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   OLG Düsseldorf, 31.10.2019 - 2 U 35/19   

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https://dejure.org/2019,43394
OLG Düsseldorf, 31.10.2019 - 2 U 35/19 (https://dejure.org/2019,43394)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.10.2019 - 2 U 35/19 (https://dejure.org/2019,43394)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Oktober 2019 - 2 U 35/19 (https://dejure.org/2019,43394)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 10.10.2018 - 6 U 82/18

    Drucker - Bemessung der Höhe der Vollstreckungssicherheit in einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2019 - 2 U 35/19
    Da es nach der eindeutigen Gesetzesfassung auf den unersetzlichen Nachteil des Schuldners ankommt, sind reine Drittinteressen, die sich nicht (z.B. über Gewährleistungs- oder Haftungsregelungen) zu Lasten des Vollstreckungsschuldners auswirken, rechtlich irrelevant (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.08.2017 - I-15 U 60/17; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.10.2018 - 6 U 82/18).
  • KG, 20.11.2008 - 12 U 202/08

    Vorläufige Vollstreckbarkeit: Prüfungsumfang im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2019 - 2 U 35/19
    Vom Berufungsgericht zu prüfen ist einzig und allein, ob - ausgehend von der landgerichtlichen Hauptsacheentscheidung - die nach Maßgabe von dessen Urteilstenor einschlägigen Vorschriften zur vorläufigen Vollstreckbarkeit (§§ 708 ff. ZPO) ordnungsgemäß angewendet worden sind (KG, MDR 2009, 165).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 2 U 22/06

    Gleichheit des Mastbocks einer fahrbaren Betonpunpe führt zur Nichtigkeit des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2019 - 2 U 35/19
    Aus der in gänzlich anderer Senatsbesetzung getroffenen Entscheidung "Fahrbare Betonpumpe" (InstGE 8, 117, 120 f.), in der lediglich davon die Rede ist, dass mit Blick auf einen patentrechtlichen Unterlassungsausspruch ein nicht zu ersetzender Nachteil gegeben sein dürfte, folgt nichts anderes.
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2008 - 2 U 90/07

    Präklusion im Falle der Vorabentscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2019 - 2 U 35/19
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (InstGE 9, 47 - Zahnimplantat; ebenso OLG Karlsruhe, Mitt 2018, 294 - Präklusion neuen Sachvortrags bei Antrag auf Erhöhung der Sicherheitsleistung) gestattet es § 718 ZPO einer Partei nicht, erstmals im Berufungsrechtszug einen streitigen Sachverhalt vorzutragen, der bereits dem Landgericht hätte unterbreitet werden können, und gestützt hierauf eine Erhöhung (oder Ermäßigung) der festgesetzten Sicherheitsleistung zu verlangen.
  • LG Mannheim, 18.08.2020 - 2 O 34/19

    Nokia obsiegt gegen Daimler wegen Patentverletzungen

    Gewöhnlichen Folgen der Zwangsvollstreckung (wie Umsatzeinbußen als Folge einer Unterlassung des Marktauftritts), die die Existenz des Schuldners nicht endgültig vernichten, sondern durch die als Haftungsmasse bereitgehaltene Vollstreckungssicherheit des Gläubigers ausgeglichen werden können, fehlt die Unwiederbringlichkeit (OLG Düsseldorf, Teilurt. v. 31.10.2019 - 2 U 35/19 Rn. 5 - beck-online).
  • OLG Brandenburg, 14.03.2024 - 12 U 210/23

    Vorläufige Vollstreckbarkeit einer Bauhandwerkersicherung nur gegen Sicherheit!

    Vielmehr ist allein zu prüfen, ob die einschlägigen Vorschriften zur vorläufigen Vollstreckbarkeit (§§ 708 ff. ZPO) ordnungsgemäß angewendet worden sind (vgl. OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 31.10.2019 - 2 U 35/19; KG MDR 2009, 165; OLG Frankfurt, Teilurteil vom 16.02.2024 - 21 U 65/23, ibr-online).
  • OLG Karlsruhe, 26.10.2022 - 6 U 131/22

    Streamingdienst - Vorabentscheidung des Berufungsgerichts über die Heraufsetzung

    Deshalb ist es einer Partei insbesondere nicht gestattet, in diesem Zusammenhang erstmals im Berufungsrechtszug einen streitigen Sachverhalt vorzutragen, der bereits dem Landgericht hätte unterbreitet werden können und gestützt hierauf, eine Erhöhung oder Ermäßigung der festgesetzten Sicherheitsleistung zu verlangen (Senat, Teilurteil v. 27.09.2017, 6 U 34/17 juris Rn. 16 f.; OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 14.02.2008, 2 U 90/07 juris Rn. 9; Teilurteil vom 31.10.2019, 2 U 35/19 juris Rn. 12; Teilurteil vom 02.02.2012, 2 U 91/11 juris Rn. 8.).
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