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   OLG Düsseldorf, 31.08.2021 - 1 U 173/20   

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OLG Düsseldorf, 31.08.2021 - 1 U 173/20 (https://dejure.org/2021,38401)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.08.2021 - 1 U 173/20 (https://dejure.org/2021,38401)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. August 2021 - 1 U 173/20 (https://dejure.org/2021,38401)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • rewis.io
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall: Berechnung des Wiederbeschaffungswertes bei einem umgerüsteten Fahrzeug

  • Betriebs-Berater

    Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes eines mit einem sog. Bodykit umgerüsteten, unfallbeschädigten Serienfahrzeuges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 ; StVG § 18 ; VVG § 115
    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Bestimmung eines Wiederbeschaffungswertes; Neuwert einer Bodykitaustattung; Ersatz des Wiederbeschaffungswertes für ein Serienfahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unfallschaden: Serienfahrzeug mit Bodykit - Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 164
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 23.05.2017 - VI ZR 9/17

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Fiktive Schadensabrechnung für ein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2021 - 1 U 173/20
    Dies ist der nach den Verhältnissen auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu ermittelnde Preis eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, den der Geschädigte aufwenden muss, um von einem seriösen Händler einen dem Unfallfahrzeug entsprechenden Ersatzwagen zu erwerben (BGH, NJW 2017, 2401; 1978, 1373).

    Maßgebend ist nach all dem und im Unterschied zur bloßen Wertkompensation nach § 251 BGB weder der Abschreibungswert noch der Preis, den der Geschädigte beim Verkauf des Unfallfahrzeugs in unbeschädigtem Zustand erzielt hätte (Zeit- oder Veräußerungswert), sondern der - bei Fehlen eines funktionierenden Marktes unter Umständen höhere - Preis, den der Geschädigte beim Kauf eines gleichwertigen Fahrzeugs aufwenden müsste (BGH, NJW 2017, 2401 unter Verweis auf Palandt/Grüneberg, BGB, 76. Aufl., § 249 Rn. 16; Ekkenga/Kuntz, in: Soergel, BGB, 13. Aufl., § 249 Rn. 134).

    Existiert - wie hier - nach den plausiblen Ausführungen des Sachverständigen G. kein Markt für die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs mit einer Bodykit-Ausrüstung, dann sind grundsätzlich die Umrüstungskosten als zusätzlicher Rechnungsposten in die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts einzustellen (BGH, NJW 2017, 2401).

    Insoweit ist in den bislang entschiedenen Fällen (BGH, NJW 2017, 2401 "Taxi-Fall"; OLG Saarbrücken, BeckRS 2020, 19766 "behindertengerechte Sonderausstattung") danach differenziert worden, ob sich die Ausgestaltung des Fahrzeugs durch die Umrüstung in der bloßen Übertragung individueller Ausstattungsmerkmale ohne objektivierbaren wirtschaftlichen Wert erschöpft oder eben nicht (BGH, NJW 2017, 2401).

    Sie sind daher nicht im Rahmen des Anspruchs des Geschädigten auf Naturalrestitution gemäß § 249 Abs. 1, 2 BGB ersatzfähig (vgl. hierzu grds.: BGH, NJW 2017, 2401; KG, BeckRS 2009, 24891; OLG Karlsruhe, NZV 1994, 393; OLG Hamm, NZV 1996, 113).

    Der als Zahlungsanspruch ausgekleidete besondere Herstellungsanspruch aus § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB unterliegt der Zumutbarkeitsschranke des § 251 Abs. 2 Satz 1 (BGH, NJW 2017, 2401).

    Vielmehr hat nach Treu und Glauben in solchen Fällen das Interesse des Geschädigten an einer "Restitution" hinter dem Schutz des Ersatzpflichtigen vor unzumutbaren Belastungen zurückzutreten; er muss sich mit einer "Kompensation" durch einen Wertausgleich seines Schadens zufrieden geben (vgl. hierzu: BGH, NJW 2017, 2401 und NJW 1975, 640; OLG Saarbrücken, a.a.O.).

    Führt die (Wieder-)Herstellung aufseiten des Geschädigten zu einer Wertsteigerung und damit über einen Abzug "neu für alt" zu einer entsprechenden Verringerung seines Zahlungsanspruchs aus § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, ist nur dieser verkürzte Anspruch gegenüber dem Verkehrswert auf die Waagschale zu legen (vgl. BGH NJW 1988, 1853 und NJW 2017, 2401).

    Eine messbare Vermögensmehrung durch den Einbau eines neuen Bodykit ist auf Klägerseite nicht feststellbar (vgl. grds. hierzu: BGH, NJW 2017, 2401 "Taxi-Fall; Oetker in MüKo, Kommentar zum BGB, § 251 Rn. 38; Grüneberg in Palandt, Kommentar zum BGB, 78. Auflage 2019, Vor 249 BGB Rn. 98; Flume in BeckOK, BGB, Stand 01.02.2021, § 249 Rn. 254).

  • OLG Bamberg, 04.04.2005 - 4 U 95/04

    Unverhältnismäßiger Aufwand nach Marmorschaden bei Lochbohrung?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2021 - 1 U 173/20
    Bei solchen Ausstattungsmerkmalen, die rein optischer Natur sind, kommt es - und auch hier kann eine Wertung aus dem Werkvertragsrecht herangezogen werden - entscheidend darauf an, ob der Geschädigte ein nachvollziehbares (nicht nur unbedeutendes) Interesse an der (auch) optischen Wiederherstellung hat (vgl. hierzu: OLG Düsseldorf, NZBau 2015, 485; OLG Bamberg, NJW-RR 2006, 742).

    Vielmehr ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung im Grundsatz davon auszugehen, dass ein verständiger und wirtschaftlich denkender Eigentümer Schäden an Gegenständen des täglichen Gebrauchs, zu denen auch das Kfz gehört, und die einer natürlichen Abnutzung unterliegen, nicht mit derart hohen Aufwendungen zu kompensieren pflegt (vgl. hierzu auch: OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1390 und OLG Bamberg, NJW-RR 2006, 742).

  • BGH, 14.01.2009 - VIII ZR 70/08

    Anspruch des Käufers auf Ersatz der Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2021 - 1 U 173/20
    Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen seiner Entscheidungen darauf hingewiesen, dass die Grenze der Unverhältnismäßigkeit durch eine umfassende Güter- und Interessenabwägung zu ermitteln ist, bei der - neben dem reinen Wertverhältnis - auch andere Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, NJW 2016, 1589; BGH, NJW 2015, 468; BGH, NZM 2010, 442; BGH, NJW 2009, 1660; BGH NJW-RR 2007, 1553; BGH, NZV 1994, 21; BGH, NJW 1975, 640; Oetker, MüKo zum BGB, § 251 Rn 38; Brand in BeckOK, Stand: 01.04.2021, § 251 BGB Rn 44).

    Soweit vereinzelt durch die Annahme bestimmter prozentualer Werte der Versuch einer Grenzziehung unternommen wird, vermag dies eine Bewertung aller Umstände des Einzelfalles nicht zu ersetzen (vgl. hierzu auch: BGH, NJW 2009, 1660).

  • BGH, 03.12.1974 - VI ZR 1/74

    Ersatzpflicht der kosmetischen Beseitigung einer Unfallnarbe; Begrenzung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2021 - 1 U 173/20
    Vielmehr hat nach Treu und Glauben in solchen Fällen das Interesse des Geschädigten an einer "Restitution" hinter dem Schutz des Ersatzpflichtigen vor unzumutbaren Belastungen zurückzutreten; er muss sich mit einer "Kompensation" durch einen Wertausgleich seines Schadens zufrieden geben (vgl. hierzu: BGH, NJW 2017, 2401 und NJW 1975, 640; OLG Saarbrücken, a.a.O.).

    Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen seiner Entscheidungen darauf hingewiesen, dass die Grenze der Unverhältnismäßigkeit durch eine umfassende Güter- und Interessenabwägung zu ermitteln ist, bei der - neben dem reinen Wertverhältnis - auch andere Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, NJW 2016, 1589; BGH, NJW 2015, 468; BGH, NZM 2010, 442; BGH, NJW 2009, 1660; BGH NJW-RR 2007, 1553; BGH, NZV 1994, 21; BGH, NJW 1975, 640; Oetker, MüKo zum BGB, § 251 Rn 38; Brand in BeckOK, Stand: 01.04.2021, § 251 BGB Rn 44).

  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12

    Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2021 - 1 U 173/20
    Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen seiner Entscheidungen darauf hingewiesen, dass die Grenze der Unverhältnismäßigkeit durch eine umfassende Güter- und Interessenabwägung zu ermitteln ist, bei der - neben dem reinen Wertverhältnis - auch andere Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, NJW 2016, 1589; BGH, NJW 2015, 468; BGH, NZM 2010, 442; BGH, NJW 2009, 1660; BGH NJW-RR 2007, 1553; BGH, NZV 1994, 21; BGH, NJW 1975, 640; Oetker, MüKo zum BGB, § 251 Rn 38; Brand in BeckOK, Stand: 01.04.2021, § 251 BGB Rn 44).

    So sind etwa im Kaufvertragsrecht im Rahmen der Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der begehrten Schadensersatzleistung die Kriterien heranzuziehen, die bei der nach § 439 Abs. 4 BGB gebotenen Prüfung des unverhältnismäßigen Nacherfüllungsaufwands Geltung beanspruchen (BGH, NJW 2015, 468).

  • OLG Hamm, 13.02.2001 - 27 U 183/00

    Beschränkung des Schadensersatzanspruchs auf Wertausgleich - dauerhafte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2021 - 1 U 173/20
    Vielmehr ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung im Grundsatz davon auszugehen, dass ein verständiger und wirtschaftlich denkender Eigentümer Schäden an Gegenständen des täglichen Gebrauchs, zu denen auch das Kfz gehört, und die einer natürlichen Abnutzung unterliegen, nicht mit derart hohen Aufwendungen zu kompensieren pflegt (vgl. hierzu auch: OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1390 und OLG Bamberg, NJW-RR 2006, 742).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2014 - 21 U 23/14

    Anspruch des Bestellers auf Beseitigung rein optischer Mängel ohne

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2021 - 1 U 173/20
    Bei solchen Ausstattungsmerkmalen, die rein optischer Natur sind, kommt es - und auch hier kann eine Wertung aus dem Werkvertragsrecht herangezogen werden - entscheidend darauf an, ob der Geschädigte ein nachvollziehbares (nicht nur unbedeutendes) Interesse an der (auch) optischen Wiederherstellung hat (vgl. hierzu: OLG Düsseldorf, NZBau 2015, 485; OLG Bamberg, NJW-RR 2006, 742).
  • KG, 05.11.1970 - 12 U 724/70

    Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Überholen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2021 - 1 U 173/20
    Gründe, die für eine anzunehmende Erhöhung des Verkehrswertes des gebrauchten Serienfahrzeugs aufgrund dieser Ausstattung im Vergleich zu der vorherigen maximal zwei Jahre alten Ausstattung sprechen, sind ebenfalls nicht ersichtlich und werden von der Beklagten auch nicht dargetan (vgl. hierzu auch: KG, NJW 1971, 142; OLG Hamburg, VersR 1989, 202; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 12 StVG Rn. 27).
  • BGH, 06.10.1987 - VI ZR 43/87

    Verschulden des Rechtsanwalts bei Erteilung einer Anweisung an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2021 - 1 U 173/20
    Führt die (Wieder-)Herstellung aufseiten des Geschädigten zu einer Wertsteigerung und damit über einen Abzug "neu für alt" zu einer entsprechenden Verringerung seines Zahlungsanspruchs aus § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, ist nur dieser verkürzte Anspruch gegenüber dem Verkehrswert auf die Waagschale zu legen (vgl. BGH NJW 1988, 1853 und NJW 2017, 2401).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.1993 - 2 Ss 257/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2021 - 1 U 173/20
    Im Bereich der Kfz-Schadensabrechnung sind im Einzelfall etwa im Rahmen einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung die schützenswerten Interessen des Geschädigten, gerichtet auf die Aufrechterhaltung seines Betriebes, maßgeblich in die Abwägung einbezogen worden (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.1993, NZV 1994, 37 "Anmietung Ersatztaxi"; Senat , BeckRS 2013, 198763).
  • BGH, 27.11.2009 - LwZR 11/09

    Verfüllung einer Mulde mit kontaminiertem Material während der Pachtzeit als

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

  • BGH, 19.10.1993 - VI ZR 20/93

    Unverhältnismäßigkeit von Mietwagenkosten bei unfallbeschädigtem Taxi

  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 142/05

    Rechtsstellung des anwaltlichen Beklagtenvertreters in einem Zivilprozess;

  • KG, 26.07.2001 - 12 U 1529/00

    Umlackierungskosten und sämtliche Umbaukosten gehören zum ersatzfähigen Schaden

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2021 - 1 U 119/20

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall; Anspruch auf

  • BGH, 11.10.2012 - VII ZR 179/11

    Mängel der Werkleistung: Schadensersatzanspruch des Bestellers bei vom

  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 144/09

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Über den Wiederbeschaffungswert hinaus

  • BGH, 17.05.1966 - VI ZR 252/64

    Bemessung des Schadensersatzes für ein zerstörtes Kraftfahrzeug

  • OLG Saarbrücken, 18.06.2020 - 4 U 90/19

    1. Beim wirtschaftlichen Totalschaden eines gebrauchten Kraftrads mit

  • BGH, 27.10.2015 - VI ZR 23/15

    Schadensersatz bei Verletzung eines Tieres: Verhältnismäßigkeit der

  • BGH, 07.03.1978 - VI ZR 237/76

    Schadensberechnung bei Totalschaden

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05

    Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens

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