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   OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - I-24 U 216/10   

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https://dejure.org/2012,2051
OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - I-24 U 216/10 (https://dejure.org/2012,2051)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.01.2012 - I-24 U 216/10 (https://dejure.org/2012,2051)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Januar 2012 - I-24 U 216/10 (https://dejure.org/2012,2051)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • BRAK-Mitteilungen

    Zu den Grenzen eines Parteiverrates

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung der Mitglieder einer Rechtsanwalts-Partnerschaftsgesellschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist ein Prozessmandat beendet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1892
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.06.1994 - 5 StR 85/94

    Kein Parteiverrat durch Vertretung des Täters und des Geschädigten durch Anwälte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 24 U 216/10
    Nach BGHSt 40, 188 = BGH, NStZ 1994, 490 ist die Mandatsbeschränkung auf nur ein Mitglied der Sozietät im Hinblick auf § 356 StGB rechtlich unbedenklich; abzustellen ist danach allein darauf, wer nach dem ausdrücklich oder schlüssig erklärten Willen des Mandanten der Rechtsanwalt sein sollte, von dem die Erfüllung der anwaltlichen Pflichten erwartet wurde).
  • BGH, 04.02.1988 - IX ZR 20/87

    Rechtsfolgen der Gründung einer Anwaltssozietät für den einzelnen Anwälten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 24 U 216/10
    Dazu hätte es vielmehr einer zumindest stillschweigenden Einbeziehung der Sozien in das bisherige Einzelmandat bedurft (vgl. BGH, NJW 1988, 1973; OLG Karlsruhe Rechtspfleger 1957, 42; Borgmann/Haug, Anwaltshaftung, 2. Aufl. S. 218).
  • OLG Hamm, 25.11.1980 - 28 U 18/80
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 24 U 216/10
    (2) Grundsätzlich ist ein Prozessmandat mit dem Abschluss einer Instanz beendet, wenn von dem Rechtsanwalt keine weiteren Handlungen in Erfüllung seines Auftrags mehr zu erwarten sind (Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Auflage, Rdn. 58; BGH, Beschluss vom 21. Juni 2007, IX ZR 171/04, zitiert nach juris; OLG Hamm, VersR 1981, 440).
  • BGH, 21.06.2007 - IX ZR 171/04

    Beginn der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Rechtsanwalt; Beendigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 24 U 216/10
    (2) Grundsätzlich ist ein Prozessmandat mit dem Abschluss einer Instanz beendet, wenn von dem Rechtsanwalt keine weiteren Handlungen in Erfüllung seines Auftrags mehr zu erwarten sind (Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Auflage, Rdn. 58; BGH, Beschluss vom 21. Juni 2007, IX ZR 171/04, zitiert nach juris; OLG Hamm, VersR 1981, 440).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2011 - 24 U 99/11
    Denn auch in dem vom Kläger in dem beim Senat anhängigen Verfahren I- 24 U 216/10 vorgelegten Partnerschaftsvertrag vom 4. Dezember 2006 findet sich keine solche Regelung.

    Ob in der vom Kläger in Bezug genommenen, als Anlage vorgelegten "Bestätigung zur Vorlage bei Gericht" aus dem Verfahren I- 24 U 216/10 eine nicht nur auf das dortige Verfahren bezogene Vereinbarung über die Abtretung von Vergütungsansprüchen der Partnergesellschaft an den das jeweilige Mandat betreuenden Partner zu sehen ist, kann dahinstehen.

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