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   OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - I-24 U 200/06   

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OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - I-24 U 200/06 (https://dejure.org/2007,2367)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.10.2007 - I-24 U 200/06 (https://dejure.org/2007,2367)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Oktober 2007 - I-24 U 200/06 (https://dejure.org/2007,2367)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Erlasses eines Teilurteils bei rechtlich selbstständigen materiell-rechtlichen Ansprüchen; Faktische Trennung der Verfahren bei Anordnung des Ruhens eines abgrenzbaren Teils des Verfahrens; Anspruch auf Schadensersatz wegen Falschberatung gegen ...

  • Judicialis

    ZPO § 301; ; ZPO § 145; ; WPO a.F. § 51a; ; RBerG Art. 1 § 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Schadensersatz sowie Rückzahlung von Honorar gegen Wirtschaftsprüfergesellschaft bei unerlaubter Rechtsberatung - Verjährung; Sekundärhaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 775
  • WM 2008, 750
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (40)

  • BGH, 01.02.2007 - III ZR 281/05

    Verstoß eines im Rahmen eines Immobilienfonds-Kapitalanlagemodells

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 24 U 200/06
    Dies zeigt, dass den Beklagten ihre Verwalteraufgabe gerade mit Rücksicht auf ihre berufsspezifische Sachkunde und Erfahrung auf betriebswirtschaftlichem Gebiet übertragen worden ist (vgl. zu § 2 Abs. 3 Nr. 3 WPO: BGH NJW 2007, 1130).

    a) Von der in dieser Norm geregelten Erlaubnispflicht werden Tätigkeiten erfasst, die darauf gerichtet und geeignet sind, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete Rechtsverhältnisse zu gestalten (BGH NJW 2007, 1130; NJW 2003, 3046; MDR 1988, 26; MDR 2000, 178).

    Dasselbe gilt, wenn die Rechtsbesorgung selbständiger Gegenstand eines Auftrags ist (BGH NJW 2007, 1130; BGHZ 145, 265, 272 m.w.N.).

  • BGH, 11.03.1987 - IVa ZR 290/85

    Beruflicher Wirkungskreis eines Wirtschaftsprüfers; Verjährung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 24 U 200/06
    aa) Diese Vorschrift bezieht sich bereits nach ihrem Wortlaut auf alle Verträge, in denen sich ein Wirtschaftsprüfer zu einer Leistung verpflichtet, die zum Berufsbild des Wirtschaftsprüfers gehört (BGHZ 100, 132; 78, 335).

    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob die in § 2 WPO unter der Überschrift "Inhalt der Tätigkeit" aufgeführten Merkmale das Berufsbild des Wirtschaftsprüfers abschließend beschreiben (dagegen allerdings zur früheren Fassung der Norm unter Hinweis auf die geschichtliche Entwicklung und die Verkehrsauffassung: BGHZ 100, 132).

    In seiner Entscheidung zur Verjährung der Wirtschaftsprüferhaftung vom 11.03.1987 (BGHZ 100, 132, 136 a.E.) hat der Bundesgerichtshof eine Sekundärhaftung des Wirtschaftsprüfers und eine sich hieraus ergebende Verdoppelung der Verjährungsfrist noch nicht einmal erwogen.

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00

    Erbenermittler und Rechtsberatung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 24 U 200/06
    a) Von der in dieser Norm geregelten Erlaubnispflicht werden Tätigkeiten erfasst, die darauf gerichtet und geeignet sind, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete Rechtsverhältnisse zu gestalten (BGH NJW 2007, 1130; NJW 2003, 3046; MDR 1988, 26; MDR 2000, 178).

    Eine nach dem Rechtsberatungsgesetz erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung liegt hingegen vor, wenn die ordnungsgemäße Erfüllung der Tätigkeit eine umfassende Beratung auf mindestens einem Teilgebiet des Rechts auf der Grundlage von Kenntnissen und Fertigkeiten erfordert, die durch ein Studium oder durch langjährige Berufserfahrung vermittelt werden (BGH NJW 2003, 3046).

  • BGH, 17.02.2000 - IX ZR 50/98

    Vergütung für Rechtsberatung durch einen Steuerberater

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 24 U 200/06
    Zwar hat der Kläger die Rechtsberatungsleistungen der Beklagten zu 1. auf deren Kosten ohne rechtlichen Grund erlangt, sodass die Beklagte zu 1., soweit nicht § 817 S. 2 BGB entgegensteht, grundsätzlich einen Anspruch auf Wertersatz hat (§§ 812, 818 Abs. 2 BGB), der sich nach der Höhe der üblichen oder hilfsweise nach der angemessenen, vom Kläger ersparten Vergütung richtet (BGH NJW 2000, 1560).

    Einer Umgehung dieser Vorschrift soll insbesondere § 817 S. 2 BGB vorbeugen; war sich der Leistende bewusst, dass er gegen das gesetzliche Verbot verstieß, so schließt diese Bestimmung einen Bereicherungsanspruch aus (BGH NJW 2000, 1560; BGHZ 50, 90; NJW-RR 1992, 1100; NJW 1996, 1954).

  • BGH, 24.06.1987 - I ZR 74/85

    Schuldenregulierung unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 24 U 200/06
    a) Von der in dieser Norm geregelten Erlaubnispflicht werden Tätigkeiten erfasst, die darauf gerichtet und geeignet sind, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete Rechtsverhältnisse zu gestalten (BGH NJW 2007, 1130; NJW 2003, 3046; MDR 1988, 26; MDR 2000, 178).

    Wer fremde Rechtsangelegenheiten besorgt, muss dazu in eigener Person befugt sein (BGH NJW 1987, 3003; NJW-RR 1997, 564; a.A.: Kleine-Cosack, Rechtsberatungsgesetz, 2002, Art. 1 § 1 Rn. 68 ff.).

  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 237/79

    Verjährung von Schadensersatzanspruch gegen steuerberatenden Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 24 U 200/06
    aa) Diese Vorschrift bezieht sich bereits nach ihrem Wortlaut auf alle Verträge, in denen sich ein Wirtschaftsprüfer zu einer Leistung verpflichtet, die zum Berufsbild des Wirtschaftsprüfers gehört (BGHZ 100, 132; 78, 335).

    d) Eine andere Beurteilung rechtfertigt sich im Ergebnis auch dann nicht, wenn zugunsten des Klägers im Hinblick auf die von den Beklagten entfaltete (unerlaubte) Rechtsberatung die Verjährungsvorschriften der BRAO zugrundegelegt würden (vgl. dazu BGH NJW 1981, 401 f sub Nr. 3).

  • BGH, 19.12.1996 - III ZR 9/95

    Anspruch einer Wohnungsbaugesellschaft gegen einen Diplom-Juristen und einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 24 U 200/06
    Wer fremde Rechtsangelegenheiten besorgt, muss dazu in eigener Person befugt sein (BGH NJW 1987, 3003; NJW-RR 1997, 564; a.A.: Kleine-Cosack, Rechtsberatungsgesetz, 2002, Art. 1 § 1 Rn. 68 ff.).
  • BGH, 12.03.1987 - I ZR 31/85

    Schutzrechtsüberwachung; Schutzrechtsüberwachung als erlaubnispflichtige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 24 U 200/06
    Spielt sich deshalb im Rahmen wirtschaftlicher Beratung Rechtsbesorgung in jedermann geläufigen Formen ab, stellt sie, weil sie schon ihrer Art nach nicht mehr als Betätigung auf rechtlichem Gebiet empfunden wird, keine erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung dar (BGH MDR 1987, 908; 1995, 865; 2000, 1447).
  • OLG Hamm, 30.01.1992 - 22 U 103/91

    Wirksamkeit eines vom Verkäufer einer Eigentumswohnung vor Vertragsabschluß dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 24 U 200/06
    Einer Umgehung dieser Vorschrift soll insbesondere § 817 S. 2 BGB vorbeugen; war sich der Leistende bewusst, dass er gegen das gesetzliche Verbot verstieß, so schließt diese Bestimmung einen Bereicherungsanspruch aus (BGH NJW 2000, 1560; BGHZ 50, 90; NJW-RR 1992, 1100; NJW 1996, 1954).
  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 384/97

    Verfassungsmäßigkeit und Rechtsfolgen des Tätigkeitsverbots des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 24 U 200/06
    Ob erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung oder eine erlaubnisfreie Geschäftsbesorgung vorliegt, hängt wesentlich davon ab, ob der Kern und der Schwerpunkt der zu entfaltenden Tätigkeit auf der Ebene der Rechtsbesorgung oder der der wirtschaftlichen Beratung liegt, so dass die mit ihr verbundene Rechtsbesorgung als Hilfs- und Nebengeschäft erscheint (BGH NJW 1999, 1715; BB 2002, 1510).
  • BGH, 30.03.2000 - I ZR 289/97

    Sachverständigenbeauftragung - Vorsprung durch Rechtsbruch

  • BGH, 10.11.1977 - VII ZR 321/75

    Pflichtenstellung des die örtliche Bauaufsicht führenden Architekten

  • OLG Stuttgart, 13.12.2005 - 6 U 119/05

    Bankdarlehen im Zusammenhang mit einem geschlossenen Immobilienfonds:

  • BGH, 29.04.1968 - VII ZR 9/66

    Bereicherungsanspruch bei unerlaubter Rechtsberatung

  • OLG Koblenz, 28.10.1997 - 4 U 759/97

    Zulässigkeit einer rechtlichen Beratung durch einen Wirtschaftsprüfer

  • OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 W 43/00

    Anerkennung ausländischer Flüchtlinge als Asylberechtigte; Haftung eines

  • OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 9 U 94/03

    Unerlaubte Rechtsbesorgung: Abschluss von Darlehensvertrag und

  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 101/99

    Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Wie bitte?!

  • BGH, 01.06.1994 - VIII ZR 36/93

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen bei einem Bauherrenmodell; Haftung

  • BGH, 21.03.1996 - IX ZR 240/95

    Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen; Vereinbarung eines Entgelts für die

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 270/02

    Rückforderung eines unzulässigen Erfolgshonorars

  • BGH, 05.06.2002 - XII ZR 194/00

    Verjährung des Ausgleichsanspruchs bei Scheidung nach DDR-Recht; Unzulässigkeit

  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 200/91

    Wirksamkeit der Teilkündigung eines Vertrages

  • BGH, 08.12.1992 - VI ZR 349/91

    Deliktische Haftung des beamteten Arztes für Schäden aus Versäumnissen einer

  • BGH, 10.06.1985 - III ZR 73/84

    Abgrenzung von Anwalts- und Vermittlungsmaklervertrag bei Beauftragung eines

  • BGH, 12.12.1991 - I ZR 212/89

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen als unerlaubte Handlung neben solchen mit

  • BGH, 11.02.2003 - XI ZR 153/02

    Zulassung der Revision wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 284/00

    Haftungsprivilegierung des nicht selbst auf einer gemeinsamen Betriebsstätte

  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den

  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im

  • BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

  • BGH, 27.01.1994 - IX ZR 195/93

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Rechtsanwalt wegen unrichtiger

  • BGH, 08.07.1999 - IX ZR 338/97

    Vertragliche Haftung des Mitglieds einer Scheinsozietät für die Veruntreuung von

  • BGH, 03.02.1998 - X ZR 27/96

    Beiordnung eines Notanwalts

  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84

    Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt;

  • BGH, 23.01.1996 - VI ZR 387/94

    Zulässigkeit eines einen geschätzten Mindestschaden feststellenden Teilurteils

  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 63/97

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages; Pflicht zur Aufklärung über die Höhe des

  • BGH, 28.09.1995 - IX ZR 158/94

    Haftung des Steuerberaters für Nichtberücksichtigung einer festen

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass

    b) Zwar wird hieraus zum Teil der Schluss gezogen, dass auch das Nichtbetreiben eines abtrennbaren Teils des Verfahrens zu einer faktischen Verfahrenstrennung führe, welche die Möglichkeit eines Teilurteils eröffne (OLG Düsseldorf, WM 2008, 750, 751; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 301 Rn. 7; HK-ZPO/Saenger, 3. Aufl., § 301 Rn. 6).
  • BGH, 10.12.2009 - VII ZR 42/08

    Keine Sekundärhaftung bei Jahresabschlussprüfung

    bb) Ob die für Rechtsanwalt und Steuerberater entwickelte Sekundärhaftung auch für Wirtschaftsprüfer gilt, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (bejahend: OLG Hamburg, WPK-Mitt. 1990, 44, 45; LG Köln, GI 1990, 62, 68; verneinend: OLG Düsseldorf, MDR 2008, 775 und GI 2000, 270, 272 f.; LG Mannheim, GI 1991, 138, 140 f.; Zugehör, DStR 2001, 1663, 1665; differenzierend nach der Art der Tätigkeit WP Handbuch 2006, Abschnitt A Rdn. 624 mit Fn 822).

    Die Verjährungsfrist ist zwei Jahre länger, so dass ein Bedürfnis für eine Sekundärhaftung nicht gesehen wird (OLG Düsseldorf, MDR 2008, 775; Zugehör, DStR 2001, 1663, 1665).

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2009 - 23 U 184/08

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen Steuerberater

    Im übrigen würde der Klägerin die Anwendung der bis zum 31.12.2003 für Wirtschaftsprüfer geltenden Vorschrift des § 51a WPO nicht weiterhelfen, weil die 5-jährige Verjährungsfrist des § 51 a WPO vor Inkrafttreten der neuen Verjährungsvorschrift der §§ 194 f BGB zum 1.1.2004 und vor Einreichung der Klage (25.7.2007) abgelaufen gewesen wäre und die für Steuerberater und Rechtsanwälte entwickelte Sekundärhaftung von der Rechtsprechung für Wirtschaftsprüfer nicht anerkannt ist (OLG Düsseldorf, Urt.v. 30.10.2007, I-24 U 200/06, OLG-Report 2008, 297).
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2011 - 24 U 37/11

    Anwaltsvertrag: Wer trägt die Darlegungs- und Beweislast?

    Es darf daher nur ergehen, wenn es von der Entscheidung über den Rest des geltend gemachten prozessualen Anspruchs unabhängig ist, so dass die Gefahr einander widerstreitender Erkenntnisse, auch durch das Rechtsmittelgericht, nicht besteht (BGH NJW-RR 2003, 1002 m.w.N.; Senat MDR 2008, 775 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 15.08.2012 - 7 U 128/11

    Schadenersatz wegen Beteiligung an Medienfonds

    Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf hat ihn in einem eine Vermögensverwaltung betreffenden Fall für entscheidend angesehen (OLG Düsseldorf MDR 2008, 775; ebenso Zugehör DStR 2001, 1665; ders., Beraterhaftung Rdn. 286).
  • OLG Frankfurt, 24.04.2013 - 7 U 41/12

    Zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen den Mittelverwendungskontrolleur

    Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf hat ihn in einem eine Vermögensverwaltung betreffenden Fall für entscheidend angesehen (OLG Düsseldorf MDR 2008, 775; ebenso Zugehör DStR 2001, 1665; ders., Beraterhaftung Rdn. 286).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2012 - 7 U 21/12

    Schadenersatz wegen Beteiligung an Medienfonds

    Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf hat ihn in einem eine Vermögensverwaltung betreffenden Fall für entscheidend angesehen (OLG Düsseldorf MDR 2008, 775; ebenso Zugehör DStR 2001, 1665; ders., Beraterhaftung Rdn. 286).
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