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   OLG Düsseldorf, 30.09.2021 - I-2 U 14/21   

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OLG Düsseldorf, 30.09.2021 - I-2 U 14/21 (https://dejure.org/2021,43431)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.09.2021 - I-2 U 14/21 (https://dejure.org/2021,43431)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. September 2021 - I-2 U 14/21 (https://dejure.org/2021,43431)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Modifiziertes Nucleotidmolekül

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents Farbstoffverbindungen und Verwendungen ihrer markierten Konjugate Unzulässige Einführung eines Klagepatents in zweiter Instanz Sachdienlichkeit einer Klageerweiterung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2021 - 2 U 33/20

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2021 - 2 U 14/21
    Aufgabe des Senats als Berufungsgericht ist die Überprüfung landgerichtlicher Entscheidungen und nicht die erstinstanzliche Prüfung neu gestellter Ansprüche an Stelle des hierfür nach dem Gesetz zuständigen Eingangsgerichts (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2021, 150 Rn. 20 - Kopierschutz).

    Dem ist bei der Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Einbeziehung weiterer Schutzrechte in zweiter Instanz zulässig sein soll, Rechnung zu tragen (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2021, 150 Rn. 22 - Kopierschutz).

    Das wiegt umso schwerer, da ein im Berufungsverfahren ergangenes Urteil nach § 708 Nr. 10 ZPO für den Kläger ohne Sicherheitsleistung und mit geringerem Haftungsrisiko (§ 717 Abs. 3 ZPO) vorläufig vollstreckbar ist (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2021, 150 Rn. 24 - Kopierschutz).

    Daran muss sich der Kläger - nicht anders, als wenn er nach rechtskräftigem Abschluss des Ausgangsverfahrens neu klagen will - festhalten lassen (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2021, 150 Rn. 25 - Kopierschutz).

  • OLG Düsseldorf, 03.09.2009 - 2 U 96/07

    Sachdienlichkeit der Erweiterung der Klage um ein weiteres Patent in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2021 - 2 U 14/21
    Mit Rücksicht auf die Unschärfe der Anwendungsvoraussetzungen des § 145 PatG reicht es hierzu aus, wenn der Patentinhaber mit der ernsthaften Möglichkeit rechnen muss, dass ihm im Falle separater Klageerhebung aus dem weiteren Schutzrecht mit gewichtigen Argumenten § 145 PatG entgegen gehalten werden kann (OLG Düsseldorf, InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissionierungssystem; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.02.2018 - I-2 U 33/15 = BeckRS 2018, 11286 - Polysiliziumschicht).

    Denn nach dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung kann ein prozessuales Verhalten, das die eine Gesetzesvorschrift gebietet (Erstreckung der anhängigen Klage auf ein weiteres Patent gemäß § 145 PatG) nicht von vornherein unter Berufung auf eine gleichrangige andere Vorschrift (§ 533 ZPO) wegen mangelnder Sachdienlichkeit unterbunden werden (OLG Düsseldorf, InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissionierungssystem).

    Die damit stets gebotene Gesamtbewertung des konkreten Sachverhalts fällt regelmäßig dann zu Gunsten des Klägers aus, wenn das den Gegenstand der Klageerweiterung bildende Patent für ihn erst in zweiter Instanz verfügbar wird, weil es etwa erst nach Abschluss der ersten Instanz erteilt wurde (so die Fallgestaltung in OLG Düsseldorf, InstGE 6, 47 - Melkautomat; InstGE 10, 248, 252 - Occluder; InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissionierungssystem; OLG München, InstGE 6, 57, 58 - Kassieranlage) oder weil der Kläger erst während des Berufungsverfahrens die Berechtigung erlangt hat, aus dem weiteren Schutzrecht vorzugehen.

    Solches wäre umso weniger akzeptabel, als die Frage, wann " dieselbe oder eine gleichartige Handlung " vorliegt, im Einzelfall beträchtliche Auslegungs- und Abgrenzungsschwierigkeiten mit sich bringen kann, weswegen dem Kläger eine etwaige Fehlbeurteilung im Einzelfall nicht vorwerfbar sein kann (OLG Düsseldorf, InstGE 11, 167 Rn. 53 - Apothekenkommissionierungssystem).

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - 2 U 84/10

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine kollabierbare

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2021 - 2 U 14/21
    Sie hängt davon ab, ob eine Entscheidung auch über die geänderte (erweiterte) Klage in demselben Rechtsstreit objektiv prozesswirtschaftlich ist, weil sie den Streitstoff des anhängigen Verfahrens zumindest teilweise ausräumt und einem andernfalls zu gewärtigenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (BGH, NJW 2000, 800, 803; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2011 - I-2 U 84/10 = BeckRS 2011, 16948).

    Letzteres ist in Patent- oder Gebrauchsmusterverletzungsverfahren in der Regel der Fall, wenn derselbe Verletzungsgegenstand aus einem weiteren Schutzrecht angegriffen wird, ohne dass der Schutzrechtsinhaber hierzu nach § 145 PatG gezwungen ist (OLG Düsseldorf, InstGE 10, 428 - Occluder; OLG Düsseldorf; Urteil vom 27.10.2011 - I-2 U 84/10 = BeckRS 2011, 26948; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 13. Aufl. 2021, Kap. E. Rn. 82).

    Das gilt erst recht, wenn die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs gegen die Erteilung des weiteren Klagepatents oder die Schutzfähigkeit eines neu eingeführten Gebrauchsmusters geprüft werden müssen und der hierzu entgegengehaltene Stand der Technik ebenfalls bisher nicht bekannt war (OLG Düsseldorf, InstGE 10, 248 - Occluder; Urteil vom 27.10.2011, - I-2 U 84/10 = BeckRS 2011, 26948).

  • OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 2 U 33/15

    Umfang des Patentschutzes für ein Verfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2021 - 2 U 14/21
    Mit Rücksicht auf die Unschärfe der Anwendungsvoraussetzungen des § 145 PatG reicht es hierzu aus, wenn der Patentinhaber mit der ernsthaften Möglichkeit rechnen muss, dass ihm im Falle separater Klageerhebung aus dem weiteren Schutzrecht mit gewichtigen Argumenten § 145 PatG entgegen gehalten werden kann (OLG Düsseldorf, InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissionierungssystem; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.02.2018 - I-2 U 33/15 = BeckRS 2018, 11286 - Polysiliziumschicht).

    Gleiches gilt, soweit die neu hinzugetretenen Ansprüche zwar weitere Merkmale aufweisen, deren Bedeutungsgehalt sich jedoch weitgehend von selbst oder ohne Weiteres auf der Grundlage der in Bezug auf das Ausgangspatent getroffenen Feststellungen erschließt (so etwa in OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.02.2018 - I-2 U 33/15 = GRUR-RS 2018, 11286 - Polysiliziumschicht).

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2005 - 2 U 53/05

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung in einem Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2021 - 2 U 14/21
    Daher ist ihre Einbeziehung in das Ausgangsverfahren nur im Wege der Klageerweiterung und damit lediglich unter den in § 533 ZPO niedergelegten Voraussetzungen zulässig (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 6, 47 - Melkautomat).

    Die damit stets gebotene Gesamtbewertung des konkreten Sachverhalts fällt regelmäßig dann zu Gunsten des Klägers aus, wenn das den Gegenstand der Klageerweiterung bildende Patent für ihn erst in zweiter Instanz verfügbar wird, weil es etwa erst nach Abschluss der ersten Instanz erteilt wurde (so die Fallgestaltung in OLG Düsseldorf, InstGE 6, 47 - Melkautomat; InstGE 10, 248, 252 - Occluder; InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissionierungssystem; OLG München, InstGE 6, 57, 58 - Kassieranlage) oder weil der Kläger erst während des Berufungsverfahrens die Berechtigung erlangt hat, aus dem weiteren Schutzrecht vorzugehen.

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2021 - 2 U 14/21
    Sie hängt davon ab, ob eine Entscheidung auch über die geänderte (erweiterte) Klage in demselben Rechtsstreit objektiv prozesswirtschaftlich ist, weil sie den Streitstoff des anhängigen Verfahrens zumindest teilweise ausräumt und einem andernfalls zu gewärtigenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (BGH, NJW 2000, 800, 803; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2011 - I-2 U 84/10 = BeckRS 2011, 16948).

    Wesentliche Voraussetzung für eine Anerkennung der Sachdienlichkeit ist deshalb, dass für die Beurteilung der geänderten Anträge der bisherige Prozessstoff verwendet werden kann; zu verneinen ist sie demgemäß, wenn ein völlig neuer Streitstoff eingeführt wird, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertbar ist (BGH, NJW 1977, 49; BGH, NJW-RR 1994, 1143; BGH, NJW 1985, 1841, 1842; BGH, NJW 2000, 800, 803; OLG Düsseldorf, a.a.O.).

  • OLG Zweibrücken, 18.06.2021 - 2 U 52/20

    Anwaltshaftung bei unterlassenem Hinweis auf die Möglichkeit der Geltendmachung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2021 - 2 U 14/21
    Das vorliegende Verfahren ist durch Abtrennung (§ 145 ZPO) aus einem vor dem Senat unter dem Aktenzeichen I-2 U 52/20 in der Berufung anhängigen Rechtsstreit (nachfolgend: Ausgangsverfahren) hervorgegangen, in welchem die Klägerin die Beklagten wegen Verletzung des deutschen Teils des europäischen Patents 1 530 XXC (nachfolgend: Ausgangspatent) auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Rechnungslegung, Rückruf und Feststellung der Schadenersatzpflicht dem Grunde nach in Anspruch nimmt.

    Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 03.11.2020 auf eine Verletzung des Ausgangspatents erkannt und der (Ausgangs-) Klage im Wesentlichen stattgegeben, wogegen die Beklagten Berufung eingelegt haben (I-2 U 52/20).

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2008 - 2 U 65/07

    Unterlassung der Herstellung und des Inverkehrbringens kollabierbarer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2021 - 2 U 14/21
    Das gilt erst recht, wenn die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs gegen die Erteilung des weiteren Klagepatents oder die Schutzfähigkeit eines neu eingeführten Gebrauchsmusters geprüft werden müssen und der hierzu entgegengehaltene Stand der Technik ebenfalls bisher nicht bekannt war (OLG Düsseldorf, InstGE 10, 248 - Occluder; Urteil vom 27.10.2011, - I-2 U 84/10 = BeckRS 2011, 26948).

    Die damit stets gebotene Gesamtbewertung des konkreten Sachverhalts fällt regelmäßig dann zu Gunsten des Klägers aus, wenn das den Gegenstand der Klageerweiterung bildende Patent für ihn erst in zweiter Instanz verfügbar wird, weil es etwa erst nach Abschluss der ersten Instanz erteilt wurde (so die Fallgestaltung in OLG Düsseldorf, InstGE 6, 47 - Melkautomat; InstGE 10, 248, 252 - Occluder; InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissionierungssystem; OLG München, InstGE 6, 57, 58 - Kassieranlage) oder weil der Kläger erst während des Berufungsverfahrens die Berechtigung erlangt hat, aus dem weiteren Schutzrecht vorzugehen.

  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2021 - 2 U 14/21
    Dieser verliert - was für sich genommen der Sachdienlichkeit nicht von vornherein entgegensteht (BGH, NJW 2007, 2414, 2XXD; BGH, NJW 2011, 182, 193 f.; Musielak/Voit, ZPO, 17. Aufl., § 533 Rz. 5) - in Bezug auf das neue Schutzrecht nicht nur eine Instanz.
  • OLG München, 22.12.2005 - 6 U 4351/02

    Patentrecht, Zivilprozessrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2021 - 2 U 14/21
    Die damit stets gebotene Gesamtbewertung des konkreten Sachverhalts fällt regelmäßig dann zu Gunsten des Klägers aus, wenn das den Gegenstand der Klageerweiterung bildende Patent für ihn erst in zweiter Instanz verfügbar wird, weil es etwa erst nach Abschluss der ersten Instanz erteilt wurde (so die Fallgestaltung in OLG Düsseldorf, InstGE 6, 47 - Melkautomat; InstGE 10, 248, 252 - Occluder; InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissionierungssystem; OLG München, InstGE 6, 57, 58 - Kassieranlage) oder weil der Kläger erst während des Berufungsverfahrens die Berechtigung erlangt hat, aus dem weiteren Schutzrecht vorzugehen.
  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

  • BGH, 04.10.1976 - VIII ZR 139/75

    Alleinvertrieb von Markenerzeugnissen - Rechtsverhältnis zwischen einem

  • BGH, 13.04.1994 - XII ZR 168/92

    Umdeutung der Zeugenbenennung eines Organs in einen Antrag auf Parteivernehmung

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2021 - 2 U 52/20

    Ansprüche wegen Patentverletzung für ein modifiziertes Nucleotid-Molekül (eine

    Das abgetrennte Verfahren wird unter dem Aktenzeichen I-2 U 14/21 geführt.
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