Rechtsprechung
   OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,7081
OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12 (https://dejure.org/2022,7081)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01.03.2022 - 4 U 580/12 (https://dejure.org/2022,7081)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01. März 2022 - 4 U 580/12 (https://dejure.org/2022,7081)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,7081) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 743 ; BGB § 745 ; BGB §§ 741 ff.
    Ausgestaltung von Miteigentümerrechten an einer Immobilie; Veräußerung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem Grundstück; Anspruch auf Zustimmung zur Beauftragung einer Hausverwaltung; Erfüllung eines Anspruchs auf Auskunft und Rechnungslegung; Entschädigung für ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung der Verwaltungsvereinbarung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 03.09.2020 - III ZR 136/18

    Auskunft über Vervielfältigungen der "Kohl-Tonbänder" und sonstiger Unterlagen

    Auszug aus OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12
    Der Auskunfts- und Rechenschaftsanspruch ist erfüllt, wenn die Angaben des Schuldners nach seinem erklärten Willen die Auskunft im geschuldeten Gesamtumfang darstellen (BGH, Urteil vom 03. September 2020 - III ZR 136/18 -, juris; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 385/13 Rn. 17 mwN).

    Wesentlich für die Erfüllung des Auskunftsanspruchs ist daher die - gegebenenfalls konkludente - Erklärung des Auskunftsschuldners, dass die Auskunft vollständig ist (vgl. BGH, Urteil vom 03. September 2020 - III ZR 136/18 -, Rn. 43, juris; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2014 aaO Rn. 18).

    Der Verdacht, dass die erteilte Auskunft unvollständig oder unrichtig ist, kann einen Anspruch auf Rechnungslegung in weitergehendem Umfang nicht begründen, sondern führt lediglich zu einem Anspruch auf eidesstattliche Versicherung der Vollständigkeit der erteilten Auskunft gemäß § 260 Abs. 2 BGB (BGH, Urteil vom 03. September 2020 - III ZR 136/18 -, juris m.w.N.).

    Dass die Klägerin behauptet, die ihr übermittelten Abrechnungen seien nicht ordnungsgemäß gewesen, ist unerheblich (vgl. BGH, Urt. vom 03.09.2020, III ZR 136/18, a.a.O.).

  • OLG Dresden, 11.02.2020 - 4 U 1676/19

    Fehler bei der Anwendung eines Geschäftsverteilungsplanes

    Auszug aus OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12
    Der Bevollmächtigte des Voreigentümers hat am 08.07.2009 in sämtliche vorhandenen Originalmietverträge Einsicht genommen (vgl. Klageschrift Bl. 21 dA), die Klägerin hat Abschriften sämtlicher Mietverträge nebst Übergabeprotokollen (vgl. K20), die Versicherungspolice mit sonstigen Versicherungsunterlagen (vgl. not. Kaufvertrag, S. 22 Ziff. 7.2) sowie Bauunterlagen erhalten (vgl. Email der Klägerin vom 21.03.2010, mit dem Dank für die "überlassenen Bauunterlagen", Anlage K 15), der Vermietungsstand nebst Inventarliste Möbel ergibt sich aus der Anlage zum notariellen Kaufvertrag vom 17.12.2009 und die Klägerin hat nach ihrem eigenen Vorbringen selbst Mietverträge über Wohnungen abgeschlossen (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 11.02.2020, 4 U 1676/19).

    Die Beklagte hat ohnehin der Regelung einer derartigen Nutzungsaufteilung bereits zumindest inzident widersprochen, indem sie in dem Verfahren LG Leipzig 2 O 3444/18 gegenüber der Klägerin einen Anspruch auf Auskehrung der von dieser allein erzielten Nettomieterträge für die im 1. OG rechts belegene Mietwohnung an die Eigentümergemeinschaft geltend gemacht hat (vgl. Urteil des Senats vom 11.02.2020, 4 U 1676/19).

  • OLG Hamm, 19.10.2010 - 10 U 79/10

    Neuregelung der gemeinschaftlichen ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses

    Auszug aus OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12
    cc) Welche Maßnahmen im Einzelfall als solche der ordnungsgemäßen Verwaltung anzusehen sind, ist vom Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Beurteilers zu entscheiden (OLG Hamm, Urteil vom 19. Oktober 2010 - 10 U 79/10 -, juris m.w.N.).

    Im vorliegenden Fall ist offensichtlich, dass aufgrund der Auseinandersetzungen der Parteien die Fremdverwaltung als ordnungsgemäße Verwaltungsmaßnahme grundsätzlich gefordert werden kann (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 19. Oktober 2010 -10 U 79/10 -, Rn. 103 - 104, juris).

  • BGH, 22.10.2014 - XII ZB 385/13

    Stufenklage auf Trennungsunterhalt: Erfüllung des Auskunftsanspruchs durch

    Auszug aus OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12
    Der Auskunfts- und Rechenschaftsanspruch ist erfüllt, wenn die Angaben des Schuldners nach seinem erklärten Willen die Auskunft im geschuldeten Gesamtumfang darstellen (BGH, Urteil vom 03. September 2020 - III ZR 136/18 -, juris; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 385/13 Rn. 17 mwN).

    Wesentlich für die Erfüllung des Auskunftsanspruchs ist daher die - gegebenenfalls konkludente - Erklärung des Auskunftsschuldners, dass die Auskunft vollständig ist (vgl. BGH, Urteil vom 03. September 2020 - III ZR 136/18 -, Rn. 43, juris; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2014 aaO Rn. 18).

  • BGH, 17.12.1973 - II ZR 59/72

    Anspruch auf Ersatz entgangener Erträge aus einem gemeinschaftlich verwalteten

    Auszug aus OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12
    cc) Entgegen der Ansicht der Beklagten ist ferner nicht zu beanstanden, dass die Klägerin die Verurteilung zur Zahlung einer bestimmten Nutzungsentschädigung begehrt, da die Klage aus § 745 Abs. 2 BGB nicht auf eine rechtsgestaltende Entscheidung, sondern auf eine Leistung gerichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1973 - II ZR 59/72 -, Rn. 20 - 21, juris).

    Als Maßstab eines danach geschuldeten Nutzungsentgelts kann dabei die ortsübliche und angemessene Miete für eine vergleichbare Wohnung herangezogen werden, die im Regelfall durch eine Schätzung gem. § 287 ZPO bestimmt werden kann (BGH, Urteil vom 15. September 1997 - II ZR 94/96 -, Rn. 11, juris; Urteil vom 17. Dezember 1973 - II ZR 59/72 -, Rn. 22, juris; zur Anwendbarkeit von § 287: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Juni 2003 - 3 U 22/00 -, Rn. 84, mwN - juris ).

  • OLG Brandenburg, 11.06.2003 - 3 U 22/00

    Abwicklung der Nutzung eines Gutshofes

    Auszug aus OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12
    Als Maßstab eines danach geschuldeten Nutzungsentgelts kann dabei die ortsübliche und angemessene Miete für eine vergleichbare Wohnung herangezogen werden, die im Regelfall durch eine Schätzung gem. § 287 ZPO bestimmt werden kann (BGH, Urteil vom 15. September 1997 - II ZR 94/96 -, Rn. 11, juris; Urteil vom 17. Dezember 1973 - II ZR 59/72 -, Rn. 22, juris; zur Anwendbarkeit von § 287: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Juni 2003 - 3 U 22/00 -, Rn. 84, mwN - juris ).

    (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Juni 2003 - 3 U 22/00 -, Rn. 93, juris; vgl. BGH, Urt. v. 13.06.2001 - XII ZR 49/99, BGHR BGB § 138 Abs. 1 Gaststätten-Pachtvertrag 3).

  • OLG Stuttgart, 18.10.2018 - 19 U 83/18

    Erbengemeinschaft: Notwendiger Inhalt eines Neuregelungsverlangens hinsichtlich

    Auszug aus OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12
    Soweit es die Beklagte in diesem Zusammenhang als unzumutbar erachtet, ein Nutzungsentgelt zu entrichten, wenn doch die Mieteinnahmen aus der Wohnung im 1. OG und/oder weiterer vermieteter bzw. leerstehender Wohnungen in der streitgegenständlichen Immobilie vollständig der Klägerin zufließen könnten, berücksichtigt sie nicht, dass der Beklagten - mangels entsprechender Vereinbarung mit der Klägerin i.S. von § 745 Abs. 2 BGB - ebenso wenig ein volles Nutzungsrecht an der von ihr genutzten Wohnung im Erdgeschoss zusteht wie der Klägerin ein umfassendes Nutzungsrecht an der Wohnung im 1. OG bzw. an weiteren Wohnungen (vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 18. Oktober 2018 - 19 U 83/18 -, Rn. 38 - 39, juris).
  • BGH, 29.06.1966 - V ZR 163/63

    Gebrauchsvorteile als "Früchte" - Differenzierung zwischen "Früchten" und

    Auszug aus OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12
    Auch Ansprüche auf Nutzungsersatz unter dem Gesichtspunkt des Schadenersatzes sind nur gegeben, wenn der Mitgebrauch hartnäckig verweigert werden sollte (vgl. BGH NJW 1966, 1707; BGH, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 06.11.1991 - 8 U 119/91

    Anspruch auf Unterlassung der Duldung der Prostitution; Rechte eines Mitgliedes

    Auszug aus OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12
    Wenn und soweit diese Zusatzleistungen beauftragt werden, könnte damit eine "wesentliche Veränderung des Gegenstandes", d.h. eine erhebliche Änderung der Gestaltung oder wirtschaftlichen Zweckbestimmung des zu Wohnzwecken genutzten Grundstücks verbunden sein (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 06. November 1991 - 8 U 119/91 -, Rn. 3, juris; Palandt/Sprau, BGB, 81. Aufl. § 745 Rdnr. 3 m.w.N.).
  • BGH, 29.09.2009 - VIII ZR 242/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Minderung des

    Auszug aus OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12
    Grundsätzlich kommt nach der Rechtsprechung des BGH einer Vereinbarung darüber, welche Flächen in die Berechnung der Wohnfläche einzubeziehen sind, der Vorrang zu (BGH Urteile vom 22. Februar 2006 - VIII ZR 219/04, NJW-RR 2006, 801, Tz. 11 und vom 16. September 2009 - VIII ZR 275/08, BGH, Beschluss vom 29. September 2009 - VIII ZR 242/08 -, Rn. 3, juris).
  • BGH, 11.09.2000 - II ZR 324/98

    Aufhebung einer Gemeinschaft an mehreren Gegenständen/Forderungen

  • OLG Brandenburg, 18.07.1995 - 10 UF 104/95

    Wirksamwerden der isolierten Sorgerechtsentscheidung

  • BGH, 22.03.2005 - X ZR 152/03

    gummielastische Masse II

  • OLG Hamm, 12.06.1996 - 33 U 79/94
  • BGH, 22.06.2021 - VI ZR 353/20

    Zur Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten (hier: Klage wegen

  • BGH, 22.02.2006 - VIII ZR 219/04

    Anpassung des Mietzinses wegen Unterschreitung der Wohnfläche; Berücksichtigung

  • OLG München, 15.09.1998 - 5 U 2052/98
  • OLG Köln, 25.09.2000 - 16 U 47/99

    Ausschluß aller Miteigentümer eines Hauses von der Eigennutzung

  • BGH, 04.12.2000 - II ZR 230/99

    Anspruch auf Rechnungslegung gegen den Verwalter

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 49/99

    Sittenwidrigkeit eines Gaststättenpachtvertrages bei auffälligem Mißverhältnis

  • BGH, 22.04.2016 - V ZR 189/15

    Auslegung der vertraglichen Verpflichtung zur Gewährung von Durchfahrt für

  • BGH, 04.06.2014 - VIII ZR 289/13

    Zur fristlosen Kündigung des Vermieters im Anschluss an einen Streit mit dem

  • OLG Dresden, 05.11.2019 - 4 U 559/17

    Rechtsmissbräuchlicher Streitbeitritt

  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 255/68

    Mehrheitsbeschluß in der Erbengemeinschaft

  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 130/81

    Kündigung der einem Teilhaber übertragenen Verwaltung gemeinschaftlichen

  • BGH, 15.09.1997 - II ZR 94/96

    Rechtsnatur eines Benutzungsüberlassungsvertrages

  • BGH, 25.10.2006 - VII ZB 29/06

    Rechtstellung des Gläubigers nach Pfändung eines Nießbrauchs an einem ideellen

  • BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 275/08

    Wohnflächenberechnung bei öffentlich-rechtlicher Nutzungsbeschränkung

  • BGH, 24.10.2007 - XII ZR 24/06

    Kündigung eines Gewerberaummietvertrages wegen Unzulässigkeit der Nutzung

  • OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 14 U 62/04

    BGB-Gesellschaft: Klage auf Zustimmung zu einer Geschäftsführungsmaßnahme in

  • BGH, 04.02.1982 - IX ZR 88/80

    Verwaltung und Benutzung einer beiden Ehegatten gehörenden Eigentumswohnung nach

  • BGH, 09.11.2004 - VIII ZB 36/04

    Erweiterung eines zunächst beschränkten Berufungsantrags

  • OLG Düsseldorf, 13.05.1998 - 11 U 53/97
  • OLG Dresden, 15.01.2024 - 4 U 1887/21

    Ausgeschiedener Miteigentümer ist nicht (mehr) prozessführungsbefugt!

    cc) Zwar ist bei Klagen eines Miteigentümers aus § 1011 BGB (wie auch bei Klage eines Miterben gemäß § 2039 BGB oder eines Gläubigers einer unteilbaren Leistung aus § 432 BGB) eine Prozessstandschaft bezüglich des Rechts der Personenmehrheit gegeben, so dass die Klägerin ursprünglich berechtigt war, aus dem mit der Beklagten bestehenden Gemeinschaftsverhältnis folgende Ansprüche mangels Mehrheitsbeschluss jedenfalls im Innenverhältnis ihr gegenüber allein geltend zu machen (BGH, Urteil vom 03.12.1968 - III ZR 2/68 -, BGHZ 51, 125 -131, Rn. 17; vgl. auch insoweit Urteil des Senats vom 01.03.2022, 4 U 580/12, S.11).

    Nur wenn ein solcher Beschluss nicht vorliegt oder ein solcher wegen einer wesentlichen Änderung der Sachlage keine Bindungswirkung mehr entfaltet, kann eine Änderung der bisherigen Verwaltungsregelung nach der Regelung in § 745 Abs. 2 BGB verlangt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 10.12.2012, 4 U 580/12).

  • OLG Dresden, 21.11.2023 - 4 U 1887/21

    Rechtsnachfolge; Prozessstandschaft; Sachbefugnis; Aussetzung; Restitution

    cc) Zwar ist bei Klagen eines Miteigentümers aus § 1011 BGB (wie auch bei Klage eines Miterben gemäß § 2039 BGB oder eines Gläubigers einer unteilbaren Leistung aus § 432 BGB) eine Prozessstandschaft bezüglich des Rechts der Personenmehrheit gegeben, so dass die Klägerin ursprünglich berechtigt war, aus dem mit der Beklagten bestehenden Gemeinschaftsverhältnis folgende Ansprüche mangels Mehrheitsbeschluss jedenfalls im Innenverhältnis ihr gegenüber allein geltend zu machen (BGH, Urteil vom 03.12.1968 - III ZR 2/68 -, BGHZ 51, 125 -131, Rn. 17; vgl. auch insoweit Urteil des Senats vom 01.03.2022, 4 U 580/12, S.11).

    Nur wenn ein solcher Beschluss nicht vorliegt oder ein solcher wegen einer wesentlichen Änderung der Sachlage keine Bindungswirkung mehr entfaltet, kann eine Änderung der bisherigen Verwaltungsregelung nach der Regelung in § 745 Abs. 2 BGB verlangt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 10.12.2012, 4 U 580/12).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht