Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.05.2017 - VI-U (Kart) 8/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,59932
OLG Düsseldorf, 31.05.2017 - VI-U (Kart) 8/16 (https://dejure.org/2017,59932)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.05.2017 - VI-U (Kart) 8/16 (https://dejure.org/2017,59932)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - VI-U (Kart) 8/16 (https://dejure.org/2017,59932)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,59932) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.11.1992 - KVR 26/91

    Genossenschaftsimmanente Wettbewerbsbeschränkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2017 - U (Kart) 8/16
    Die Anwendbarkeit des § 1 GWB hierauf folgt schon daraus, dass anderenfalls durch die Wahl der Rechtsform der Genossenschaft das Verbot des § 1 GWB umgangen werden könnte (vgl. BGHZ 120, 161 - Taxi-genossenschaft II; WuW/E 2271 - Taxigenossenschaft).

    Denn bei beiden Wettbewerbsbeziehungen, in denen die Regelung wettbewerbsbeschränkend wirkt, d.h. sowohl im Verhältnis der Taxiunternehmer untereinander als auch im Verhältnis der Taxivermittlungszentralen untereinander, handelt es sich um horizontale Wettbewerbsbeziehungen (vgl. BGHZ 120, 161 - Taxigenossenschaft II; WuW/E 2271 - Taxigenossenschaft).

    Auf die strengere Voraussetzung der erheblichen Marktabschottung, die für die Kartellrechtswidrigkeit wettbewerbsbeschränkender Bestimmungen in Vertikalverträgen - wie etwa entsprechender Aus-schließlichkeitsklauseln in Teilnehmerverträgen zwischen genossenschaftlich organisierten Taxivermittlungszentralen und Nicht-Mitgliedern - gelten, kommt es nicht an (vgl. BGHZ 120, 161 - Taxigenossenschaft II; WuW/E 2271 - Taxi-genossenschaft).

    Allerdings ist auch dann, wenn der Satzungsbeschluss der Genossenschaft den Tatbestand des § 1 GWB erfüllt, die Vorschrift gleichwohl nicht anwendbar, soweit die in der Satzungsbestimmung enthaltene Wettbewerbsbeschränkung "genossenschaftsimmanent" ist, d.h. erforderlich ist, um den Zweck oder die Funktionsfähigkeit der Genossenschaft zu sichern (vgl. BGH WuW/E DE-R 2742- Gratiszeitung Hallo; BGHZ 120, 161 - Taxigenossenschaft II; WuW/E 2271 - Taxigenossenschaft).

    Voraussetzung ist weiter, dass der Zweck und die Struktur der betreffenden Genossenschaft als solche kartellrechtsneutral sind, was bei einer als Fahrtenvermittlungszentrale tätigen Taxigenossenschaft wie der Beklagten der Fall ist (vgl. BGH WuW/E DE-R 2742 - Gratiszeitung Hallo; BGHZ 120, 161 Taxigenossenschaft II).

    Für die frühere Rechtslage, bei der die Mitgliedschaft in einer anderen Genossenschaft, welche an demselben Ort ein gleichartiges Geschäft betreibt, zum Ausschluss des Genossen berechtigte, galt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 120, 161 - Taxigenossenschaft II), dass § 68 Abs. 1 GenG nicht uneingeschränkt Anwendung fand, vielmehr durch § 1 GWB überlagert wurde und zurücktrat, soweit der Tatbestand des § 1 GWB erfüllt war und die Anwendung dieser Vorschrift ihrerseits nicht wegen des Vorliegens "genossenschaftsimmanenter" Notwendigkeiten zu unterbleiben hatte.

    Erst Recht galt das für andere Formen der Zusammenarbeit mit oder Unterstützung einer konkurrierenden Genossenschaft, für die der Bundesgerichtshof ausdrücklich offen gelassen hat, ob diese überhaupt vom Tatbestandsmerkmal der Mitgliedschaft in § 68 Abs. 1 GenG a.F. erfasst waren (vgl. BGHZ 120, 161 - Taxigenossenschaft II).

    Allein der Umstand, dass es erklärtes Ziel einer konkurrierenden Taxivermittlung ist, der Genossenschaft im Kernbereich ihrer Tätigkeit Konkurrenz zu machen und zu ihren Lasten Marktstärke zu gewinnen, kann jedenfalls nicht dazu führen, dass eine Genossenschaft von ihren Mitgliedern verlangen kann, auf die Mitgliedschaft in der konkurrierenden Taxivermittlung, die Zusammenarbeit mit oder Unterstützung dieser zu verzichten, weil eine soweit gehende Treuepflicht der Genossen für Zweck und Funktionsfähigkeit der Genossenschaft nicht erforderlich wäre (vgl. BGHZ 120, 161 - Taxigenossenschaft II).

    Die der Entscheidung zugrundeliegende zentrale Rechtsfrage, inwieweit wettbewerbsbeschränkende Satzungsbestimmungen von Taxigenossenschaften als "genossenschaftsimmanent" zulässig sein können, hat der Bundesgerichtshof vielmehr in den zitierten Entscheidungen (BGHZ 120, 161 - Taxigenossenschaft II; WuW/E 2271 - Taxigenossenschaft) anhand tatsächlich vergleichbarer Fallkonstellationen bereits geklärt.

  • BGH, 30.05.1978 - KZR 12/77

    Berufung in Kartellsachen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2017 - U (Kart) 8/16
    Zur Rechtslage vor Inkrafttreten der 6. GWB-Novelle hat die höchstrichterliche Judikatur überdies ausdrücklich angenommen, dass die Berufungsfrist stets durch die Einlegung des Rechtsmittels bei dem allgemein zuständigen Oberlandesgericht gewahrt wird, auch wenn über die Berufung das von diesem verschiedene Kartell-Oberlandesgericht zu entscheiden habe (vgl. BGHZ 71, 367 - Pankreaplex I, BGHZ 49, 33 - Kugelschreiber).

    Auf die Frage, wie schwierig die Feststellung der Berufungszuständigkeit im konkreten Einzelfall ist oder ob überhaupt ernsthafte Zweifel am Vorliegen einer kartellrechtlichen Streitigkeit bestehen, kommt es im Interesse einer klaren, von Abgrenzungsschwierigkeiten freien Regelung nicht an (vgl. BGHZ 71, 367 - Pankreaplex I).

  • BGH, 09.11.1967 - KZR 10/66

    Verweisung von Berufungsgericht zu Berufungsgericht in Kartellsachen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2017 - U (Kart) 8/16
    Zur Rechtslage vor Inkrafttreten der 6. GWB-Novelle hat die höchstrichterliche Judikatur überdies ausdrücklich angenommen, dass die Berufungsfrist stets durch die Einlegung des Rechtsmittels bei dem allgemein zuständigen Oberlandesgericht gewahrt wird, auch wenn über die Berufung das von diesem verschiedene Kartell-Oberlandesgericht zu entscheiden habe (vgl. BGHZ 71, 367 - Pankreaplex I, BGHZ 49, 33 - Kugelschreiber).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2010 - U (Kart) 15/10

    VDZ kann nicht auf Zulässigkeit von unentgeltlichen EPGs klagen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2017 - U (Kart) 8/16
    Das ist in der kartellrechtlichen Literatur anerkannt (vgl. Bornkamm in Langen/Bunte, Kartellrecht Bd. 1, 12. Aufl., § 91 Rdnr. 20; §§ 92, 93 Rdnr. 6; Bechtold, GWB, 7. Aufl., § 91 Rdnr. 2) und entspricht der ständigen (vgl. nur Urteil vom 3. November 2010, VI-U (Kart) 15/10, juris - EPG m.w.N.) und vom Bundesgerichtshof unbeanstandet gebliebenen (vgl. die dortigen Verfahren KZR 37/08, KZR 102/10) Senatspraxis.
  • OLG Nürnberg, 22.01.2016 - 1 U 907/14

    Zum Wettbewerb zwischen Taxi-Funk und Taxi-App

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2017 - U (Kart) 8/16
    Das Landgericht hat sich nicht mit der Frage befasst, ob diese Wettbewerbsbeschränkungen von der Satzungsbestimmung bezweckt sind (so OLG Nürnberg WUW 2016, 194 - Positionsdaten, für das Verbot der Weitergabe von Positionsdaten an Wettbewerber).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht