Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.01.2020 - I-4 U 60/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,2112
OLG Düsseldorf, 31.01.2020 - I-4 U 60/19 (https://dejure.org/2020,2112)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.01.2020 - I-4 U 60/19 (https://dejure.org/2020,2112)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Januar 2020 - I-4 U 60/19 (https://dejure.org/2020,2112)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,2112) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Krankentagegeldversicherung - Ersetzung unwirksamer Herabsetzungsklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ansprüche aus einer Krankentagegeldversicherung Herabsetzung von Krankentagegeld Einkommensminderung wegen Arbeitslosigkeit Notwendigkeit einer Klauselersetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Der Versicherer ist zur Ersetzung einer für unwirksam erklärten Herabsetzungsklausel berechtigt

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.07.2016 - IV ZR 44/15

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit einer Regelung über die Herabsetzung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2020 - 4 U 60/19
    Diese AVB enthalten danach im Nachgang zum Urteil des BGH vom 06.07.2016 (IV ZR 44/15) unter anderem folgende Regelungen:.

    Die Beklagte habe ihre AVB gemäß § 203 Abs. 4 i.V.m. § 164 VVG nach dem Urteil des BGH vom 06.07.2016 (IV ZR 44/15) anpassen können.

    a) Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass ursprünglich eine Klausel zur Herabsetzung des Krankentagegeldes Vertragsgegenstand war, die der vom BGH im Urteil vom 06.07.2016 (IV ZR 44/15) als intransparent für unwirksam gehaltenen Klausel entsprach, auch wenn das ursprünglich zwischen den Parteien vereinbarte Bedingungswerk trotz Aufforderung durch den Senat nicht vorgelegt ist.

    Da der Inhalt der ursprünglichen Klausel indes zwischen den Parteien unstreitig ist, ist der Anwendungsbereich von §§ 203 Abs. 4, 164 VVG eröffnet; eine Lückenfüllung durch dispositives Gesetzesrecht, im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung oder Störung der Geschäftsgrundlage scheidet aus (BGH, Urteil vom 06. Juli 2016 - IV ZR 44/15 -, BGHZ 211, 51-66, Rn. 44 ff.).

    Auch wenn sie hier als Summenversicherung ausgestaltet ist und die Verdiensthöhe damit keinen unmittelbaren Einfluss auf die Versicherungsleistung hat (vgl. BGH, Urteil vom 06. Juli 2016 - IV ZR 44/15 -, BGHZ 211, 51-66, Rn. 18), ist in § 4 Abs. 2 RB/KT ursprünglich vereinbart gewesen, dass das Krankentagegeld zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen darf.

    Zwar findet das Ermessen des Versicherers zur Anpassung des Krankentagegelds dort seine Grenze, wo das Anpassungsrecht durch zu späte Ausübung missbraucht wird, was etwa in Betracht kommen kann, wenn der Versicherer die Anpassung in Kenntnis der Einkommensminderung des Versicherten rechtsmissbräuchlich über einen längeren Zeitraum unterlässt und so wissentlich eine nicht mehr risikogerechte, überhöhte Prämie vereinnahmt (BGH, Urteil vom 06. Juli 2016 - IV ZR 44/15 -, BGHZ 211, 51-66, Rn. 21).

    Etwas anderes dürfte sich dann ergeben, wenn der Kläger infolge seiner Arbeitsunfähigkeit arbeitslos geworden ist, da die Versicherung den Kläger vor krankheitsbedingten Einkommenseinbußen absichern will (vgl. BGH, Urteil vom 06. Juli 2016 - IV ZR 44/15 -, BGHZ 211, 51-66, Rn. 19); um einen solchen Fall geht es hier aber gerade nicht, auch wenn der Kläger in der Berufungsbegründung in Abweichung zu seinem erstinstanzlichen Vortrag angibt, er sei in den Bezug von Arbeitslosengeld gerutscht, nachdem er arbeitsunfähig geworden sei (Bl. 197 GA).

    Aus dieser Ausgestaltung der Versicherung als Summenversicherung folgt weiter, dass die Versicherungsleistung in Maßen höher oder eben auch niedriger sein kann als der tatsächliche Durchschnittsverdienst des Versicherungsnehmers (BGH, Urteil vom 06. Juli 2016 - IV ZR 44/15 -, BGHZ 211, 51-66, Rn. 18).

  • OLG Hamm, 05.09.2012 - 20 U 80/12

    Krankentagegeldversicherung; Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2020 - 4 U 60/19
    Der Klageantrag zu 3) ist, soweit er auf eine in die Zukunft bezogene gerichtliche Feststellung der Leistungspflicht der Beklagten gerichtet ist, bereits unzulässig (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 05. September 2012 - I-20 U 80/12 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. April 2014 - 11 U 234/12 -, juris).
  • OLG Köln, 13.07.2012 - 20 U 46/10

    Versicherungsfähigkeit eines Arbeitsnehmers in der Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2020 - 4 U 60/19
    Dies ist aber dahingehend auszulegen, dass die Versicherungsfähigkeit erst dann wegfällt, wenn die Bemühungen um eine Wiederaufnahme der Tätigkeit eingestellt werden oder aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die Bemühungen keinen Erfolg haben werden (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 2008 - IV ZR 219/06 -, BGHZ 175, 322-333, Rn. 29; OLG Köln, Urteil vom 13. Juli 2012 - I-20 U 46/10 -, Rn. 19, juris; Prölss/Martin/Voit, 30. Aufl. 2018, MB/KT 2009 § 15 Rn. 8; a.A. Bach/Moser/Wilmes, 5. Aufl. 2015, MB/KT § 15 Rn. 13).
  • BGH, 27.02.2008 - IV ZR 219/06

    Formularmäßige Vereinbarung der Eintrittspflicht einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2020 - 4 U 60/19
    Dies ist aber dahingehend auszulegen, dass die Versicherungsfähigkeit erst dann wegfällt, wenn die Bemühungen um eine Wiederaufnahme der Tätigkeit eingestellt werden oder aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die Bemühungen keinen Erfolg haben werden (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 2008 - IV ZR 219/06 -, BGHZ 175, 322-333, Rn. 29; OLG Köln, Urteil vom 13. Juli 2012 - I-20 U 46/10 -, Rn. 19, juris; Prölss/Martin/Voit, 30. Aufl. 2018, MB/KT 2009 § 15 Rn. 8; a.A. Bach/Moser/Wilmes, 5. Aufl. 2015, MB/KT § 15 Rn. 13).
  • OLG Brandenburg, 22.04.2014 - 11 U 234/12

    Krankentagegeldversicherung: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung künftiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2020 - 4 U 60/19
    Der Klageantrag zu 3) ist, soweit er auf eine in die Zukunft bezogene gerichtliche Feststellung der Leistungspflicht der Beklagten gerichtet ist, bereits unzulässig (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 05. September 2012 - I-20 U 80/12 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. April 2014 - 11 U 234/12 -, juris).
  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2020 - 4 U 60/19
    Ob die Unwirksamkeit auf einer inhaltlich unangemessenen Benachteiligung des Kunden oder einem Transparenzmangel beruht, ändert nichts am Vorhandensein der dadurch entstandenen Vertragslücke (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03 -, BGHZ 164, 297-324, Rn. 28; OLG Stuttgart, Urteil vom 06. April 2001 - 2 U 175/00 -, Rn. 123, juris).
  • OLG Dresden, 13.12.2016 - 4 U 976/16

    Anforderungen an die Transparenz von Sonderbedingungen für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2020 - 4 U 60/19
    Ob dies im Allgemeinen gelungen ist, braucht der Senat nicht zu entscheiden (zweifelnd Prölss/Martin/Voit, 30. Aufl. 2018, MB/KT 2009 § 4 Rn. 20; vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 13. Dezember 2016 - 4 U 976/16 -, Rn. 35, juris).
  • OLG Stuttgart, 06.04.2001 - 2 U 175/00

    Nach § 172 Abs. 2 VVG ist die Bedingungsanpassung wegen Unwirksamkeit einer ALB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2020 - 4 U 60/19
    Ob die Unwirksamkeit auf einer inhaltlich unangemessenen Benachteiligung des Kunden oder einem Transparenzmangel beruht, ändert nichts am Vorhandensein der dadurch entstandenen Vertragslücke (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03 -, BGHZ 164, 297-324, Rn. 28; OLG Stuttgart, Urteil vom 06. April 2001 - 2 U 175/00 -, Rn. 123, juris).
  • OLG Köln, 07.12.2021 - 9 U 243/20

    Berechnung des Krankentagegeldes aus einer privaten Krankentagegeldversicherung

    Eine Klauselersetzung ist demgegenüber dann nicht notwendig, wenn der gültige Restvertrag auch ohne die unwirksame Regelung ohne weiteres fortgeführt werden kann (Prölss/Martin-Schneider, 31. Aufl. 2021, VVG, § 164 Rdnr. 8; OLG Düsseldorf r+s 2020, 464 [466]).

    Nur so kann das Gleichgewicht zwischen der Höhe des Krankentagegeldsatzes und dem tatsächlich eingetretenen Verdienstausfall wiederhergestellt werden (OLG Düsseldorf r+s 2020, 464 [466]).

    An einer solchen angemessenen Berücksichtigung fehlt es jedenfalls dann, wenn schutzwürdige Interessen der Versicherungsnehmer beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des betreffenden Versicherungszweiges als unangemessen anzusehen ist (OLG Düsseldorf, r+s 2020, 464 < 466>; Prölss/Martin-Schneider, VVG, 31. Aufl. 2021, § 164 Rdnr. 19).

    Dagegen spricht es für die Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer, wenn durch die neue Regelung das bei Vertragsschluss vorhandene und aufgrund der Nichtigkeit der Klausel entfallene Äquivalenzverhältnis wiederhergestellt wird (OLG Düsseldorf, r+s 2020, 464 < 466>; Prölss/Martin-Schneider, VVG, 31. Aufl. 2021, § 164 Rdnr. 19; Langheid/Rixecker-Grote, VVG, 6. Aufl. 2019, § 164 Rdnr. 22).

  • OLG Köln, 12.04.2021 - 9 U 260/20

    Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung; Herabsetzung des

    Notwendig ist die Ergänzung zur Fortführung des Vertrages, wenn durch die Unwirksamkeit der Bestimmung eine Regelungslücke im Vertrag entsteht (vgl. OLG Düsseldorf r + s 2020, 464 < 466>).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht