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   OLG Dresden, 03.07.2017 - 4 U 806/17   

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https://dejure.org/2017,25296
OLG Dresden, 03.07.2017 - 4 U 806/17 (https://dejure.org/2017,25296)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.07.2017 - 4 U 806/17 (https://dejure.org/2017,25296)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. Juli 2017 - 4 U 806/17 (https://dejure.org/2017,25296)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Unterlassungs- und Widerrufsansprüchen gegen die fachliche Einschätzung eines Betriebsarztes bei der arbeitsmedizinischen Begutachtung eines Arbeitnehmers

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit von Unterlassungs- und Widerrufsansprüchen gegen die fachliche Einschätzung eines Betriebsarztes bei der arbeitsmedizinischen Begutachtung eines Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de

    ASiG § 3 Abs. 1 ; BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 1004
    Zulässigkeit von Unterlassungs- und Widerrufsansprüchen gegen die fachliche Einschätzung eines Betriebsarztes bei der arbeitsmedizinischen Begutachtung eines Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Leipzig - 5 O 2000/16
  • OLG Dresden, 03.07.2017 - 4 U 806/17
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.12.1991 - VI ZR 169/91

    Rechtsschutzbedürfnis für Ehrenschutzklage

    Auszug aus OLG Dresden, 03.07.2017 - 4 U 806/17
    In gleicher Weise sollen auch die Zeugen ihre Bekundungen frei von der Befürchtung, mit einer Widerrufs- oder Unterlassungsklage überzogen zu werden, abgeben können (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Oktober 1994 - VI ZR 74/94; vom 17. Dezember 1991 - VI ZR 169/91 - juris).
  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 314/08

    Kein umfassender Anspruch eines Kindes gegen die Presse, die Veröffentlichung

    Auszug aus OLG Dresden, 03.07.2017 - 4 U 806/17
    Das bemisst sich insbesondere nach der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner nach Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens (st. Rspr., vgl. nur BGH VersR 2009, 1675; BVerfG NJW 2004, 591).
  • BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08

    Esra

    Auszug aus OLG Dresden, 03.07.2017 - 4 U 806/17
    Die Gewährung einer Geldentschädigung hängt demnach nicht nur von der Schwere des Eingriffs ab, es kommt vielmehr auf die gesamten Umstände des Einzelfalls an, nach denen auch zu beurteilen ist, ob ein anderweitiger befriedigender Ausgleich für die Persönlichkeitsrechtsverletzung fehlt (BGH NJW 2010, 763).
  • BGH, 11.04.1989 - VI ZR 293/88

    Widerruf einer ärztlichen Diagnose; Unterbringung aufgrund unrichtiger Diagnose

    Auszug aus OLG Dresden, 03.07.2017 - 4 U 806/17
    Vor diesem Hintergrund käme die Feststellung einer Schadensersatzpflicht allenfalls dann in Betracht, wenn die der Schlussfolgerung vorausgehende methodische Untersuchung oder die zu dem Ergebnis führende Anwendung spezieller Kenntnisse und Fähigkeiten grob leichtfertig erfolgt ist (BGH, Urt. v. 11.04.1989, Az.: VI ZR 293/88).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2008 - 15 U 170/07
    Auszug aus OLG Dresden, 03.07.2017 - 4 U 806/17
    Der Betriebsarzt hat die ärztliche Schweigepflicht nach § 8 Abs. 1 S. 3 ASiG auch im Verhältnis zum Arbeitgeber zu beachten (vgl. BAG, Urteil vom 12.9.2006 - 9 AZR 217/06 - juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.12.2008, I-15 U 170/07 - juris), so dass die Gefahr einer unbegrenzten Weiterleitung oder Verwendung der über den Kläger erlangten Informationen gering ist.
  • BGH, 18.10.1994 - VI ZR 74/94

    Ehrenschutz gegenüber Äußerungen des Konkursverwalters in einem Bericht an die

    Auszug aus OLG Dresden, 03.07.2017 - 4 U 806/17
    In gleicher Weise sollen auch die Zeugen ihre Bekundungen frei von der Befürchtung, mit einer Widerrufs- oder Unterlassungsklage überzogen zu werden, abgeben können (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Oktober 1994 - VI ZR 74/94; vom 17. Dezember 1991 - VI ZR 169/91 - juris).
  • BGH, 03.05.1988 - VI ZR 276/87

    Widerruf einer ärztlichen Diagnose

    Auszug aus OLG Dresden, 03.07.2017 - 4 U 806/17
    Jedoch kann der Arzt grundsätzlich nicht gezwungen werden, sie zu widerrufen (BGH, Urteil vom 03. Mai 1988 - VI ZR 276/87 -, juris).
  • BGH, 23.02.1999 - VI ZR 140/98

    Widerruf einer Verdachtsdiagnose

    Auszug aus OLG Dresden, 03.07.2017 - 4 U 806/17
    Dies gilt nach Auffassung des Senats auch für sachverständige Äußerungen im Rahmen eines arbeitsmedizinischen Begutachtungsverfahrens (für Sachverständige offen gelassen von BGH, Urteil vom 23. Februar 1999 - VI ZR 140/98 -, Rn. 8, juris).
  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1338/00

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus OLG Dresden, 03.07.2017 - 4 U 806/17
    Das bemisst sich insbesondere nach der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner nach Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens (st. Rspr., vgl. nur BGH VersR 2009, 1675; BVerfG NJW 2004, 591).
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