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   OLG Dresden, 02.06.2017 - 1 Reha Ws 6/17   

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https://dejure.org/2017,42585
OLG Dresden, 02.06.2017 - 1 Reha Ws 6/17 (https://dejure.org/2017,42585)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02.06.2017 - 1 Reha Ws 6/17 (https://dejure.org/2017,42585)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02. Juni 2017 - 1 Reha Ws 6/17 (https://dejure.org/2017,42585)
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  • OLG Naumburg, 23.02.2016 - 2 Ws (Reh) 44/15

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Rechtsstaatswidrige Einweisung eines als

    Auszug aus OLG Dresden, 02.06.2017 - 1 Reha Ws 6/17
    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 23. Februar 2016, Az.: 2 Ws (Reh) 44/15, die die Überprüfung der Bescheide des Rates ... vom 21. August 1967 und vom 30. Oktober 1972 zum Gegenstand hat, den Folgezeitraum betrifft und sich auf die weitere Entwicklung des Antragstellers stützen konnte, ist hiervon nicht berührt.
  • OLG Naumburg, 03.12.2015 - 2 Ws (Reh) 45/15

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Einweisung in ein Spezialkinderheim zu Zeiten

    Auszug aus OLG Dresden, 02.06.2017 - 1 Reha Ws 6/17
    Auch wenn das Oberlandesgericht Naumburg in der Folge seiner Entscheidung vom 03. Dezember 2015, Az.: 2 Ws (Reh) 45/15 die Anordnung über die Unterbringung in Spezialkinderheimen regelmäßig als unverhältnismäßig und sachfremd erachtet, insbesondere wenn das Kind weder straffällig geworden, noch durch besondere Erziehungsschwierigkeiten aufgefallen ist, steht dieser Umstand der vorliegenden Entscheidung nicht entgegen.
  • BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher

    Auszug aus OLG Dresden, 02.06.2017 - 1 Reha Ws 6/17
    Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die vorliegende Entscheidung sich allein auf den Unterbringungszeitraum bis zum 20. August 1967, über den das Landgericht Chemnitz zu entscheiden hatte, bezieht; soweit sich aus dem vorliegenden Aktenmaterial keine Anhaltspunkte für sachfremde Erwägungen im Zusammenhang mit der Einweisung in diesem Zeitraum ergeben, gehen etwa verbleibende Zweifel zu Lasten des Antragstellers (BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014, Az.: 2 BvR 2782/10).
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