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   OLG Dresden, 03.04.2020 - 4 U 2478/19   

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OLG Dresden, 03.04.2020 - 4 U 2478/19 (https://dejure.org/2020,8663)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.04.2020 - 4 U 2478/19 (https://dejure.org/2020,8663)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. April 2020 - 4 U 2478/19 (https://dejure.org/2020,8663)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer Anhörungsrüge; Rügefähige Gehörsverletzung; Vermeintliche Unrichtigkeit einer angegriffenen Entscheidung

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Anhörungsrüge gegen Berufungszurückweisung durch Beschluss!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Dresden, 28.09.2017 - 4 U 1234/17

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung für die Verletzung des

    Auszug aus OLG Dresden, 03.04.2020 - 4 U 2478/19
    Ein solcher grober Verstoß indiziert zugleich eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung, die eine Geldentschädigung rechtfertigt (Festhaltung Senat, Beschluss vom 28. September 2017 - 4 U 1234/17 -, juris).

    Eine solche Einwilligung behauptet auch die Beklagte nicht; sie kann, wie der Senat im Beschluss vom 28.9.2017 (4 U 1234/17- juris) bereits im Einzelnen ausgeführt hat, insbesondere nicht aus der Einwilligung der Eltern, das Bildnis des Klägers in der Babygalerie des ...........krankenhauses einzustellen, abgeleitet werden.

    Der Senat hat im Urteil vom 6.2.2018 im Verfahren 4 U 1234/17 diesen Umstand insofern berücksichtigt, als dem Kläger dort lediglich eine Geldentschädigung in Höhe der Mindestuntergrenze von 2500,- EUR zugesprochen wurde, hat im Übrigen aber in Einklang mit der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 5.10.2004 - VI ZR 255/03) die durch die Veröffentlichung zu besorgende abstrakte Gefährdung bei der Persönlichkeitsentwicklung des Klägers ausreichen lassen.

  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus OLG Dresden, 03.04.2020 - 4 U 2478/19
    Der Senat hat im Urteil vom 6.2.2018 im Verfahren 4 U 1234/17 diesen Umstand insofern berücksichtigt, als dem Kläger dort lediglich eine Geldentschädigung in Höhe der Mindestuntergrenze von 2500,- EUR zugesprochen wurde, hat im Übrigen aber in Einklang mit der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 5.10.2004 - VI ZR 255/03) die durch die Veröffentlichung zu besorgende abstrakte Gefährdung bei der Persönlichkeitsentwicklung des Klägers ausreichen lassen.
  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 108/10

    Bildveröffentlichung und sitzungspolizeiliche Verfügung

    Auszug aus OLG Dresden, 03.04.2020 - 4 U 2478/19
    Vielmehr wird der Einbruch in die persönliche Sphäre des Abgebildeten nach dem abgestuften Schutzkonzept durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (BGH Urteil vom 9.2.2010 - VI ZR 243/08; vom 7.6.2011 - VI ZR 108/10 Rz. 17).
  • BGH, 15.09.2015 - VI ZR 175/14

    Persönlichkeitsverletzung eines minderjähriges Kindes: Buchveröffentlichung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 03.04.2020 - 4 U 2478/19
    Die Auffassung des Landgerichts, die Veröffentlichung des streitgegenständlichen Fotos des Klägers stelle einen schwerwiegenden Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht dar, der die Zubilligung einer Geldentschädigung nach den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen (vgl. hierzu nur BGH, Urt. v. 15.09.2015 - VI ZR 175/14, VersR 2015, 1437 Rn. 38; vom 21.04.2015 - VI ZR 245/14, VersR 2015, 898 Rn. 33, jeweils mwN; Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - 4 U 1197/18 -, Rn. 1 - 2, juris; Beschluss vom 30. Juli 2018 - 4 U 620/18 -, Rn. 4, juris) rechtfertige, ist im Ergebnis nicht zu beanstanden.
  • OLG Dresden, 11.10.2018 - 4 U 1197/18

    Zulässigkeit einer Gehörsrüge gegen die Zurückweisung der Berufung durch

    Auszug aus OLG Dresden, 03.04.2020 - 4 U 2478/19
    Die Auffassung des Landgerichts, die Veröffentlichung des streitgegenständlichen Fotos des Klägers stelle einen schwerwiegenden Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht dar, der die Zubilligung einer Geldentschädigung nach den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen (vgl. hierzu nur BGH, Urt. v. 15.09.2015 - VI ZR 175/14, VersR 2015, 1437 Rn. 38; vom 21.04.2015 - VI ZR 245/14, VersR 2015, 898 Rn. 33, jeweils mwN; Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - 4 U 1197/18 -, Rn. 1 - 2, juris; Beschluss vom 30. Juli 2018 - 4 U 620/18 -, Rn. 4, juris) rechtfertige, ist im Ergebnis nicht zu beanstanden.
  • OLG Dresden, 24.09.2019 - 4 U 1401/19

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch die Verbreitung einer Bild- und

    Auszug aus OLG Dresden, 03.04.2020 - 4 U 2478/19
    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass insoweit die Übermittlung von Teilinformationen ausreicht, aufgrund derer der Betroffene begründeten Anlass hat anzunehmen, er könne innerhalb eines mehr oder minder großen Bekanntenkreises erkennt werden (Senat, Urteil vom 24. September 2019 - 4 U 1401/19 -, Rn. 4, juris; Urteil vom 30.8.2016 - 4 U 314/16 n.v.).
  • BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08

    Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven

    Auszug aus OLG Dresden, 03.04.2020 - 4 U 2478/19
    Vielmehr wird der Einbruch in die persönliche Sphäre des Abgebildeten nach dem abgestuften Schutzkonzept durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (BGH Urteil vom 9.2.2010 - VI ZR 243/08; vom 7.6.2011 - VI ZR 108/10 Rz. 17).
  • OLG Dresden, 30.07.2018 - 4 U 620/18

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des

    Auszug aus OLG Dresden, 03.04.2020 - 4 U 2478/19
    Die Auffassung des Landgerichts, die Veröffentlichung des streitgegenständlichen Fotos des Klägers stelle einen schwerwiegenden Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht dar, der die Zubilligung einer Geldentschädigung nach den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen (vgl. hierzu nur BGH, Urt. v. 15.09.2015 - VI ZR 175/14, VersR 2015, 1437 Rn. 38; vom 21.04.2015 - VI ZR 245/14, VersR 2015, 898 Rn. 33, jeweils mwN; Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - 4 U 1197/18 -, Rn. 1 - 2, juris; Beschluss vom 30. Juli 2018 - 4 U 620/18 -, Rn. 4, juris) rechtfertige, ist im Ergebnis nicht zu beanstanden.
  • BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Abweisung einer Zivilklage auf

    Auszug aus OLG Dresden, 03.04.2020 - 4 U 2478/19
    Regelmäßig ist daher bei der Gesamtwürdigung der für eine Geldentschädigung maßgeblichen Umstände der Kontext der Bildveröffentlichung mit einzubeziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.4.2017 - 1 BvR 2194/15; Wenzel/von Strobel-Allbeg, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. Kap 9 Rn 41).
  • BGH, 21.04.2015 - VI ZR 245/14

    Unterlassungsanspruch bei zufälliger Mitabbildung in Boulevard-Blatt

    Auszug aus OLG Dresden, 03.04.2020 - 4 U 2478/19
    Die Auffassung des Landgerichts, die Veröffentlichung des streitgegenständlichen Fotos des Klägers stelle einen schwerwiegenden Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht dar, der die Zubilligung einer Geldentschädigung nach den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen (vgl. hierzu nur BGH, Urt. v. 15.09.2015 - VI ZR 175/14, VersR 2015, 1437 Rn. 38; vom 21.04.2015 - VI ZR 245/14, VersR 2015, 898 Rn. 33, jeweils mwN; Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - 4 U 1197/18 -, Rn. 1 - 2, juris; Beschluss vom 30. Juli 2018 - 4 U 620/18 -, Rn. 4, juris) rechtfertige, ist im Ergebnis nicht zu beanstanden.
  • OLG Dresden, 11.02.2020 - 4 U 1676/19

    Fehler bei der Anwendung eines Geschäftsverteilungsplanes

    Die vermeintliche Unrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung wird daher ebenso wenig erfasst wie die behauptete Verletzung anderer Verfahrensgrundsätze (vgl. Senat, Beschl. v. 03.04.2020, Az 4 U 2478/19, Beschl. v. 09.01.2019, Az 4 U 1197/18; Beschl. v. 12.02.2015, Az. 4 U 861/14; OLG Dresden, Beschl. v. 15.10.2012, Az. 1 W 697/12; Beschl. v. 21.02.2013, 1 W 419/12 jeweils m.w.N.).
  • OLG Dresden, 15.04.2020 - 4 U 1676/19

    Rüge einer Gehörsverletzung; Nichtbeachtung von Parteivortrag; Keine Rüge der

    Die vermeintliche Unrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung wird daher ebenso wenig erfasst wie die behauptete Verletzung anderer Verfahrensgrundsätze (vgl. Senat, Beschl. v. 03.04.2020, Az 4 U 2478/19, Beschl. v. 09.01.2019, Az 4 U 1197/18; Beschl. v. 12.02.2015, Az. 4 U 861/14; OLG Dresden, Beschl. v. 15.10.2012, Az. 1 W 697/12; Beschl. v. 21.02.2013, 1 W 419/12 jeweils m.w.N.).
  • OLG Dresden, 11.01.2021 - 4 U 1355/18

    Keine Gehörsrüge gegen widersprüchliche Entscheidung!

    Die vermeintliche Unrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung wird daher ebenso wenig erfasst wie die behauptete Verletzung anderer Verfahrensgrundsätze (vgl. Senat, Beschluss vom 15. April 2020 - 4 U 1676/19 -, Rn. 20 - 32, juris; Beschl. v. 03.04.2020, Az 4 U 2478/19, Beschl. v. 09.01.2019, Az 4 U 1197/18; Beschl. v. 12.02.2015, Az. 4 U 861/14; OLG Dresden, Beschl. v. 15.10.2012, Az. 1 W 697/12; Beschl. v. 21.02.2013, 1 W 419/12 jeweils m.w.N.).
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