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   OLG Düsseldorf, 30.10.2018 - I-20 U 29/18   

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https://dejure.org/2018,41185
OLG Düsseldorf, 30.10.2018 - I-20 U 29/18 (https://dejure.org/2018,41185)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.10.2018 - I-20 U 29/18 (https://dejure.org/2018,41185)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Oktober 2018 - I-20 U 29/18 (https://dejure.org/2018,41185)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Informieren des Verbrauchers vor einer beabsichtigten Änderung der Vertragsbedingungen durch das Energieversorgungsunternehmen hinsichtlich Ausschlusses des Kündigungsrechts des Verbrauchers; Belieferung des Verbrauchers mit Strom im Wege von Sonderverträgen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EnWG § 41 Abs. 3 ; PrKlG § 1 Abs. 2 Nr. 1
    Gerichtliche Überprüfung von Kostenelementeklauseln in den AGB eines Stromlieferanten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.07.2017 - VIII ZR 163/16

    Stromverträge: Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2018 - 20 U 29/18
    Nachdem ihr dies durch Urteil des BGH vom 05.07.2017 (NJW-RR 2017, 1206) wegen Verstoßes gegen § 41 Abs. 3 EnWG rechtskräftig untersagt wurde, begann sie - so ihre Erklärung vor dem Landgericht - mit der Überprüfung der AGB von Wettbewerbern.

    Der Bundesgerichtshof (NJW-RR 2017, 1206 Rn. 21) hat gemeint, diese Entscheidung betreffe "eine durch einen Anpassungsautomatismus an die Veränderungen eines objektiven Verbraucherpreisindex, der die Geldentwertung abbildet, geprägte Klausel".

    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof in jüngster Zeit (NJW-RR 2017, 1206 Rn. 20) ausdrücklich aufrechterhalten.

  • EuGH, 30.04.2014 - C-26/13

    Verbraucher, die ein Fremdwährungsdarlehen aufnehmen, müssen die wirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2018 - 20 U 29/18
    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin treffen die vom Landgericht in Bezug genommenen Ausführungen des Bundesgerichtshofs (NJW 2014, 2708) auch auf die vorliegenden Kostenelementeklauseln zu (vgl. auch EuGH NJW 2014, 2335 Rn. 56).

    b) Der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist gehalten, Rechte und Pflichten möglichst klar und durchschaubar darzustellen sowie wirtschaftliche Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH NJW 2016, 2102 Rn. 28; NJW 2018, 2710 Rn. 25; vgl. auch EuGH NJW 2014, 2335 Rn. 70 ff.).

  • BGH, 04.07.2018 - IV ZR 200/16

    Rechtsschutzversicherung: Intransparenz der so genannten Vorerstreckungsklausel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2018 - 20 U 29/18
    b) Der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist gehalten, Rechte und Pflichten möglichst klar und durchschaubar darzustellen sowie wirtschaftliche Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH NJW 2016, 2102 Rn. 28; NJW 2018, 2710 Rn. 25; vgl. auch EuGH NJW 2014, 2335 Rn. 70 ff.).
  • BGH, 09.12.2015 - VIII ZR 349/14

    Formularmäßiger Gasbelieferungsvertrag: Inhaltskontrolle für eine fingierte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2018 - 20 U 29/18
    Bei der Beurteilung, ob eine Vertragsklausel den Transparenzanforderungen gerecht wird, ist auf die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders abzustellen (BGH NJW 2016, 2101 Rn. 29).
  • BGH, 14.05.2014 - VIII ZR 114/13

    Zur Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2018 - 20 U 29/18
    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin treffen die vom Landgericht in Bezug genommenen Ausführungen des Bundesgerichtshofs (NJW 2014, 2708) auch auf die vorliegenden Kostenelementeklauseln zu (vgl. auch EuGH NJW 2014, 2335 Rn. 56).
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