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   OLG Dresden, 01.12.2016 - 1 Ws 138/16   

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https://dejure.org/2016,48813
OLG Dresden, 01.12.2016 - 1 Ws 138/16 (https://dejure.org/2016,48813)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01.12.2016 - 1 Ws 138/16 (https://dejure.org/2016,48813)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01. Dezember 2016 - 1 Ws 138/16 (https://dejure.org/2016,48813)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Entschädigung des gerichtsmedizinischen Sachverständigen für die Obduktion einer Leiche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Entschädigung des gerichtsmedizinischen Sachverständigen für die Obduktion einer Leiche

  • rechtsportal.de

    Höhe der Entschädigung des gerichtsmedizinischen Sachverständigen für die Obduktion einer Leiche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Dresden, 07.07.2016 - 2 Ws 168/16

    Vergütung des gerichtsmedizinischen Sachverständigen für eine besonders

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2016 - 1 Ws 138/16
    a) Das Vorliegen von Mehrfachverletzungen aufgrund eines komplexen Unfallgeschehens und der daraus resultierende präparatorische Mehraufwand für den Obduzenten stellt keine "besonders ungünstige äußere Bedingung" im Sinne der Nr. 103 der Anlage 2 zu § 10 JVEG dar (so auch OLG Dresden, 3. Strafsenat, Beschluss vom 13. Juni 2016 - 3 Ws 39/16- ; a.A.: OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom 7. Juli 2016 - 2 Ws 168/16 - ).

    Dass der Gesetzgeber gleichzeitig mit der Übernahme der Höhe der Entschädigungssätze auch die inhaltliche Differenzierung der vorgenannten Vereinbarung im Sinne einer Staffelung der Gebühren nach der Schwierigkeit der erbrachten Leistung übernehmen wollte, lässt sich den Gesetzesmaterialien (BT-Drs. 7/4599, S. 9) allerdings nicht entnehmen (a.A.: OLG Dresden, Beschluss vom 7. Juli 2016 - 2 Ws 168/16-).

  • OLG Jena, 23.02.2009 - 1 Ws 518/08

    Vergütung von Sachverständigen; Besonders ungünstige äußere Bedingungen einer

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2016 - 1 Ws 138/16
    Die Gesetzesgenese legt damit den Schluss nahe, dass unter "besonders ungünstigen äußeren Bedingungen" - im Gegensatz zu den auf dem Zustand der Leiche herrührenden "anderen besonders ungünstigen Bedingungen" - alle Umstände zu fassen sind, die während der Obduktion vorherrschen (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 23. Februar 2009 - 1 Ws 518/08 -) und damit nicht in der Tätigkeit des Obduzenten begründet sind.
  • LG Münster, 12.10.2018 - 20 Qs 12/18

    Obduktion, erhöhter Präparationsaufwand, keine besonders ungünstigen äußeren

    Ein erhöhter Präparationsaufwand allein rechtfertigt daher keine Abrechnung nach Ziffer 103 oder Ziffer 104 der Anlage 2 zu § 10 Abs. 1 JVEG (so auch OLG Dresden, 1. Strafsenat, Beschluss vom 01.12.2016 - 1 Ws 138/16; OLG Dresden, 3. Strafsenat, Beschluss vom 13.06.2016 - 3 Ws 39/16; a.A. OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom 07.07.2016 - 2 Ws 168/16).

    Wäre beabsichtigt gewesen, auch die - in der Vereinbarung enthaltene - Differenzierung nach Schwierigkeitsgraden zu übernehmen, hätte es nahegelegen, die bisherigen Formulierungen entsprechend anzupassen (so bereits: OLG Dresden, 1. Strafsenat, Beschluss vom 01.12.2016, 1 Ws 138/16 = BeckRS 2016, 110678 Rn. 14).

    Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber auch in der Folgezeit ausdrücklich zwischen besonders ungünstigen äußeren Bedingungen und solchen, die auf dem Zustand der Leiche beruhen, differenziert hat (vgl. bereits OLG Dresden, 1. Strafsenat, Beschluss vom 01.12.2016, 1. Ws 138/16 = BeckRS 2016, 110678 Rn. 16).

    Damit sind unter "besonders ungünstigen äußeren Bedingungen" - im Gegensatz zu den auf dem Zustand der Leiche herrührenden "anderen besonders ungünstigen Bedingungen" - alle Umstände zu fassen, die während der Obduktion vorherrschen und damit nicht in der Tätigkeit des Obduzenten begründet sind (OLG Dresden, 1. Strafsenat, Beschluss vom 01.12.2016 - 1 Ws 138/16).

  • OLG Düsseldorf, 18.05.2021 - 2 Ws 78/21

    Besonders schwieriger Obduktionsfall kein Regelfall bei Vergütung nach JVEG ;

    Hierbei handelt es sich um einen besonderen Vergütungstatbestand (vgl. OLG Dresden [1. Strafsenat] JurBüro 2017, 88 = BeckRS 2016, 110678; Schneider, JVEG, 3. Aufl. 2018, Anlage 2 zu § 10 Abs. 1 Rdn. 20).
  • LG Düsseldorf, 17.04.2018 - 1 AR 13/18

    Anspruch einer Universitätsklinik auf Aufwendungsersatz in abgerechneter Höhe für

    Die Erforschung der Todesursache bei Opfern von Verkehrsunfällen stellt per se keine seltene oder außergewöhnliche Aufgabenstellung für einen Rechtsmediziner dar (OLG Dresden, Beschluss vom 1. Dezember 2016 -1 Ws 138/16).
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