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   OLG Dresden, 02.04.1996 - 3 W 336/96   

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OLG Dresden, 02.04.1996 - 3 W 336/96 (https://dejure.org/1996,9560)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02.04.1996 - 3 W 336/96 (https://dejure.org/1996,9560)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02. April 1996 - 3 W 336/96 (https://dejure.org/1996,9560)
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  • BayObLG, 15.02.1979 - BReg. 2 Z 29/78

    Überlassung eines mit Grundpfandrechten über seinen Wert belasteten Grundstückes

    Auszug aus OLG Dresden, 02.04.1996 - 3 W 336/96
    Für ein solches Rechtsgeschäft, das dem vertretenen Kind lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt, gilt das Vertretungsverbot des § 1795 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 1629 Abs. 2 BGB ebensowenig (BGH NJW 1975, 175 ; BayObLGZ 1974, 326 = MittRhNotK 1974, 493; BaObLGZ 1979, 49 = DNotZ 1979, 543 ).

    Für das Vorliegen lediglich eines rechtlichen Vorteils (§ 107 BGB) ist es als entscheidend anzusehen, daß der Vertretene aus seinem Vermögen, das er bei Abschluß des Vertrags besitzt, nichts aufgeben und er keine neuen Belastungen auf sich nehmen muß, damit der Vertrag zustande kommt (BayObLGZ 1979, 49, 53 = DNotZ 1979, 543 ; vgl. auch Stürner, AcP 173, 402 ff.).

    Ob das Geschäft für den Minderjährigen wirtschaftlich nutzbringend ist, bleibt dabei außer Betracht (BayObLGZ 1979, 49, 53 = DNotZ 1979, 543 ).

    Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Minderjährige ein bereits mit einem Nießbrauch belastetes Grundstück geschenkt bekommt oder sich der Schenker an dem Grundstück den Nießbrauch vorbehält ( BayObLGZ 1979, 49, 54 f. = DNotZ 1979, 543 ; anders OLG Frankfurt Rpfleger 1974, 429 = MittRhNotK 1974, 611 ).

    § 1049 Abs. 2 BGB treffen, berührt die lediglich rechtliche Vorteilhaftigkeit des Geschäfts für den Minderjährigen ebenfalls nicht (vgl. OLG Frankfurt Rpfleger 1981, 19, 20; BayObLGZ 1979, 49, 52 = DNotZ 1979, 543; kritisch Klüsener, Rpfleger 1981, 258, 261).

  • BGH, 10.11.1954 - II ZR 165/53

    Schenkung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Dresden, 02.04.1996 - 3 W 336/96
    Der Schutzzweck bildet demnach ein Korrektiv gegenüber einer übertriebenen formalen Handhabung des § 107 BGB ( BGHZ 15, 168 = DNotZ 1955, 72).

    Bei einer Schenkung der Eltern an ihre Kinder schloß früher der BGH ( BGHZ 15, 168 = DNotZ 1955, 72 ) zunächst bei der Auflassung § 181 BGB aus, weil sie in Erfüllung des Schenkungsversprechens erfolgt; bei der Beurteilung der Vorteilhaftigkeit des Schenkungsversprechens nach § 107 BGB wurden etwaige mit dem Eigentumswechsel den Minderjährigen treffende Rechtsfolgen unberücksichtigt gelassen.

    kung für den Minderjährigen dennoch nur vorteilhaft, weil keine schuldrechtliche Verpflichtung begründet wird ( BGHZ 15, 168 = DNotZ 1955, 72 ).

  • BGH, 09.07.1980 - V ZB 16/79

    Vertretung eines Minderjährigen bei der Schenkung von Wohnungseigentum; Begriff

    Auszug aus OLG Dresden, 02.04.1996 - 3 W 336/96
    Nunmehr lehnt der BGH ( BGHZ 78, 34 = DNotZ 1981, 111 ) eine derartige getrennte Betrachtungsweise ab und beurteilt die rechtliche Vorteilhaftigkeit - bei welcher § 181 BGB nicht anwendbar ist - nach der vom Gesetz mit dem Minderjährigenschutz vorgezeichneten Interessenabwägung aus einer Gesamtbetrachtung von obligatorischem und dinglichem Rechtsgeschäft.
  • BayObLG, 01.08.1974 - BReg. 2 Z 29/74
    Auszug aus OLG Dresden, 02.04.1996 - 3 W 336/96
    Für ein solches Rechtsgeschäft, das dem vertretenen Kind lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt, gilt das Vertretungsverbot des § 1795 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 1629 Abs. 2 BGB ebensowenig (BGH NJW 1975, 175 ; BayObLGZ 1974, 326 = MittRhNotK 1974, 493; BaObLGZ 1979, 49 = DNotZ 1979, 543 ).
  • BayObLG, 05.03.1997 - 1Z BR 210/96

    Vormundschaftsgerichtliche Prüfung bei Genehmigung zur Gründung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 02.04.1996 - 3 W 336/96
    3. Familienrecht - Beteiligung eines Minderjährigen an Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Haftungsbeschränkung (BayObLG, Beschluß vom 5.3. 1997 - 1Z BR 210/96 - mitgeteilt von Richter am BayObLG Johann Demharter, München) Vorliegend ist die aufschiebend - durch den Eintritt näher festgelegter Ereignisse - bedingte Rückübereignung bereicherungsrechtlich i.S.d. §§ 812 Abs. 1 S. 2, Fall 1, 818 BGB; sie wird nicht zu Lasten des Minderjährigen erweitert oder erschwert.
  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

    Auszug aus OLG Dresden, 02.04.1996 - 3 W 336/96
    Zudem ist der Führer der weiteren Beschwerde beschwerdebefugt, weil seine Rechtsstellung durch die Entscheidung des LG beeinträchtigt ist, wenn diese, wie er behauptet, unrichtig ist; bei Erlaß einer Zwischenverfügung ist jeder Antragsberechtigte beschwerdeberechtigt (BGH NJW 1994, 1158 = DNotZ 1994, 881 = MittRhNotK 1994, 145 ; Demharter, 21. Aufl. 1995, § 71 GBO , Rn. 63).
  • BGH, 07.04.1989 - V ZR 252/87

    Übernahme dinglicher Belastungen bei Schenkung eines Grundstücks; Versorgung des

    Auszug aus OLG Dresden, 02.04.1996 - 3 W 336/96
    Auch beim gegenseitigen Vertrag i.S.d. §§ 320 ff. BGB ist eine Entgeltlichkeit zu verneinen, wenn bei unentgeltlicher Überlassung eines Grundstücks dafür dingliche Belastungen übernommen werden (BGH NJW 1989, 2122 = DNotZ 1989, 775 ).
  • BGH, 11.11.1981 - IVa ZR 182/80

    Begriff der Schenkung - Belohnung

    Auszug aus OLG Dresden, 02.04.1996 - 3 W 336/96
    Unentgeltlich ist die Zuwendung, wenn sie unabhängig von einer Gegenleistung geschieht (BGH NJW 1982, 436).
  • BGH, 20.10.1976 - IV ZR 135/75

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Maklerprovision - Anspruch auf Zahlung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 02.04.1996 - 3 W 336/96
    Während die lediglich mit einem Vorbehalt verbundene aufschiebend bedingte Rückübereignungspflicht des Beschenkten am Schenkungscharakter der Zuwendung nichts ändert (vgl. BayObLG Rpfleger 1974, 309 = DNotZ 1975, 219 ; OLG Celle DNotZ 1974, 731, 732; zu den diversen Vorbehaltsklauseln: OLG Hamm Rpfleger 1978, 137 = DNotZ 1978, 356 = MittRhNotK 1978, 17 [Rückgabepflicht, wenn der Erwerber vor dem Schenker stirbt und das Grundstück nicht an seine Abkömmlinge fallen soll]; BayObLG Rpfleger 1977, 251 = DNotZ 1977, 176 und OLG Hamm Rpfleger 1978, 137 = DNotZ 1978, 356 = MittRhNotK 1978, 17 [Rückgabepflicht bei Verfügung über das Grundstück ohne Zustimmung]; OLG Hamm Rpfleger 1978, 137 = DNotZ 1978, 356 = MittRhNotK 1978, 17 [Rückgabepflicht bei erfolgter Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung oder Konkurs des Erwerbers]), stellt z. B. der Verzicht auf Aufwendungsersatz eine zusätzliche, über die bereicherungsrechtliche Haftung hinausgehende, zusätzliche Verpflichtung dar (BayObLG DNotZ 1975, 219 ; vgl. auch OLG Celle DNotZ 1974, 731 , m. Anm. Winkler).
  • BayObLG, 14.06.1967 - BReg. 2 Z 26/67
    Auszug aus OLG Dresden, 02.04.1996 - 3 W 336/96
    Der Umstand, daß auf einem geschenkten Grundstück Steuern und sonstige öffentliche Abgaben ruhen, ist im Rahmen des § 107 BGB ebenfalls ohne Bedeutung ( BayObLGZ 1967, 245, 246 f., m.w.N. = DNotZ 1968, 98 ).
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