Rechtsprechung
OLG Dresden, 01.12.2017 - 8 U 1278/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Sachsen
Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.
- Deutsches Notarinstitut
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Nachweis der Aktivlegitimation einer anderen als der darlehensgewährenden Bank; Pflicht des Gerichts zur Ladung eines nicht von der Schweigepflicht entbundenen Notars
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an den Nachweis der Aktivlegitimation einer anderen als der darlehensgewährenden Bank; Pflicht des Gerichts zur Ladung eines nicht von der Schweigepflicht entbundenen Notars
- rechtsportal.de
ZPO § 286 ; BNotO § 18 Abs. 2 ; BNotO § 18 Abs. 1
Anforderungen an den Nachweis der Aktivlegitimation einer anderen als der darlehensgewährenden Bank - ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zum Anscheinsbeweis der Einigung zweier Banken über einen Forderungsübergang bei Auftreten einer Bank gegenüber dem Bankkunden als neue Forderungsinhaberin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
Zum Anscheinsbeweis der Einigung zweier Banken über einen Forderungsübergang bei Auftreten einer Bank gegenüber dem Bankkunden als neue Forderungsinhaberin
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ladung eines Notars als Zeugen kann entbehrlich sein
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 04.08.2017 - 8 O 3771/12
- OLG Dresden, 01.12.2017 - 8 U 1278/17
Papierfundstellen
- ZIP 2018, 865
- MDR 2018, 620
- WM 2018, 424
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.01.2013 - XII ZR 38/12
Gewerberaummiete: Anforderungen an die wegen der Vertragslaufzeit erforderlichen …
Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2017 - 8 U 1278/17
Dabei ist für einen - im Rahmen des behaupteten Einbringungsvertrages vom 08.09.2006 beurkundeten - Vertragsübergang (in Abgrenzung zur Abtretung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs) von einem (bisherigen) Darlehensgläubiger auf einen (neuen) Darlehensgläubiger bei einem - wie hier zum maßgeblichen Zeitpunkt (01.10.2006) - ungekündigten Kreditverhältnis erforderlich, dass zumindest zwei der Beteiligten den Vertragsübergang vereinbaren und die dritte Beteiligte dem Vertragswechsel zumindest zustimmt (vgl. beispielsweise BGH, Urteil vom 19.04.2011, XI ZR 256/10, Rn. 21 Urteil vom 30.01.2013, XII ZR 38/12, Rn. 19;… BGH, Urteil vom. 27.11.1985, VIII ZR 316/84, Rn. 42). - BGH, 27.11.1985 - VIII ZR 316/84
Anfechtung der Übernahme der Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag über das …
Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2017 - 8 U 1278/17
Dabei ist für einen - im Rahmen des behaupteten Einbringungsvertrages vom 08.09.2006 beurkundeten - Vertragsübergang (in Abgrenzung zur Abtretung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs) von einem (bisherigen) Darlehensgläubiger auf einen (neuen) Darlehensgläubiger bei einem - wie hier zum maßgeblichen Zeitpunkt (01.10.2006) - ungekündigten Kreditverhältnis erforderlich, dass zumindest zwei der Beteiligten den Vertragsübergang vereinbaren und die dritte Beteiligte dem Vertragswechsel zumindest zustimmt (vgl. beispielsweise BGH…, Urteil vom 19.04.2011, XI ZR 256/10, Rn. 21 Urteil vom 30.01.2013, XII ZR 38/12, Rn. 19; BGH, Urteil vom. 27.11.1985, VIII ZR 316/84, Rn. 42). - BGH, 19.04.2011 - XI ZR 256/10
Wirksamkeit der Abtretung von Darlehensforderungen an eine Nichtbank
Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2017 - 8 U 1278/17
Dabei ist für einen - im Rahmen des behaupteten Einbringungsvertrages vom 08.09.2006 beurkundeten - Vertragsübergang (in Abgrenzung zur Abtretung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs) von einem (bisherigen) Darlehensgläubiger auf einen (neuen) Darlehensgläubiger bei einem - wie hier zum maßgeblichen Zeitpunkt (01.10.2006) - ungekündigten Kreditverhältnis erforderlich, dass zumindest zwei der Beteiligten den Vertragsübergang vereinbaren und die dritte Beteiligte dem Vertragswechsel zumindest zustimmt (vgl. beispielsweise BGH, Urteil vom 19.04.2011, XI ZR 256/10, Rn. 21 Urteil vom 30.01.2013, XII ZR 38/12, Rn. 19;… BGH, Urteil vom. 27.11.1985, VIII ZR 316/84, Rn. 42).