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   OLG Dresden, 01.12.2017 - 8 U 1278/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,53233
OLG Dresden, 01.12.2017 - 8 U 1278/17 (https://dejure.org/2017,53233)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01.12.2017 - 8 U 1278/17 (https://dejure.org/2017,53233)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01. Dezember 2017 - 8 U 1278/17 (https://dejure.org/2017,53233)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO §§ 284, 383 Abs. 1 Nr. 6, 386; BNotO § 18 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Aktivlegitimation einer anderen als der darlehensgewährenden Bank; Pflicht des Gerichts zur Ladung eines nicht von der Schweigepflicht entbundenen Notars

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis der Aktivlegitimation einer anderen als der darlehensgewährenden Bank; Pflicht des Gerichts zur Ladung eines nicht von der Schweigepflicht entbundenen Notars

  • rechtsportal.de

    ZPO § 286 ; BNotO § 18 Abs. 2 ; BNotO § 18 Abs. 1
    Anforderungen an den Nachweis der Aktivlegitimation einer anderen als der darlehensgewährenden Bank

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Anscheinsbeweis der Einigung zweier Banken über einen Forderungsübergang bei Auftreten einer Bank gegenüber dem Bankkunden als neue Forderungsinhaberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Zum Anscheinsbeweis der Einigung zweier Banken über einen Forderungsübergang bei Auftreten einer Bank gegenüber dem Bankkunden als neue Forderungsinhaberin

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ladung eines Notars als Zeugen kann entbehrlich sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 865
  • MDR 2018, 620
  • WM 2018, 424
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.01.2013 - XII ZR 38/12

    Gewerberaummiete: Anforderungen an die wegen der Vertragslaufzeit erforderlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2017 - 8 U 1278/17
    Dabei ist für einen - im Rahmen des behaupteten Einbringungsvertrages vom 08.09.2006 beurkundeten - Vertragsübergang (in Abgrenzung zur Abtretung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs) von einem (bisherigen) Darlehensgläubiger auf einen (neuen) Darlehensgläubiger bei einem - wie hier zum maßgeblichen Zeitpunkt (01.10.2006) - ungekündigten Kreditverhältnis erforderlich, dass zumindest zwei der Beteiligten den Vertragsübergang vereinbaren und die dritte Beteiligte dem Vertragswechsel zumindest zustimmt (vgl. beispielsweise BGH, Urteil vom 19.04.2011, XI ZR 256/10, Rn. 21 Urteil vom 30.01.2013, XII ZR 38/12, Rn. 19; BGH, Urteil vom. 27.11.1985, VIII ZR 316/84, Rn. 42).
  • BGH, 27.11.1985 - VIII ZR 316/84

    Anfechtung der Übernahme der Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag über das

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2017 - 8 U 1278/17
    Dabei ist für einen - im Rahmen des behaupteten Einbringungsvertrages vom 08.09.2006 beurkundeten - Vertragsübergang (in Abgrenzung zur Abtretung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs) von einem (bisherigen) Darlehensgläubiger auf einen (neuen) Darlehensgläubiger bei einem - wie hier zum maßgeblichen Zeitpunkt (01.10.2006) - ungekündigten Kreditverhältnis erforderlich, dass zumindest zwei der Beteiligten den Vertragsübergang vereinbaren und die dritte Beteiligte dem Vertragswechsel zumindest zustimmt (vgl. beispielsweise BGH, Urteil vom 19.04.2011, XI ZR 256/10, Rn. 21 Urteil vom 30.01.2013, XII ZR 38/12, Rn. 19; BGH, Urteil vom. 27.11.1985, VIII ZR 316/84, Rn. 42).
  • BGH, 19.04.2011 - XI ZR 256/10

    Wirksamkeit der Abtretung von Darlehensforderungen an eine Nichtbank

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2017 - 8 U 1278/17
    Dabei ist für einen - im Rahmen des behaupteten Einbringungsvertrages vom 08.09.2006 beurkundeten - Vertragsübergang (in Abgrenzung zur Abtretung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs) von einem (bisherigen) Darlehensgläubiger auf einen (neuen) Darlehensgläubiger bei einem - wie hier zum maßgeblichen Zeitpunkt (01.10.2006) - ungekündigten Kreditverhältnis erforderlich, dass zumindest zwei der Beteiligten den Vertragsübergang vereinbaren und die dritte Beteiligte dem Vertragswechsel zumindest zustimmt (vgl. beispielsweise BGH, Urteil vom 19.04.2011, XI ZR 256/10, Rn. 21 Urteil vom 30.01.2013, XII ZR 38/12, Rn. 19; BGH, Urteil vom. 27.11.1985, VIII ZR 316/84, Rn. 42).
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