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   OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - I-2 W 60/06   

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https://dejure.org/2008,11440
OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - I-2 W 60/06 (https://dejure.org/2008,11440)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.07.2008 - I-2 W 60/06 (https://dejure.org/2008,11440)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - I-2 W 60/06 (https://dejure.org/2008,11440)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 79/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - 2 W 60/06
    Ein anderes, strikt am Wort haftendes Verständnis des § 888 Abs. 1 ZPO würde angesichts einer gegenüber früher viel stärkeren Arbeitsteilung und einer vielfältigen Abhängigkeit der Handlungsfreiheit des einzelnen von der Mitwirkung anderer zu einer im Ergebnis unerträglichen Lücke in der Vollstreckbarkeit höchstpersönlicher Handlungspflichten führen (BayObLG, NJW-RR 1989, 462, 463).

    Im Interesse der Durchsetzbarkeit gerichtlicher Titel muss dagegen eine Inanspruchnahme Dritter als grundsätzlich geboten angesehen werden, wenn sie ggf. nicht mit letzter Sicherheit, aber jedenfalls mit einiger Wahrscheinlichkeit zum Ziel führen kann (BayObLG, NJW-RR 1989, 462, 463).

  • BGH, 14.02.1978 - X ZR 19/76

    Fahrradgepäckträger II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - 2 W 60/06
    So hat der Verursacher die fortlaufenden Nachteile, die ein anderes Unternehmen durch sein objektiv rechtswidriges Verhalten erleidet, aktiv zu beenden (BGH, NJW 1978, 1377, 1378 - Fahrradgepäckträger II).
  • OLG Frankfurt, 17.07.1991 - 20 W 43/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - 2 W 60/06
    Ist er dies - gleich aus welchem Grund - nicht, scheidet die Verhängung eines Zwangsmittels aus (Zöller-Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 888 Rn. 2; Stein/Jonas-Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 888 Rn. 10; OLG Frankfurt, NJW-RR 1992, 171, 172).
  • BGH, 09.12.1986 - VI ZR 65/86

    Pflicht des Herstellers zur Produktbeobachtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - 2 W 60/06
    Im deutschen Recht ist in diesem Sinne seit langem anerkannt, dass aus dem Inverkehrbringen eines gefährlichen Produktes eine als Garantenstellung aus Ingerenz zu qualifizierende Pflicht zur Schadensvermeidung resultiert (BGH, NJW 1987, 1009, 1010 - zur Produktbeobachtungspflicht der Vertriebsgesellschaft), wobei entsprechende Pflichten auch zwischen Unternehmen bestehen und die Gefährlichkeit des Produktes auch aus dessen rechtsverletzender, Ansprüche Dritter hervorrufender Beschaffenheit resultieren kann.
  • BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 41/94

    Nichtigkeit eines mangels behördlicher Genehmigung schwebend unwirksamen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - 2 W 60/06
    Bei einem Handelsvertretervertrag wie er zwischen der Schuldnerin zu 1) und der P. H. I. AG bestanden hat, führt das dazu, dass im Zweifel das Recht des Staates gilt, in welchem der Handelsvertreter, der bei einem Handelsvertretervertrag, die charakteristische Leistung erbringt, seinen geschäftlichen Sitz hat, weil er von dort aus tätig werden soll, oder in welchem er ohne anderweitigen Sitz seine Arbeit zu leisten hat (vgl. BGH, NJW 1993, 2753, 2754; NJW 1995, 318, 319; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, a.a.O., § 92c Rn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05

    Tintenpatrone

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - 2 W 60/06
    Die Berufung der Schuldner gegen dieses Urteil hatte keinen Erfolg (Anlage HE 2), die gegen die Entscheidung des Senats eingelegte Revision ist vom Bundesgerichtshof durch Urteil vom 20. Mai 2008 (Az.: X ZR 180/05) zurückgewiesen worden.
  • BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 110/92

    Internationale Zuständigkeit bei Prozeßaufechnung mit Ansprüchen aus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - 2 W 60/06
    Bei einem Handelsvertretervertrag wie er zwischen der Schuldnerin zu 1) und der P. H. I. AG bestanden hat, führt das dazu, dass im Zweifel das Recht des Staates gilt, in welchem der Handelsvertreter, der bei einem Handelsvertretervertrag, die charakteristische Leistung erbringt, seinen geschäftlichen Sitz hat, weil er von dort aus tätig werden soll, oder in welchem er ohne anderweitigen Sitz seine Arbeit zu leisten hat (vgl. BGH, NJW 1993, 2753, 2754; NJW 1995, 318, 319; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, a.a.O., § 92c Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Köln, 10.02.2005 - 6 W 123/04

    Auskunftspflicht im Vollstreckungsverfahren bei notwendiger Mitwirkung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - 2 W 60/06
    Die bestehende Erkundigungspflicht kann mit den Mitteln des § 888 Abs. 1 ZPO zwangsweise durchgesetzt werden (OLG Köln, GRUR-RR 2006, 31 - Mitwirkung eines Dritten).
  • BGH, 25.02.2014 - X ZB 2/13

    Zwangsvollstreckung aus einem Auskunftstitel: Auslegung eines

    Ausgeschlossen ist eine Vollstreckung nach § 888 ZPO - unabhängig vom Inhalt des Titels - nur insoweit, als der Vollstreckungsschuldner auch bei Aufbietung aller ihm zumutbaren Anstrengungen nicht in der Lage ist, die titulierte Verpflichtung zu erfüllen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 10. Februar 2005 - 6 W 123/04, GRUR-RR 2006, 31 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 2 W 60/06, juris Rn. 27).
  • OLG Hamburg, 08.02.2021 - 2 W 76/20

    Durchführung der Zwangsvollstreckung gegen einen prozessunfähigen

    Die Bevollmächtigten haben sich ggfs. unter Zuhilfenahme Dritter in zumutbarer Weise Kenntnis von Vorgängen zu verschaffen, die nicht in ihrem Wissen stehen (BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - I ZB 68/08; NJW 2009, 2308; OLG Köln v. 10.2.2005, 6 W 123/04, GRUR-RR 2006, 31, OLG Düsseldorf v. 31.7.2008, 2 W 60/06, juris; MüKo-ZPO/Gruber, ZPO, § 888 Rz 15).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 39/21

    Patentverletzung bezüglich eines Tassenspenders Unterlassungsanspruch bei

    Eine allgemeine Wissenszurechnung im Konzern findet demgegenüber nicht statt (BGH, GRUR 2009, 794, 795 - Auskunft über Tintenpatronen; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31.07.2008, 2 W 60/06, BeckRS 2009, 19731).
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2017 - 15 U 68/17

    Bankbürgschaftsvertrag bei Mehrheit von Bürgschaftsgläubigern

    Soweit die Verfügungsklägerin darauf hinweist, dass ein zur Auskunft / Rechnungslegung verpflichtetes Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein kann, sich die notwendigen Informationen von einem konzernangehörigen Unternehmen zu beschaffen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlus v. 31.07.2008 -I-2 W 60/06, Rn. 45, zit. nach juris), ist das ebenso richtig wie für die vorliegende Konstellation unerheblich.
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2021 - 2 W 19/20

    Verletzung des deutschen Teils eines Europäischen Patents Sofortige Beschwerde

    Ausgeschlossen ist eine Vollstreckung nach § 888 ZPO nur insoweit, als der Vollstreckungsschuldner auch bei Aufbietung aller ihm zumutbaren Anstrengungen nicht in der Lage ist, die titulierte Verpflichtung zu erfüllen (BGH, GRUR 2014, 605, 606 Rn. 20 - Flexitanks II; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.07.2008 - I-2 W 60/06 = BeckRS 2009, 19731).
  • OLG Köln, 08.06.2018 - 1 W 4/18

    Sofortige Beschwerde gegen die Auferlegung eines Zwangsgeldes Verletzung der

    Ausgeschlossen ist eine Vollstreckung nach § 888 ZPO - unabhängig vom Inhalt des Titels - nur insoweit, als der Vollstreckungsschuldner auch bei Aufbietung aller ihm zumutbaren Anstrengungen nicht in der Lage ist, die titulierte Verpflichtung zu erfüllen (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - X ZB 2/13 -, Rn. 20, juris; OLG Köln, Beschluss vom 10. Februar 2005 - 6 W 123/04 - juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 2 W 60/06, juris Rn. 27).
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