Rechtsprechung
OLG Dresden, 03.05.2012 - 4 U 1883/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Erlaubte Verdachtsberichterstattung oder unzulässiger Vorwurf einer Straftat? / Bei falscher Tatsachenbehauptung trägt Äußernder ggf. die Kosten des Strafverteidigers des Betroffenen
- openjur.de
- Justiz Sachsen
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- kanzlei.biz
75.000 Euro Strafe für Pädophilieverdacht im Internet
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004
Voraussetzungen und Bemessung der Geldentschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine auf einer Internetplattform erschienene Veröffentlichung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen und Bemessung der Geldentschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine auf einer Internetplattform erschienene Veröffentlichung
- sachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Streit um Geldentschädigung für ehrverletzende Berichterstattung im Internet
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+5Weitere Entscheidungen mit demselben BezugLG Dresden, 15.05.2018 - 3 KLs 392 Js 30493/08
Strafverfahren gegen Simone H. und Georg W. wegen Verfolgung Unschuldiger u.a.
BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei
AG Dresden, 02.09.2013 - 218 Ds 900 Js 12615/08Prozess gegen Zwangsprostituierte: Kein Opfer mehr
LG Dresden, 10.12.2012 - 12 Ns 900 Js 28869/08Strafverfahren gegen Arndt G. und Thomas D. wegen übler Nachrede
OLG Dresden, 03.05.2012 - 4 U 1883/11Geldentschädigungsanspruch; Verdachtsberichterstattung
AG Dresden, 13.08.2010 - 231 Cs 900 Js 28869/08Journalistische Sorgfaltspflichten; Verdachtsberichterstattung; einseitige und
Sachsensumpf
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 11.11.2011 - 8 O 4330/08
- OLG Dresden, 03.05.2012 - 4 U 1883/11
- BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12
- BGH, 11.02.2014 - VI ZR 211/12
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Dresden, 25.01.2022 - 4 U 2052/21
Unterlassung und Widerruf von Äußerungen in einer Berichterstattung; Erkennbare …
Ein Presseorgan macht sich die ehrenrührige Äußerung eines Dritten nicht schon mit deren Verbreitung allein dadurch zu eigen, dass es sich nicht ausdrücklich davon distanziert (BVerfG, WM 2009, 1706;… BGH AfP 2010, 72 unter Hinweis auf EGMR, Urteile vom 29. März 2001, Beschwerde Nr. 38432/97, Thoma/Luxemburg, Rn. 64;… vom 30. März 2004, Beschwerde Nr. 53984/00, Radio France u.a./Frankreich, Rn. 37 ff.;… vom 14. Dezember 2006, Beschwerde Nr. 76918/01, Verlagsgruppe News GmbH/Österreich, Rn. 33; Senat Urteil vom 03. Mai 2012 - 4 U 1883/11 -, Rn. 23, juris). - OLG Köln, 19.05.2015 - 15 U 38/13
Unterlassungsansprüche betreffend Äußerungen des Autors des Buchs "Macht und …
Um die verfassungsrechtlich gewährleistete Meinungs- und Pressefreiheit nicht über Gebühr zu beeinträchtigen, ist bei einer solchen Annahme jedoch Zurückhaltung geboten; abzulehnen ist sie etwa beim Abdruck einer Presseschau oder bei der Veröffentlichung eines klassisch in Frage und Antwort gegliederten Interviews (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 03.0.2012 - 4 U 1883/11 -, juris). - OLG Dresden, 21.08.2018 - 4 U 255/18
Zulässigkeit und zulässiger Umfang einer Verdachtsberichterstattung in der Presse
Da jedermann Strafanzeige erstatten kann, sie also für sich betrachtet nicht viel besagt, sind hier in besonderem Maße die Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen zu berücksichtigen (Senat, Urteil vom 03. Mai 2012 - 4 U 1883/11 -, Rn. 29, juris). - OLG Dresden, 15.09.2021 - 4 U 1214/21 Ein Presseorgan macht sich die ehrenrührige Äußerung eines Dritten nicht schon mit deren Verbreitung allein dadurch zu eigen, dass es sich nicht ausdrücklich davon distanziert (BVerfG, WM 2009, 1706;… BGH AfP 2010, 72 unter Hinweis auf EGMR, Urteile vom 29. März 2001, Beschwerde Nr. 38432/97, Thoma/Luxemburg, Rn. 64;… vom 30. März 2004, Beschwerde Nr. 53984/00, Radio France u.a./Frankreich, Rn. 37 ff.;… vom 14. Dezember 2006, Beschwerde Nr. 76918/01, Verlagsgruppe News GmbH/Österreich, Rn. 33; Senat Urteil vom 03. Mai 2012 - 4 U 1883/11 -, Rn. 23, juris).