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   OLG Dresden, 01.06.2016 - 17 W 289/16   

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https://dejure.org/2016,45203
OLG Dresden, 01.06.2016 - 17 W 289/16 (https://dejure.org/2016,45203)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01.06.2016 - 17 W 289/16 (https://dejure.org/2016,45203)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01. Juni 2016 - 17 W 289/16 (https://dejure.org/2016,45203)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Feststellung des Inhabers eines Geschäftsanteils an einer GmbH und Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen in Übergangsfällen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Anwendung des § 16 GmbHG n. F. auf Veränderungen in den Personen der Gesellschafter vor dem 1. 11. 2008

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Zeitlicher Anwendungsbereich von § 16 GmbHG

Besprechungen u.ä.

  • fps-law.de PDF, S. 10 (Entscheidungsbesprechung)

    Zeitlicher Anwendungsbereich von § 16 Abs. 1 GmbHG

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 80
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG München I, 24.09.2009 - 17 HKT 15914/09

    Handelsregister: Beurteilung einer vor der Modernisierung des GmbH-Rechts

    Auszug aus OLG Dresden, 01.06.2016 - 17 W 289/16
    Soweit ersichtlich gibt es zur Problematik überhaupt nur eine einzige veröffentlichte Gerichtsentscheidung, nämlich den Beschluss des Landgerichts München I vom 24.09.2009 - 17 HKT 15914/09 (ZIP 2010, 930); die dortige Kammer für Handelssachen, seinerzeit (Erst-)Beschwerdegericht in Handelsregistersachen, hat gemeint, Veränderungen in den Personen der Gesellschafter aus der Zeit vor dem 01.11.2008 würden von der Neuregelung nicht erfasst.
  • BGH, 15.04.1991 - II ZR 209/90

    Erschwerung der Abtretbarkeit von Gesellschaftsanteilen in einer

    Auszug aus OLG Dresden, 01.06.2016 - 17 W 289/16
    Seite6 Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung setzt eine solche, auch konkludent mögliche Anmeldung voraus, dass das Vertretungsorgan der Gesellschaft von dem Rechtsübergang überzeugend unterrichtet wird (BGH ZIP 1991, 724; BGH NJW-RR 1996, 1377; zuletzt BGH ZIP 2013, 117).
  • BGH, 17.07.2012 - II ZR 216/10

    Gesellschafterstellung in einer GmbH: Anforderungen an den Nachweis nach

    Auszug aus OLG Dresden, 01.06.2016 - 17 W 289/16
    Seite6 Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung setzt eine solche, auch konkludent mögliche Anmeldung voraus, dass das Vertretungsorgan der Gesellschaft von dem Rechtsübergang überzeugend unterrichtet wird (BGH ZIP 1991, 724; BGH NJW-RR 1996, 1377; zuletzt BGH ZIP 2013, 117).
  • OLG Hamm, 10.07.2001 - 15 W 81/01

    GmbH-Recht - Prüfungspflicht des Registergerichts - Erwerb von Geschäftsanteilen

    Auszug aus OLG Dresden, 01.06.2016 - 17 W 289/16
    Offen bleiben kann dabei, inwieweit in einem Eintragungsverfahren wie dem vorliegenden die zuständigen Register- und Beschwerderichter - ähnlich wie Prozessrichter, vor denen Ansprüche von oder gegen Personen erhoben werden, die angeblich nach § 16 Abs. 1 GmbHG a.F. als Gesellschafter gelten (so die den zitierten BGH-Entscheidungen zu Grunde liegenden Sachverhalte) - Tatsachenvorbringen des anmeldenden Geschäftsführers zum Vorliegen der Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 GmbHG a.F. einer näheren Prüfung zu unterziehen haben, mit anderen Worten ob sie sich, gegebenfalls nach amtswegiger Aufklärung, eine eigene Überzeugung verschaffen müssen, dass der fragliche Erwerb, hier noch dazu vor einem bestimmten Zeitpunkt, tatsächlich unter Nachweis des Übergangs bei der Gesellschaft angemeldet wurde (vgl. insoweit OLG Hamm ZIP 2001, 1918).
  • BGH, 24.06.1996 - II ZR 56/95

    Anmeldung des Übergangs eines GmbH-Geschäftsanteils

    Auszug aus OLG Dresden, 01.06.2016 - 17 W 289/16
    Seite6 Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung setzt eine solche, auch konkludent mögliche Anmeldung voraus, dass das Vertretungsorgan der Gesellschaft von dem Rechtsübergang überzeugend unterrichtet wird (BGH ZIP 1991, 724; BGH NJW-RR 1996, 1377; zuletzt BGH ZIP 2013, 117).
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus OLG Dresden, 01.06.2016 - 17 W 289/16
    Eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung liegt vor, wenn ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift (BVerfGE 11, 139, 145 f.; 95, 64, 86 f.).
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus OLG Dresden, 01.06.2016 - 17 W 289/16
    Eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung liegt vor, wenn ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift (BVerfGE 11, 139, 145 f.; 95, 64, 86 f.).
  • BGH, 18.09.2018 - II ZR 312/16

    Anspruch aus Ausfallhaftung gemäß § 24 GmbHG gegenüber eines erst nach Fälligkeit

    Nach der Gegenauffassung kommt vor dem 1. November 2008 eingereichten "Altlisten" keine Legitimationswirkung gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG zu und gilt die Wirkung der Anmeldung nach § 16 Abs. 1 GmbHG aF fort, bis eine neue Liste gemäß § 40 GmbHG eingereicht wird (vgl. OLG Dresden, ZIP 2017, 80, 83; LG München I, ZIP 2010, 930; Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG, 21. Aufl., § 16 Rn. 13a; MHLS/Ebbing, GmbHG, 3. Aufl., § 16 Rn. 207; Hk-GmbHG/Pfisterer, 3. Aufl., § 16 Rn. 7; Wicke, GmbHG, 3. Aufl., § 16 Rn. 2; Brandmüller, MittBayNot 2010, 147, 148; Mayer, ZIP 2009, 1037, 1040; ders. MittBayNot 2014, 24, 28).
  • BSG, 13.03.2023 - B 12 R 4/21 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführer einer

    c) Ob § 16 Abs. 1 GmbHG nF auch auf Gesellschafterlisten aus der Zeit vor seinem Inkrafttreten Anwendung findet oder ob bis zur Einreichung einer neuen Liste das nach § 16 Abs. 1 GmbHG aF geltende Anmeldemodell bzw die "materielle Rechtslage" maßgeblich ist, ist gesellschaftsrechtlich umstritten (offengelassen in BGH Urteil vom 18.9.2018 - II ZR 312/16 - BGHZ 219, 327 = juris RdNr 25 ff mit ausführlichen Hinweisen zum Meinungsstand; keine Legitimationswirkung für Altlisten zB OLG Dresden Beschluss vom 1.6.2016 - 17 W 289/16 - juris RdNr 27 ff; LG München Beschluss vom 24.9.2009 - 17 HK T 15914/09 - juris RdNr 6, jeweils mit Blick auf die fehlende Übergangsregelung und verfassungsrechtliche Bedenken; für die Anwendung von § 16 Abs. 1 GmbHG nF auf alte Listen jedenfalls im Registerverfahren KG Berlin Beschluss vom 20.8.2019 - 22 W 1/18 - juris RdNr 18 ff im Hinblick auf Sinn und Zweck der Regelung) .

    Er setzt keine "Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung" erst nach Inkrafttreten des MoMiG voraus; daher kann daraus nicht abgeleitet werden, dass die Vorschrift nur "neue Listen" erfasst (vgl OLG Dresden Beschluss vom 1.6.2016 - 17 W 289/16 - juris RdNr 30) .

  • KG, 20.08.2019 - 22 W 1/18

    Prüfung einer satzungsändernden Beschlussfassung durch aktuelle Gesellschafter

    Insoweit wird vertreten, dass ausschließlich auf die materielle Rechtslage abzustellen sei, da eine einmal wirksam begründete Gesellschafterstellung nicht ohne Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot durch Gesetzesänderung nachträglich entzogen werden könne (OLG Dresden, Beschluss vom 01. Juni 2016 - 17 W 289/16 -, juris Rdn. 35 f. und LG München I, Beschluss vom 24. September 2009 - 17 HKT 15914/09 -, juris Rdn. 6).
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