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   OLG Dresden, 02.06.2020 - 4 U 51/20   

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OLG Dresden, 02.06.2020 - 4 U 51/20 (https://dejure.org/2020,16655)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02.06.2020 - 4 U 51/20 (https://dejure.org/2020,16655)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02. Juni 2020 - 4 U 51/20 (https://dejure.org/2020,16655)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Bildberichterstattung über den Kämmerer einer Gemeinde

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kämmerer muss Berichterstattung mit Veröffentlichung von Fotos von ihm dulden - Berichterstattung über Kämmerer stellt Ereignis der Zeitgeschichte dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2020, 408
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (39)

  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 373/02

    Luftbildaufnahmen ja, Wegbeschreibung nein

    Auszug aus OLG Dresden, 02.06.2020 - 4 U 51/20
    Es bedarf mithin einer abwägenden Berücksichtigung der kollidierenden Rechtspositionen, wobei die Belange der Medien in einen möglichst schonenden Ausgleich zum Persönlichkeitsschutz des von einer Berichterstattung Betroffenen zu bringen sind, insbesondere zum Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre (vgl. BGH, Urteile vom 19.12.1995 - VI ZR 15/95 und vom 9.12.2003 - VI ZR 373/02 -jeweils juris), der in Form der Gewährleistung des Rechts am eigenen Bild sowie der Garantie der Privatsphäre teilweise auch verfassungsrechtlich fundiert ist (vgl. BVerfGE 101, 361 [381 ff).

    In räumlicher Hinsicht erstreckt er sich auf den inneren Hausbereich sowie auf ein umfriedetes Grundstück, jedenfalls dann, wenn es dem Nutzer die Möglichkeit gibt, frei von öffentlicher Beobachtung zu sein (BGH NJW 2004, 762, 763); insoweit entfällt der Schutz der Privatsphäre auch nicht bereits deshalb, weil Vorbeikommende aufgrund der landschaftlichen Gegebenheiten Grundstücksteile einsehen können (BGH, ebenda).

    Die bloße Angabe des Wohnortes ohne Nennung von Straße und Hausnummer, die zudem aus allgemein zugänglichen Quellen wie dem Telefonbuch oder dem Internet unschwer entnommen werden kann, stellt demgegenüber keinen rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar BGH, Urteil vom 09. Dezember 2003 - VI ZR 373/02 -, juris).

  • OLG Dresden, 11.03.2019 - 4 W 171/19

    Streitwert für eine Klage auf Unterlassung von Äußerungen

    Auszug aus OLG Dresden, 02.06.2020 - 4 U 51/20
    Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren unter dem der Hauptsache liegt, weil das für ein Verfahren maßgebende Interesse des Antragstellers an der Sicherstellung im Regelfall nicht das Befriedigungsinteresse erreicht (Zöller-Herget, aaO. § 3 Rn. 16 Stichwort: "Einstweilige Verfügung"), beträgt der Streitwert einer Unterlassungsklage ohne besondere Bedeutung im Verfahren über den Erlass der einstweiligen Verfügung regelmäßig 5.000,00 EUR (Senat, Beschluss vom 11. März 2019 - 4 W 171/19 -, Rn. 2, juris; Beschluss vom 23.01.2013 - 4 W 1363/12).

    (Senat, Beschluss vom 11. März 2019 - 4 W 171/19 -, juris).

  • OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung

    Auszug aus OLG Dresden, 02.06.2020 - 4 U 51/20
    Die häusliche, ins Detail gehende Beschreibung eines privaten Anwesens unter Mitteilung des Wohnorts des Betroffenen betrifft hiernach fraglos dessen Privatsphäre (OLG Stuttgart, Urteil vom 08. Februar 2017 - 4 U 166/16 -, Rn. 104, juris).

    Gegen die Verbreitung und Aufstellung derartiger Gerüchte ist der Betroffene grundsätzlich in gleicher Weise geschützt wie gegen das Verbreiten eines "Verdachts" (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12. Juni 2002 - 1 U 6/02 -, juris), weil ansonsten den Anforderungen an die Zulässigkeit der Äußerung eines Verdachts ohne weiteres dadurch entgangen werden könnte, dass lediglich die Äußerungen Dritter, die den Vorwurf beinhalten, wiedergegeben werden bzw. über diese berichtet wird (BGH NJW 1993, 525, 526 - Ketten-Mafia" BGH NJW 1996, 1131, 1132 - Polizeichef; OLG Stuttgart, Urteil vom 08. Februar 2017 - 4 U 166/16 -, juris Rn 145; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 17. Januar 2017 - 7 U 32/15 -, juris; Senat Urteil vom 21. August 2018 - 4 U 255/18 -, Rn. 15, juris).

  • BGH, 09.04.2019 - VI ZR 533/16

    Beurteilung der Zulässigkeit einer Bildberichterstattung nach dem abgestuften

    Auszug aus OLG Dresden, 02.06.2020 - 4 U 51/20
    Demgegenüber ist es für die Zulässigkeit der Bildberichterstattung grundsätzlich ohne Belang, ob der Betroffene einen berechtigten Anlass für die Verbreitung seines Bildnisses gegeben hat, weil es den Medien grundsätzlich freisteht, im Rahmen einer zulässigen Berichterstattung Textberichte auch durch Bilder zu illustrieren (BGH, Urteil vom 9.4.2019, VI ZR 533/16 - juris; v. Pentz, AfP 2020, 93ff. (104)).

    Bei der Prüfung der Frage, ob und in welchem Ausmaß die Berichterstattung einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leistet und welcher Informationswert ihr damit beizumessen ist, ist von erheblicher Bedeutung, welche Rolle dem Betroffenen in der Öffentlichkeit zukommt (st. Rspr., vgl. zu §§ 22, 23 KUG etwa BGH Urteil vom 09.04.2019 - VI ZR 533/16 juris).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus OLG Dresden, 02.06.2020 - 4 U 51/20
    Zum Kern der Presse- und der Meinungsbildungsfreiheit gehört es, dass die Presse innerhalb der gesetzlichen Grenzen einen ausreichenden Spielraum besitzt, in dem sie nach ihren publizistischen Kriterien entscheiden kann, was öffentliches Interesse beansprucht, und dass sich im Meinungsbildungsprozess herausstellt, was eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ist, wobei sogar unterhaltende Beiträge davon nicht ausgenommen sind (vgl. BVerfGE 101, 361 [389 ff].; BGH, Urteil vom 24.6. 2008 - VI ZR 156/06 - juris).

    Es bedarf mithin einer abwägenden Berücksichtigung der kollidierenden Rechtspositionen, wobei die Belange der Medien in einen möglichst schonenden Ausgleich zum Persönlichkeitsschutz des von einer Berichterstattung Betroffenen zu bringen sind, insbesondere zum Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre (vgl. BGH, Urteile vom 19.12.1995 - VI ZR 15/95 und vom 9.12.2003 - VI ZR 373/02 -jeweils juris), der in Form der Gewährleistung des Rechts am eigenen Bild sowie der Garantie der Privatsphäre teilweise auch verfassungsrechtlich fundiert ist (vgl. BVerfGE 101, 361 [381 ff).

  • BGH, 16.02.2016 - VI ZR 367/15

    Rechtmäßigkeit der Abrufbarkeit von Altmeldungen im Online-Archiv einer

    Auszug aus OLG Dresden, 02.06.2020 - 4 U 51/20
    Erforderlich ist zudem ein Mindestbestand an Beweistatsachen, die für die Wahrheit eines Gerüchts streiten (vgl. BGH, Urteil vom 16.2.2016 - VI ZR 367/15 - juris).
  • OLG Dresden, 23.01.2013 - 4 W 1363/12
    Auszug aus OLG Dresden, 02.06.2020 - 4 U 51/20
    Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren unter dem der Hauptsache liegt, weil das für ein Verfahren maßgebende Interesse des Antragstellers an der Sicherstellung im Regelfall nicht das Befriedigungsinteresse erreicht (Zöller-Herget, aaO. § 3 Rn. 16 Stichwort: "Einstweilige Verfügung"), beträgt der Streitwert einer Unterlassungsklage ohne besondere Bedeutung im Verfahren über den Erlass der einstweiligen Verfügung regelmäßig 5.000,00 EUR (Senat, Beschluss vom 11. März 2019 - 4 W 171/19 -, Rn. 2, juris; Beschluss vom 23.01.2013 - 4 W 1363/12).
  • BGH, 29.11.2016 - VI ZR 382/15

    Schutz der Privatsphäre: Presseberichterstattung über den Gesundheitszustand

    Auszug aus OLG Dresden, 02.06.2020 - 4 U 51/20
    Dieser Schutz der Privatsphäre umfasst insbesondere Angelegenheiten, die wegen ihres Informationsinhaltes typischerweise als "privat" eingestuft werden (BGH, Urteil v. 29.11.2016, VI ZR 382/15, Rn. 9).
  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14

    Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach

    Auszug aus OLG Dresden, 02.06.2020 - 4 U 51/20
    Dabei sind die Anforderungen umso höher anzusetzen, je schwerer und nachhaltiger das Ansehen durch die Veröffentlichung beeinträchtigt wird (BGH, Urteil vom 18.11.2014 - VI ZR 76/14 - juris).
  • OLG Saarbrücken, 05.12.2018 - 5 U 58/18

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Gerichtliches Ermessen zur Streitwertbemessung;

    Auszug aus OLG Dresden, 02.06.2020 - 4 U 51/20
    Auch die Angabe des Verfahrenswerts in der Klageschrift ist nicht mehr als ein Indiz für den Wert des Interesses an der Abwehr der Persönlichkeitsrechtsverletzung und unterliegt einer selbstständigen Überprüfung durch das Gericht (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 05. Dezember 2018 - 5 U 58/18 -, Rn. 26, juris; Toussaint in: Dörndorfer/Neie/Wendtland/Gerlach, Kostenrecht, Ed. 23, 2018, § 48 GKG, Rn. 40).
  • OLG Dresden, 20.11.2018 - 4 W 982/18

    Streitwert einer Äußerungsklage

  • OLG Brandenburg, 12.06.2002 - 1 U 6/02

    Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen im Wahlkampf

  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 310/14

    Bildberichterstattung über den damaligen Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

  • OLG Hamburg, 17.01.2017 - 7 U 32/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Schmerzensgeldanspruch eines Komapatienten wegen

  • OLG Dresden, 21.08.2018 - 4 U 255/18

    Zulässigkeit und zulässiger Umfang einer Verdachtsberichterstattung in der Presse

  • BGH, 17.11.1992 - VI ZR 352/91

    Wahrnehmung berechtigter Interessen durch Großbank bei internem Rundschreiben der

  • OLG Dresden, 09.04.2018 - 4 W 296/18

    Streitwert einer Unterlassungsklage

  • BGH, 26.11.2019 - VI ZR 12/19

    Kein Schertz: Medienanwalt wollte Spiegel einschüchtern und verliert

  • OLG Dresden, 30.04.2019 - 4 U 1552/18

    Umfang der Einwilligung eines Teilnehmers einer Demonstration in einer

  • OLG Köln, 21.11.2019 - 15 U 121/19

    Unterlassungsansprüche wegen Wortberichterstattungen

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

  • KG, 28.08.1998 - 25 U 7198/97

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Weitergabe eines Fotos

  • EGMR, 16.11.2004 - 53678/00

    Karhuvaara und Iltalehti / Finnland

  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 156/06

    Bildberichterstattung über abgewählte Ministerpräsidentin

  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

  • BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 758/97

    Zur Bildberichterstattung über Prominente

  • EGMR, 07.02.2012 - 40660/08

    Caroline von Hannover kann keine Untersagung von Bildveröffentlichungen über sie

  • BGH, 17.12.2019 - VI ZR 249/18

    Erkennbarmachung des Beschuldigten durch Wortberichterstattung über ein

  • OLG Dresden, 28.09.2017 - 4 U 1234/17

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung für die Verletzung des

  • BGH, 19.06.2007 - VI ZR 12/06

    Prominentenfotos II - Grönemeyer-Freundin

  • BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08

    Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven

  • OLG Köln, 05.11.2013 - 15 U 44/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts am eigenen Bild

  • BGH, 18.10.2011 - VI ZR 5/10

    Persönlichkeitsschutz in den Medien: Zulässigkeit der Veröffentlichung

  • EGMR, 10.07.2014 - 48311/10

    BILD-Artikel zu Gerhard Schröder und Gazprom zulässig

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06

    Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von

  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 108/10

    Bildveröffentlichung und sitzungspolizeiliche Verfügung

  • OLG Dresden, 08.06.2021 - 4 U 2120/20

    Die Veröffentlichung von bei einer internen Polizei-Abschlussfeier erstellten

    Auch ist bedeutsam, in welcher Situation der Betroffene erfasst und wie er dargestellt wird (BGH, Urteil vom 27. September 2016 - VI ZR 310/14 -, juris; Senat, Urteil vom 02. Juni 2020 - 4 U 51/20 -, Rn. 87, juris).
  • OLG Dresden, 29.03.2022 - 4 U 178/22

    Unterlassungsanspruch wegen einer unzulässigen identifizierenden

    Es entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung, dass insofern zwischen im öffentlichen Leben oder im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehenden Personen ("public figures/personnes publiques") und Privatpersonen ("ordinary persons/personnes ordinaires") zu unterscheiden ist, wobei eine in der Öffentlichkeit unbekannte Privatperson einen besonderen Schutz ihres Privatlebens beanspruchen kann, der für Personen des öffentlichen Lebens nicht in gleicher Weise gilt (Senat, Beschluss vom 15. September 2021 - 4 U 1214/21 -, Rn. 15, juris; Urteil vom 02. Juni 2020 - 4 U 51/20 -, Rn. 88, juris; OLG Köln, Urteil vom 21. November 2019 - 15 U 121/19 -, Rn. 26, juris).
  • OLG Dresden, 08.06.2021 - 4 U 2121/20

    Geldentschädigung wegen der Veröffentlichung eines Bildnisses; Veröffentlichung

    Auch ist bedeutsam, in welcher Situation der Betroffene erfasst und wie er dargestellt wird (BGH, Urteil vom 27. September 2016 - VI ZR 310/14 -, juris; Senat, Urteil vom 02.06.2020 - 4 U 51/20 -, Rn. 87, juris).
  • OLG Dresden, 29.03.2022 - 4 U 179/22

    Parallelentscheidung zu OLG Dresden 4 U 178/22 v. 29.03.2022

    Es entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung, dass insofern zwischen im öffentlichen Leben oder im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehenden Personen ("public figures/personnes publiques") und Privatpersonen ("ordinary persons/personnes ordinaires") zu unterscheiden ist, wobei eine in der Öffentlichkeit unbekannte Privatperson einen besonderen Schutz ihres Privatlebens beanspruchen kann, der für Personen des öffentlichen Lebens nicht in gleicher Weise gilt (Senat, Beschluss vom 15. September 2021 - 4 U 1214/21 -, Rn. 15, juris; Urteil vom 02. Juni 2020 - 4 U 51/20 -, Rn. 88, juris; OLG Köln, Urteil vom 21. November 2019 - 15 U 121/19 -, Rn. 26, juris).
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