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   OLG Dresden, 02.08.2018 - 4 W 598/18   

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https://dejure.org/2018,26065
OLG Dresden, 02.08.2018 - 4 W 598/18 (https://dejure.org/2018,26065)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02.08.2018 - 4 W 598/18 (https://dejure.org/2018,26065)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02. August 2018 - 4 W 598/18 (https://dejure.org/2018,26065)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurechnung eines überschüssigen Gerichtskostenvorschusses als fiktives Vermögen im Rahmen der Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 1
    Zurechnung eines überschüssigen Gerichtskostenvorschusses als fiktives Vermögen im Rahmen der Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Jena, 18.05.2006 - 4 W 205/06

    Zur Substantiierungslast im PKH-Verfahren in Arzthaftungsprozessen

    Auszug aus OLG Dresden, 02.08.2018 - 4 W 598/18
    Umgekehrt formuliert: Das PKH-Bewilligungsverfahren dient nicht dazu, unbemittelten Parteien jegliches Prozessrisiko abzunehmen (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 18.05.2006, 4 W 205/06, juris Rz. 10 m.w.N.).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

    Auszug aus OLG Dresden, 02.08.2018 - 4 W 598/18
    Einer Partei darf der Zugang zu den Recht gewährenden Gerichten nicht dadurch verwehrt werden, dass sie arm ist (vgl. BVerfGE 35, 348, 354 ff.; BVerfGE 78, 104, 118).
  • BGH, 20.06.2018 - XII ZB 636/17

    Möglichkeit der Anrechnung einer für nicht unbedingt notwendige Anschaffungen

    Auszug aus OLG Dresden, 02.08.2018 - 4 W 598/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschluss vom 18.07.2007, XII ZR 11/07, juris Rz. 15 m.w.N.; zuletzt BGH, Beschluss vom 20.06.2018, XII ZB 636/17) kann einer Partei Prozesskostenhilfe verweigert werden, wenn sie in Kenntnis eines bevorstehenden oder gar schon laufenden Prozesses ihre Bedürftigkeit mutwillig herbeiführt.
  • OLG Köln, 18.11.2015 - 5 U 117/15

    Höhe des Schmerzensgeldes bei nicht behandeltem offenen Biss

    Auszug aus OLG Dresden, 02.08.2018 - 4 W 598/18
    Bei der fiktiven Berechnung der zu Prozessbeginn realistischen und "vernünftigen" Prozesskosten wäre vorliegend - deutlich zu Gunsten des Klägers gedacht - allenfalls ein Mindestschmerzensgeld von 40.000,00 EUR forderbar gewesen (vgl. wegen erheblicher jahrelanger Dauerschmerzen infolge Zahnbehandlungen z.B. OLG Köln, Beschluss vom 18.11.2016, 5 U 117/15 - 20.000,00 EUR, und Hacks/Wellner/Hecker, lfd. Nr. 945 - dauerhafte Schmerz über mehrere Jahre, nachhaltige Schädigung sämtlicher erhaltungsfähiger Zähne, 20.000,00 EUR).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Dresden, 02.08.2018 - 4 W 598/18
    Einer Partei darf der Zugang zu den Recht gewährenden Gerichten nicht dadurch verwehrt werden, dass sie arm ist (vgl. BVerfGE 35, 348, 354 ff.; BVerfGE 78, 104, 118).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2022 - 12 W 4/22

    Nachweis der Insolvenzreife einer Gesellschaft bei Verletzung der Pflicht zur

    Wenn - wie hier - nicht nur mit der Möglichkeit eines Gerichtsverfahrens gerechnet werden muss, sondern vielmehr die Einleitung eines solchen erkennbar beabsichtigt ist, dann hat eine Partei vernünftige Vorsorgemaßnahmen zu treffen, ihre Rechtsverteidigung in dem beabsichtigten Prozess aus eigenen Mitteln bestreiten zu können (OLG Dresden, Beschl. v. 02.08.2018 - 4 W 598/18, Rn. 14, juris).
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