem Maße untersetzten Bemessung des zu zahlenden Kaufpreises für den hälftigen Miteigentumsanteil der Erbengemeinschaft.

    Der 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (I-21 U 166/14) hat zwar am 16. Juni 2015 die Berufung des Beklagten gegen das die Klage gegen die Klägerin und ihren Bruder R. P. auf Genehmigung der durch den Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Auflassungserklärung für die Übertragung des hälftigen Miteigentums bzw. auf Erklärung der entsprechenden Auflassung abweisende Urteil des Landgerichts vom 11. September 2014 zurückgewiesen, da der notarielle Kaufvertrag vom 14. Mai 2008 (Anlage K4) wegen Verstoßes gegen §§ 2205 Satz 3, 2206 Abs. 1 Satz 2 BGB (teilunentgeltliche Verfügung des Beklagten als Testamentsvollstrecker) unwirksam sei, allerdings die Revision zugelassen.

    Die Zulassung der Revision erscheint wegen der abweichenden Meinung des erkennenden Senats von der des 21. Zivilsenats in seinem Urteil vom 16. Juni 2015 (I-21 U 166/14) hinsichtlich der entscheidungserheblichen Frage der Wirksamkeit des Kaufvertrages vom 14. Mai 2008 unter dem Gesichtspunkt der Teilunentgeltlichkeit, die wiederum von der Bewertung eines hälftigen Miteigentumsanteils vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 02. Mai 1969 (BeckRS 1969, 31064464), 08. April 2015 (ZEV 2015, 349) und 13. Mai 2015 (BeckRS 2015, 09893) abhängt, geboten, § 543 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 ZPO.

  • BGH, 02.05.1969 - V ZR 32/66

    Missverhältnis zwischen Grundstückswert und Kaufpreis - Zugrundelegung objektiver

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2015 - 3 U 11/14
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 02. Mai 1969 (V ZR 32/66 - BeckRS 1969, 31064464) eingehend und überzeugend dargelegt, dass der Wert eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück unter dem entsprechenden Anteil am Wert des gesamten Grundstücks liegt.

    Der Beklagte ist der Erbengemeinschaft in Bezug auf den Kaufpreis entgegen gekommen, indem er den von ihm für richtig gehaltenen und von den übrigen Erben akzeptierten Verkehrswert halbiert und um 5 % erhöht hat; der Bundesgerichtshof hatte in seiner Entscheidung vom 02. Mai 1969 (BeckRS 1969, 31064464) einen Abschlag toleriert und zwar ohne Berücksichtigung der Intensität des Kaufinteresses mit Blick auf das Zusammenführen des Alleineigentums in einer Hand; dies entsprach und entspricht der h.M. in der Literatur (vgl. BGH BeckRS 2015, 09893, Rdz. 12).

    Die Zulassung der Revision erscheint wegen der abweichenden Meinung des erkennenden Senats von der des 21. Zivilsenats in seinem Urteil vom 16. Juni 2015 (I-21 U 166/14) hinsichtlich der entscheidungserheblichen Frage der Wirksamkeit des Kaufvertrages vom 14. Mai 2008 unter dem Gesichtspunkt der Teilunentgeltlichkeit, die wiederum von der Bewertung eines hälftigen Miteigentumsanteils vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 02. Mai 1969 (BeckRS 1969, 31064464), 08. April 2015 (ZEV 2015, 349) und 13. Mai 2015 (BeckRS 2015, 09893) abhängt, geboten, § 543 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 ZPO.

  • BGH, 13.05.2015 - IV ZR 138/14

    Pflichtteilsanspruch: Bemessung des Werts der nachlassgegenständlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2015 - 3 U 11/14
    Nicht gegen einen Abschlag vom rechnerisch hälftigen Verkehrswert der gesamten Immobilie für einen ½ Anteil stehen die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 13. Mai 2015 (IV ZR 138/14 - BeckRS 2015, 09893): § 2311 Abs. 1 Satz 1 BGB stelle für die Bemessung des Anspruchs auf den Bestand und den Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls ab.

    Der Beklagte ist der Erbengemeinschaft in Bezug auf den Kaufpreis entgegen gekommen, indem er den von ihm für richtig gehaltenen und von den übrigen Erben akzeptierten Verkehrswert halbiert und um 5 % erhöht hat; der Bundesgerichtshof hatte in seiner Entscheidung vom 02. Mai 1969 (BeckRS 1969, 31064464) einen Abschlag toleriert und zwar ohne Berücksichtigung der Intensität des Kaufinteresses mit Blick auf das Zusammenführen des Alleineigentums in einer Hand; dies entsprach und entspricht der h.M. in der Literatur (vgl. BGH BeckRS 2015, 09893, Rdz. 12).

    Die Zulassung der Revision erscheint wegen der abweichenden Meinung des erkennenden Senats von der des 21. Zivilsenats in seinem Urteil vom 16. Juni 2015 (I-21 U 166/14) hinsichtlich der entscheidungserheblichen Frage der Wirksamkeit des Kaufvertrages vom 14. Mai 2008 unter dem Gesichtspunkt der Teilunentgeltlichkeit, die wiederum von der Bewertung eines hälftigen Miteigentumsanteils vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 02. Mai 1969 (BeckRS 1969, 31064464), 08. April 2015 (ZEV 2015, 349) und 13. Mai 2015 (BeckRS 2015, 09893) abhängt, geboten, § 543 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 ZPO.

  • BGH, 08.04.2015 - IV ZR 150/14

    Pflichtteilsrechtliche Bewertung eines Nachlassgrundstücks; mehrere sich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2015 - 3 U 11/14
    Im Übrigen muss davon ausgegangen werden, dass nicht zuletzt der tatsächlich (auf dem Markt) erzielte Preis einen wesentlichen Anhaltspunkt für die Schätzung des Verkehrswertes nach § 287 ZPO darstellt, und zwar auch dann, wenn er niedriger ausfällt als anhand allgemeiner Erfahrungswerte zu erwarten gewesen wäre (BGH vom 08. April 2015, ZEV 2015, 349).

    Zum Einen hätte der Beklagte bei mehreren sich widersprechenden Gutachten kaum mit einleuchtender und logisch nachvollziehbarer Begründung einem von ihnen den Vorzug geben können (vgl. dazu BGH, ZEV 2015, 349); warum in diesem Fall - wie offenbar die Klägerin meint - die höchste Bewertung die ausschlaggebende sein sollte, erscheint nicht nachvollziehbar.

    Die Zulassung der Revision erscheint wegen der abweichenden Meinung des erkennenden Senats von der des 21. Zivilsenats in seinem Urteil vom 16. Juni 2015 (I-21 U 166/14) hinsichtlich der entscheidungserheblichen Frage der Wirksamkeit des Kaufvertrages vom 14. Mai 2008 unter dem Gesichtspunkt der Teilunentgeltlichkeit, die wiederum von der Bewertung eines hälftigen Miteigentumsanteils vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 02. Mai 1969 (BeckRS 1969, 31064464), 08. April 2015 (ZEV 2015, 349) und 13. Mai 2015 (BeckRS 2015, 09893) abhängt, geboten, § 543 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 ZPO.

  • BGH, 11.09.2000 - II ZR 324/98

    Aufhebung einer Gemeinschaft an mehreren Gegenständen/Forderungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2015 - 3 U 11/14
    Dies hat zur Folge, dass der Mietzinsanspruch der Vermietergemeinschaft, bei dem es sich um eine im Rechtssinne unteilbare Leistung handelt (BGH NJW 2005, 3781; NJW-RR 2001, 369; L.Böttcher, a.a.O. Rdz. 7), zwar von einem Teilhaber der Gemeinschaft allein, indes auch hinsichtlich seines eigenen Anteils nur zur Leistung an alle gerichtlich geltend gemacht werden kann (BGH, NJW-RR 2001, 369; Gehrlein in BeckOK BGB Stand 01.02.2015 § 432 Rn 3).
  • BGH, 13.11.1998 - V ZR 29/98

    Rechtsgrund eines vereinbarungsgemäß bestellten dinglichen Wohnungsrechts;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2015 - 3 U 11/14
    Denn es handelt sich bei der Bewertung des Kaufvertrages als unwirksam lediglich um die Beurteilung eines für den (aus dem Kaufvertrag abgeleiteten) Anspruch auf Genehmigung der Auflassungserklärung bzw. Erklärung der Auflassung vorgreiflichen Rechtsverhältnisses (vgl. BGH ZIP 1999, 404).
  • BGH, 28.09.2005 - VIII ZR 399/03

    Rechtsfolgen der Veräußerung von Teilen des Mietobjekts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2015 - 3 U 11/14
    Dies hat zur Folge, dass der Mietzinsanspruch der Vermietergemeinschaft, bei dem es sich um eine im Rechtssinne unteilbare Leistung handelt (BGH NJW 2005, 3781; NJW-RR 2001, 369; L.Böttcher, a.a.O. Rdz. 7), zwar von einem Teilhaber der Gemeinschaft allein, indes auch hinsichtlich seines eigenen Anteils nur zur Leistung an alle gerichtlich geltend gemacht werden kann (BGH, NJW-RR 2001, 369; Gehrlein in BeckOK BGB Stand 01.02.2015 § 432 Rn 3).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2010 - 3 Wx 207/09

    Insichgeschäfts eines Testamentsvollstreckers in Form des Selbstkontrahierens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2015 - 3 U 11/14
    Durch Beschluss vom 05. Mai 2009, den der Senat am 04. Februar 2010 (I-3 Wx 207/09) durch Zurückweisung der weiteren Beschwerde des Beklagten und der I. M.-G. gegen den Beschluss des Landgerichts vom 24. August 2009 bestätigt hat, wies das Amtsgericht (Grundbuchamt) darauf den Antrag des Beklagten auf Eigentumsumschreibung zurück, weil die Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers bis zur Eintragung in das Grundbuch gegeben sein müsse.
  • LG Düsseldorf, 11.09.2014 - 16 O 155/11

    Erwerb eines Nachlassgegenstandes durch den Testamentsvollstrecker; Verpflichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2015 - 3 U 11/14
    Nachdem der Beklagte am 09. Juli 2010 als Eigentümer des ¼ Miteigentumsanteils der I. M.-G. und des 1/8 Miteigentumsanteils der Erbengemeinschaft nach U. M. und damit sozusagen als Eigentümer des hälftigen Miteigentumsanteils M. eingetragen worden war, verklagte er nach vergeblicher Aufforderung die Klägerin und R. P. im Verfahren 16 O 155/11 Landgericht Düsseldorf auf Genehmigung der Auflassungserklärung, hilfsweise auf Auflassung und Bewilligung der Eintragung des anderen hälftigen Miteigentumsanteils (nach G. L.).
  • BGH, 08.03.2023 - XII ZB 565/20

    Verfahren zur Berichtigung der Geburtenregistereinträge für die beiden Kinder in

    Ob Doppelstaater dann unter den persönlichen Anwendungsbereich des Abkommens fallen, wenn sie neben der (effektiven) deutschen oder iranischen Staatsangehörigkeit noch die (ineffektive) Staatsangehörigkeit eines Nichtvertragsstaats besitzen (vgl. AG Hamburg-St. Georg FamRZ 2016, 670, 671; MünchKommBGB/Dutta 8. Aufl. Art. 75 EuErbVO Rn. 10; Wurmnest IPrax 2016, 447, 449), bedarf vorliegend keiner Erörterung, weil dies hier bei keiner der beteiligten Personen der Fall ist.
  • OLG Dresden, 21.11.2023 - 4 U 809/22

    Ablehnung; Befangenheit; Verwirkung; Miteigentümergemeinschaft;

    Sie hätte daher hinsichtlich der von der Beklagten vereinnahmten Mieten auch direkt auf Zahlung an die Gemeinschaft bzw. einen Anspruch auf Vorwegteilung nach § 743 Abs. 1 BGB oder auf Zahlung von dem Beklagten geschuldeter Mieten an die Bruchteilsgemeinschaft gemäß § 432 Abs. 1 Satz 1 BGB geltend machen können (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2015 - 3 U 11/14 -, Rn. 107, juris).
  • VGH Bayern, 08.10.2018 - 5 BV 17.1229

    Gebührenbescheid über Gutachterkosten für die Bewertung von Immobilieneigentum

    Dass es notwendig ist, auch über Miteigentumsanteile ein Wertgutachten erstellen lassen zu können, zeigt sich bereits aus der Notwendigkeit, dass der Miteigentumsanteil nicht nur "rechnerisch vom Gesamtwert herunter zu brechen" ist, wie die Landesanwaltschaft Bayern vorträgt, sondern einer zusätzlichen Bewertung unterliegt, weil ein Abschlag wegen geringerer Marktgängigkeit eines Miteigentumsanteils vorzunehmen ist, der unter Berücksichtigung sämtlicher Einzelumstände zu ermitteln ist (vgl. OLG Düsseldorf, U.v. 30.6.2015 - I-3 U 11/14 - juris Rn. 69 ff.) und daher auch Gegenstand eines Wertgutachtens sein können muss.
  • OLG Hamm, 09.03.2023 - 10 U 25/22
    Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 30. Juni 2015 - I-3 U 11/14 -, juris) hat im Falle des Verkaufs eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem Grundstück unter Hinweis auf die Internetseite www.einfacherben.de, auf der Erben ihre Erbanteile an Immobilien mit einem Preisabschlag bis zu 50 % verkaufen, einen deutlichen Preisabschlag von mehr als 15 % für möglich erachtet.
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