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   OLG Düsseldorf, 30.11.2020 - Kart 13/20 (V)   

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https://dejure.org/2020,39733
OLG Düsseldorf, 30.11.2020 - Kart 13/20 (V) (https://dejure.org/2020,39733)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.11.2020 - Kart 13/20 (V) (https://dejure.org/2020,39733)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. November 2020 - Kart 13/20 (V) (https://dejure.org/2020,39733)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • d-kart.de (Kurzanmerkung)

    Facebook-Verfahren: Außergewöhnlich

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 02.01.2014 - 6 U 228/13

    Verfügungsgrund für erneuten Eilantrag; Irreführung durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2020 - Kart 13/20
    Soweit Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren grundsätzlich insoweit der beschränkten materiellen Rechtskraft fähig sind, als eine Antragswiederholung bei unveränderten Verhältnissen, d.h. bei unverändertem Sachvortrag und unveränderten Mitteln der Glaubhaftmachung, in der Regel unzulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.2004, III ZR 200/04, Rn. 10 bei juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.01.2014, 6 U 228/13 - Schneller kann keiner , Rn. 3 bei juris; Urteil vom 15.08.2013, 6 U 122/13 , Rn. 3 bei juris; Urteil vom 14.07.2005, 16 U 23/05 , Rn. 38 bei juris; Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Auflage 2020, vor § 916 Rn. 13 m.w.N.), liegen diese Voraussetzungen nicht vor.
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2006 - Kart 15/06

    Zur Erfordernis einer Zwischenverfügung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2020 - Kart 13/20
    Nichts anderes gilt für das kartellrechtliche Verwaltungsverfahren, in dem ebenso das Bedürfnis besteht, effektiven Rechtsschutz sicherzustellen, wenn eine Sachentscheidung über einen Eilantrag noch nicht erfolgen kann und deshalb zu befürchten ist, dass in der Zwischenzeit vollendete Tatsachen geschaffen werden (vgl. Senat, Beschluss vom 09.03.2010, VI-Kart 1/10 (V) - Rn. 12 bei juris; Beschluss vom 07.09.2006, VI-Kart 15/06 (V), Umdruck S. 9 f., bei juris; siehe auch OLG Düsseldorf Vergabesenat, VergabeR 2008, 835).
  • OLG Frankfurt, 15.08.2013 - 6 U 122/13

    Verfügungsgrund für wiederholten Eilantrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2020 - Kart 13/20
    Soweit Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren grundsätzlich insoweit der beschränkten materiellen Rechtskraft fähig sind, als eine Antragswiederholung bei unveränderten Verhältnissen, d.h. bei unverändertem Sachvortrag und unveränderten Mitteln der Glaubhaftmachung, in der Regel unzulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.2004, III ZR 200/04, Rn. 10 bei juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.01.2014, 6 U 228/13 - Schneller kann keiner , Rn. 3 bei juris; Urteil vom 15.08.2013, 6 U 122/13 , Rn. 3 bei juris; Urteil vom 14.07.2005, 16 U 23/05 , Rn. 38 bei juris; Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Auflage 2020, vor § 916 Rn. 13 m.w.N.), liegen diese Voraussetzungen nicht vor.
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - Verg 23/08

    Nachprüfungsverfahren: Zur Veräußerung kommunaler Grundstücke, die mit einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2020 - Kart 13/20
    Nichts anderes gilt für das kartellrechtliche Verwaltungsverfahren, in dem ebenso das Bedürfnis besteht, effektiven Rechtsschutz sicherzustellen, wenn eine Sachentscheidung über einen Eilantrag noch nicht erfolgen kann und deshalb zu befürchten ist, dass in der Zwischenzeit vollendete Tatsachen geschaffen werden (vgl. Senat, Beschluss vom 09.03.2010, VI-Kart 1/10 (V) - Rn. 12 bei juris; Beschluss vom 07.09.2006, VI-Kart 15/06 (V), Umdruck S. 9 f., bei juris; siehe auch OLG Düsseldorf Vergabesenat, VergabeR 2008, 835).
  • OVG Berlin, 03.02.1998 - 8 S 184.97

    Hängebeschlüsse; Eilbeschlüsse; Zwischenverfügungen ; Sachentscheidungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2020 - Kart 13/20
    Auf die Folgen der Vollziehung der angefochtenen Verfügung kommt es nur dann nicht an, wenn das Eilverfahren voraussichtlich deshalb erfolglos sein wird, weil der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist (vgl. OVG NRW, a.a.O., OVG Berlin, NVwZ-RR 1999, 212).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - Kart 1/10

    Vorläufiger Rechtsschutz im kartellrechtlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2020 - Kart 13/20
    Nichts anderes gilt für das kartellrechtliche Verwaltungsverfahren, in dem ebenso das Bedürfnis besteht, effektiven Rechtsschutz sicherzustellen, wenn eine Sachentscheidung über einen Eilantrag noch nicht erfolgen kann und deshalb zu befürchten ist, dass in der Zwischenzeit vollendete Tatsachen geschaffen werden (vgl. Senat, Beschluss vom 09.03.2010, VI-Kart 1/10 (V) - Rn. 12 bei juris; Beschluss vom 07.09.2006, VI-Kart 15/06 (V), Umdruck S. 9 f., bei juris; siehe auch OLG Düsseldorf Vergabesenat, VergabeR 2008, 835).
  • BGH, 09.12.2004 - III ZR 200/04

    Amtshaftung im einstweiligen Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2020 - Kart 13/20
    Soweit Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren grundsätzlich insoweit der beschränkten materiellen Rechtskraft fähig sind, als eine Antragswiederholung bei unveränderten Verhältnissen, d.h. bei unverändertem Sachvortrag und unveränderten Mitteln der Glaubhaftmachung, in der Regel unzulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.2004, III ZR 200/04, Rn. 10 bei juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.01.2014, 6 U 228/13 - Schneller kann keiner , Rn. 3 bei juris; Urteil vom 15.08.2013, 6 U 122/13 , Rn. 3 bei juris; Urteil vom 14.07.2005, 16 U 23/05 , Rn. 38 bei juris; Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Auflage 2020, vor § 916 Rn. 13 m.w.N.), liegen diese Voraussetzungen nicht vor.
  • BGH, 23.06.2020 - KVR 69/19

    Facebook gegen Bundeskartellamt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2020 - Kart 13/20
    Es ist - auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 23. Juni 2020 ( KVR 69/19 ) - mitnichten offensichtlich, dass keine ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung vorliegen oder deren Vollziehung für die Antragstellerinnen keine unbillige Härte zur Folge hätte (§ 65 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2005 - 16 U 23/05

    Zivilprozessrecht: Zweiter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2020 - Kart 13/20
    Soweit Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren grundsätzlich insoweit der beschränkten materiellen Rechtskraft fähig sind, als eine Antragswiederholung bei unveränderten Verhältnissen, d.h. bei unverändertem Sachvortrag und unveränderten Mitteln der Glaubhaftmachung, in der Regel unzulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.2004, III ZR 200/04, Rn. 10 bei juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.01.2014, 6 U 228/13 - Schneller kann keiner , Rn. 3 bei juris; Urteil vom 15.08.2013, 6 U 122/13 , Rn. 3 bei juris; Urteil vom 14.07.2005, 16 U 23/05 , Rn. 38 bei juris; Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Auflage 2020, vor § 916 Rn. 13 m.w.N.), liegen diese Voraussetzungen nicht vor.
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2019 - Kart 1/19

    Facebook: Anordnungen des Bundeskartellamts möglicherweise rechtswidrig und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2020 - Kart 13/20
    In Bezug auf die ursprüngliche Begründung der Amtsentscheidung hat der Senat das Vorliegen der Voraussetzungen des § 65 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB bereits mit Beschluss vom 26. August 2019 ( VI-Kart 1/19 (V) ) bejaht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2008 - 8 B 1631/08

    Anfechtbarkeit einer Zwischenentscheidung für den Zeitraum vor der gerichtlichen

  • BGH, 15.12.2020 - KVZ 90/20

    BGH überprüft "Hängebeschluss" des OLG Düsseldorf in Sachen Facebook

    Das Beschwerdegericht hat mit Beschluss vom selben Tag die aufschiebende Wirkung der Beschwerde vorläufig bis zur endgültigen Entscheidung über den Eilantrag angeordnet (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. November 2020 - Kart 13/20, juris).
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