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   OLG Düsseldorf, 30.06.2021 - Verg 43/20   

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https://dejure.org/2021,23328
OLG Düsseldorf, 30.06.2021 - Verg 43/20 (https://dejure.org/2021,23328)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.06.2021 - Verg 43/20 (https://dejure.org/2021,23328)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juni 2021 - Verg 43/20 (https://dejure.org/2021,23328)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vergabe eines Dienstleistungsauftrags über Betriebsführungsleistungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesgesundheitsministeriums Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Fehlendes Interesse für die Feststellung einer Rechtsverletzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Wiederholungsgefahr: Fortsetzungsfeststellungsantrag unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rechtsverletzung durch die Vergabe eines Dienstleistungsauftrags für die Deckung ... - Corona-Virus

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei) (Leitsatz)

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 07.08.2019 - Verg 9/19

    Europaweite Ausschreibung eines Vertrags zur Nutzung eines elektronischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2021 - Verg 43/20
    Das für den Antrag notwendige Feststellungsinteresse rechtfertigt sich nach der Rechtsprechung des Senats durch jedes gemäß vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (Senatsbeschlüsse vom 1. Juli 2020 - VII-Verg 28/19 - und vom 7. August 2019 - VII-Verg 9/19, zitiert nach juris, Tz. 20).

    Die beabsichtigte Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen begründet ein Feststellungsinteresse nicht, wenn ein Schadensersatzverlangen erkennbar aussichtslos ist (Senatsbeschlüsse vom 7. August 2019 - VII-Verg 9/19, zitiert nach juris, Tz. 19, und vom 30. April 2014 - VII-Verg 35/13, zitiert nach juris, Tz. 40).

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2009 - Verg 59/08

    Zuschlagskriterien bei der Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2021 - Verg 43/20
    Das nach § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB erforderliche Interesse am Auftrag ist von Unternehmen, die sich nicht am Vergabeverfahren beteiligt haben oder beteiligen konnten, daher substantiiert darzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 - VII-Verg 59/08, zitiert nach juris, Tz. 20).
  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04

    Verbindlichkeit der Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2021 - Verg 43/20
    Dafür, dass den Antragstellerinnen bei einer Auftragsvergabe in einem wettbewerblichen Verfahren, an dem sie sich hätten beteiligen können, der Zuschlag zu erteilen gewesen wäre, ist ebenfalls nichts dargetan oder ersichtlich (vgl. auch BGH, Beschluss vom 1. August 2006 - X ZR 115/04, zitiert nach juris, Tz. 17 a.E.).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 35/19

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2021 - Verg 43/20
    Das Feststellungsinteresse ist mit der Umstellung der ursprünglichen Anträge auf den Feststellungsantrag explizit zu begründen (siehe Senatsbeschlüsse vom 25. November 2020 - VII-Verg 35/19, zitiert nach juris, Tz. 59, und vom 1. Juli 2020 - VII-Verg 28/19).
  • OLG Koblenz, 04.02.2009 - 1 Verg 4/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Darlegung der Antragsbefugnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2021 - Verg 43/20
    Wie sich aus dem Erfordernis der Antragsbefugnis ergibt, dient das Vergabenachprüfungsverfahren nicht der allgemeinen Rechtmäßigkeitskontrolle und der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der objektiven Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens an sich (OLG Koblenz, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 Verg 4/08, zitiert nach juris, Tz. 37), sondern der Gewährung subjektiven Rechtsschutzes.
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 35/13

    Abgrenzung von Bau- und Lieferauftrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2021 - Verg 43/20
    Die beabsichtigte Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen begründet ein Feststellungsinteresse nicht, wenn ein Schadensersatzverlangen erkennbar aussichtslos ist (Senatsbeschlüsse vom 7. August 2019 - VII-Verg 9/19, zitiert nach juris, Tz. 19, und vom 30. April 2014 - VII-Verg 35/13, zitiert nach juris, Tz. 40).
  • VK Bund, 28.08.2020 - VK 2-57/20

    Antragsbefugnis erfordert keinen abschließenden Eignungsnachweis; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2021 - Verg 43/20
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 28. August 2020 (VK 2 - 57/20) wird als unzulässig verworfen.
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2022 - Verg 53/21

    Bieter muss Interesse am Auftrag darlegen!

    Aus diesem Grund ist das Interesse an dem Auftrag zu plausibilisieren, wenn ernstliche Zweifel bestehen, dass der Antragsteller tatsächlich ein wirtschaftliches Interesse an dem konkreten Auftrag hat (Senat, Beschl. v. 18.08.2021 - VII Verg 52/20, BeckRS 2021, 49378; Senat, Beschl. v. 30.06.2021 - Verg 43/20, zitiert nach juris Rn 30 jeweils m.w.N.).

    Der Senat hat das Bestehen ernstlicher Zweifel betreffend eines wirtschaftlichen Interesses an dem Auftrag angenommen, in Fällen, in denen ein Unternehmen nicht dargetan hat, dass es genügend Mitarbeiter zur Erledigung des Auftrags hat ( Senat, Beschl. v. 30.06.2021 - VII Verg 43/20, Rn 31 zitiert nach juris), oder wenn sich ein Unternehmen auf vorangegangene vergleichbare Ausschreibungen nicht beworben hat und nicht am Markt aufgetreten ist ( Senat, Beschl. v. 18.08.2021 - VII Verg 52/20 Rn 35, BeckRS 2021, 49378).

  • VK Rheinland, 12.07.2022 - VK 26/21

    Keine Bindefristverlängerung bis zum Sankt-Nimmerleinstag!

    Das Feststellungsinteresse ist mit der Umstellung der ursprünglichen Anträge auf den Feststellungsantrag explizit zu begründen (s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 25.11.2020 - Verg 35/19 - Beschl.v. 24.03.2021 - Verg 10/20 - Beschl.v. 30.06.2021 - Verg 43/20 -).
  • VK Südbayern, 28.02.2023 - 3194.Z3-3_01-22-41

    Restleistungen nach Kündigung sind öffentlich auszuschreiben!

    Ein solches Feststellungsinteresse kann gegeben sein, wenn der Antrag der Vorbereitung einer Schadensersatzforderung dient, eine hinreichend konkrete, an objektiven Anhaltspunkten festzumachende Wiederholungsgefahr besteht oder die Feststellung zur Rehabilitierung des Bieters erforderlich ist, weil der angegriffenen Entscheidung ein diskriminierender Charakter zukommt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2021 - Verg 43/20).
  • VK Nordbayern, 22.10.2021 - RMF-SG21-3194-6-23

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Vergabeverfahren

    Das Feststellungsinteresse ist mit der Umstellung der ursprünglichen Anträge auf den Feststellungsantrag explizit zu begründen (vgl. OLG Düsseldorf, B.v. 30.06.2021 - Verg 43/20).
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