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OLG Darmstadt, 25.02.1950 - Ss 11/50 |
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Volltextveröffentlichung
- junsv.nl
Verhaftung von 12 in 'Mischehen' lebenden Juden aus nichtigen oder frei erfundenen Gründen. Neun der Verhafteten wurden in einem Konzentrationslager getötet
Verfahrensgang
- OLG Darmstadt, 25.02.1950 - Ss 11/50
- LG Darmstadt, 14.07.1950 - 2a Ks 1/49
- OLG Frankfurt, 24.01.1951 - Ss 371/50
- LG Darmstadt, 23.05.1951 - 2a Ks 1/49
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 12.12.1907 - I 708/07
1. Findet der § 266 Abs. 4 St.P.O. Anwendung in dem sog. objektiven Verfahren des …
Auszug aus OLG Darmstadt, 25.02.1950 - Ss 11/50
Dazu kommt, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, von der abzugehen keine Veranlassung besteht (vgl. Löwe-Rosenberg § 267 StPO Anm.9 und Entscheidung des Kasseler Strafsenats Ss 16/49 vom 31.3.1949), eine deutliche Kennzeichnung derjenigen Tatumstände zu fordern ist, die das erkennende Gericht als nicht erwiesen erachtet (RGSt. 5/226; 41/19).
- OLG Frankfurt, 24.01.1951 - Ss 371/50
Verhaftung eines in 'Mischehe' lebenden Juden, der daraufhin in das Ghetto Minsk …
Diesem Vorbringen kann gefolgt werden, weil die unterlassene Benachrichtigung des Angeklagten von der kommissarischen Vernehmung der Zeugin C. bereits nach dem Revisionsbeschluss des Strafsenats Darmstadt vom 25.2.1950 (Ss 11/50 Darmstadt 1) zur Aufhebung des Urteils geführt hatte und nicht anzunehmen war, dass ein ähnlicher Fehler in der erneuten Hauptverhandlung unterlaufen werde.