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   OLG Dresden, 02.01.2019 - 4 W 1108/18   

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https://dejure.org/2019,2936
OLG Dresden, 02.01.2019 - 4 W 1108/18 (https://dejure.org/2019,2936)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02.01.2019 - 4 W 1108/18 (https://dejure.org/2019,2936)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02. Januar 2019 - 4 W 1108/18 (https://dejure.org/2019,2936)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im Arzthaftungsprozess wegen Auftretens auf einer Fortbildungsveranstaltung, auf der auch der beklagte Arzt als Referent aufgetreten ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406 Abs. 1 ; ZPO § 42 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im Arzthaftungsprozess wegen Auftretens auf einer Fortbildungsveranstaltung, auf der auch der beklagte Arzt als Referent aufgetreten ist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vortragstätigkeit auf gleicher Veranstaltung macht nicht befangen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Dresden, 18.04.2017 - 4 W 288/17

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im

    Auszug aus OLG Dresden, 02.01.2019 - 4 W 1108/18
    Allein die lediglich berufliche Bekanntschaft zwischen dem medizinischen Sachverständigen und dem Beklagten zu 1 vermag die Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich nicht zu begründen (Senat, Beschluss vom 18.04.2017, 4 W 288/17 - juris; vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26.09.2007 - 5 W 233/07-, juris).

    (Senat, Beschluss vom 18. April 2017 - 4 W 288/17 -, Rn. 8 - 9, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. August 2016 - 6 W 66/16 -, Rn. 21, juris).

  • OLG Dresden, 12.12.2017 - 4 W 1113/17

    Besorgnis der Befangenheit des medizinischen Sachverständigen wegen

    Auszug aus OLG Dresden, 02.01.2019 - 4 W 1108/18
    Erforderlich sind objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BGH, NJW-RR 2003, 1220, 1221; Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 4 W 1113/17 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Jena, 22.08.2016 - 6 W 66/16

    Ablehnung eines Sachverständigen: Besorgnis der Befangenheit aufgrund der

    Auszug aus OLG Dresden, 02.01.2019 - 4 W 1108/18
    (Senat, Beschluss vom 18. April 2017 - 4 W 288/17 -, Rn. 8 - 9, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. August 2016 - 6 W 66/16 -, Rn. 21, juris).
  • OLG Hamm, 17.08.2011 - 32 W 15/11

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei bloß beruflicher Kontakte

    Auszug aus OLG Dresden, 02.01.2019 - 4 W 1108/18
    Ebenso wenig rechtfertigen beruflich bedingte wissenschaftliche und fachliche Erfahrungsaustausche und berufliche Kontakte von Ärzten und Wissenschaftlern bei vernünftiger Betrachtung die Besorgnis der Befangenheit (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.08.2011 - 32 W 15/11-, juris).
  • OLG Hamburg, 11.02.1983 - 1 W 4/83
    Auszug aus OLG Dresden, 02.01.2019 - 4 W 1108/18
    Ein Grund für die Besorgnis der Befangenheit besteht bei einem Sachverständigen darüber hinaus dann, wenn zwischen ihm und einem der Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis besteht, weil ein solches die Besorgnis rechtfertigt, es bestünden zwischen dem Sachverständigen und der Partei Bindungen, die eine Bereitschaft zu besonderer Rücksichtnahme auf deren Interessen nahelegen (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 22.08.1988 - III B 104/87 - OLG Hamburg, Beschluss vom 11.02.1983 - 1 W 4/83 - jeweils juris).
  • BFH, 22.08.1988 - III B 104/87

    Ablehnung eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Dresden, 02.01.2019 - 4 W 1108/18
    Ein Grund für die Besorgnis der Befangenheit besteht bei einem Sachverständigen darüber hinaus dann, wenn zwischen ihm und einem der Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis besteht, weil ein solches die Besorgnis rechtfertigt, es bestünden zwischen dem Sachverständigen und der Partei Bindungen, die eine Bereitschaft zu besonderer Rücksichtnahme auf deren Interessen nahelegen (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 22.08.1988 - III B 104/87 - OLG Hamburg, Beschluss vom 11.02.1983 - 1 W 4/83 - jeweils juris).
  • OLG Saarbrücken, 26.09.2007 - 5 W 233/07

    Sachverständigenablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei beruflicher

    Auszug aus OLG Dresden, 02.01.2019 - 4 W 1108/18
    Allein die lediglich berufliche Bekanntschaft zwischen dem medizinischen Sachverständigen und dem Beklagten zu 1 vermag die Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich nicht zu begründen (Senat, Beschluss vom 18.04.2017, 4 W 288/17 - juris; vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26.09.2007 - 5 W 233/07-, juris).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Auszug aus OLG Dresden, 02.01.2019 - 4 W 1108/18
    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens entspricht 1/3 des Wertes der Hauptsache (vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.2003, II ZB 32/03).
  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03

    Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 02.01.2019 - 4 W 1108/18
    Erforderlich sind objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BGH, NJW-RR 2003, 1220, 1221; Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 4 W 1113/17 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Dresden, 03.06.2019 - 4 W 441/19

    Schadensersatz für einen zahnärztlichen Behandlungsfehler

    Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen ist gemäß §§ 406 Abs. 1, 42 ZPO anzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die berechtigte Zweifel an seiner Unparteilichkeit aufkommen lassen (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 1220, 1221; Senat, Beschlüsse vom 12.12.2017 - 4 W 1113/17 -, Rn. 3, juris; und vom 02.01.2019 - 4 W 1108/18 -, juris).

    Abgesehen davon können solche beruflich bedingten Kontakte im Rahmen eines wissenschaftlichen und fachlichen Erfahrungsaustauschs bei vernünftiger Betrachtung die Besorgnis der Befangenheit auch nicht rechtfertigen (vgl. Senat, Beschluss vom 02.01.2019 - 4 W 1108/18 -, juris).

  • OLG Dresden, 11.12.2023 - 4 W 772/23

    Sachverständiger; Befangenheit

    Erforderlich sind objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (Senat, Beschluss vom 02. Januar 2019 - 4 W 1108/18 -, Rn. 3, juris; Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 4 W 1113/17 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Dresden, 05.02.2024 - 4 W 782/23

    Allein die enge fachliche Beziehung ist kein Befangenheitsgrund!

    So lässt die Übernahme von Vereinsämtern in einer Standesorganisation wie dem MDCV e.V., die Begegnung auf Fachkongressen wie dem Erzgebirgssymposium, Referententätigkeiten auf Tagungen oder allgemein der wissenschaftliche Austausch zwischen den Beteiligten für sich genommen den Rückschluss zu, der Sachverständige habe nicht mehr die nötige Distanz zur kritischen Beurteilung der Tätigkeit eines Kollegen (Senat a. a. O.; Beschluss vom 02.01.2019, 4 W 1108/18; OLG München, NJW-RR 2007, 575).
  • OLG Dresden, 11.03.2019 - 4 W 208/19

    Rechtzeitigkeit eines Befangenheitsantrag gegen den gerichtlich bestellten

    Erforderlich sind objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (Senat, Beschluss vom 02. Januar 2019 - 4 W 1108/18 -, Rn. 3, juris; Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 4 W 1113/17 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Dresden, 31.08.2021 - 4 W 587/21

    1. Allein aus dem Umstand, dass sich der gerichtliche Sachverständige mit einem

    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens entspricht einem Drittel des Wertes der Hauptsache (vgl. Senat, Beschluss vom 02.01.2019 - 4 W 1108/18 - juris; BGH, Beschluss vom 15.12.2003 - II ZB 32/03 - juris).
  • OLG Dresden, 17.04.2023 - 4 W 716/22

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen Mitunterzeichnung des

    Erforderlich sind objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (Senat, Beschluss vom 11. März 2019 - 4 W 208/19 -, Rn. 6, juris; Beschluss vom 02. Januar 2019 - 4 W 1108/18 -, Rn. 3, juris; Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 4 W 1113/17 -, Rn. 3, juris).
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