Rechtsprechung
OLG Dresden, 03.08.2006 - 4 U 536/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- MIR - Medien Internet und Recht
Niemand kann daran gehindert werden, angebliche Missstände denjenigen Stellen anzuzeigen, die dazu berufen sind, einem entsprechenden Verdacht nachzugehen und gegebenenfalls Maßnahmen gegen solche Missstände zu ergreifen. Das gilt erst recht für Strafanzeigen und ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1, § 1004; GG Art. 2 Abs. 1
Untersagung von Äußerungen gegenüber einer zur Aufklärung von Missständen berufenen Stelle - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Strengere Maßstäbe für Äußerungen in der Öffentlichkeit
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Beurteilungsmaßstäbe für kritische Äußerungen in der Öffentlichkeit
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 21.02.2006 - 15 O 5166/05
- OLG Dresden, 03.08.2006 - 4 U 536/06
Papierfundstellen
- MDR 2007, 465
Wird zitiert von ... (6)
- LG Köln, 28.11.2018 - 4 O 457/16
Uneingeschränkte Gewährung von Zutritt zu den den Vereinsmitgliedern zugänglichen …
Im Rahmen privilegierter Äußerungen dürfen die Barrieren nicht so hoch gesetzt werden, dass von ihnen ein Lähmungseffekt ausgehen kann (OLG Dresden, Urteil vom 03. August 2006 - 4 U 536/06). - OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20
Anspruch eines Rechtsanwalts auf vorläufige Löschung einer Äußerung
An der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die als unwahr erkannt wurden, kann auch unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse bestehen (BVerfG, NJW 1992, 1439, Senat Urteil vom 03. August 2006 - 4 U 536/06 -, juris). - OLG Naumburg, 12.09.2013 - 1 U 7/12
Anspruch von Eltern gegen einen Arzt auf Ausgleich immaterieller Nachteile wegen …
Ärzte, die auf die Gefährdung von Gesundheit oder gar Leben von Kindern hinweisen, machen sich daher in der Regel nicht haftbar, weil sie sich rechtmäßig verhalten (BVerfG NJW 1987, 1929; BGH NJW 1979, 1351, 1352; 1985, 1959, 1961; 1992, 2014, 2015; NZBau 2009, 237 f.; OLG München, Beschluss vom 26.4.2002, 1 W 1116/02 - BeckRS 2002, 30256597; OLG Dresden, Urteil vom 3.8.2006, 4 U 536/06 - zitiert in juris).
- OLG Frankfurt, 30.04.2012 - 19 W 24/12
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Persönlichkeitsrechtsverletzung, wenn …
Denn die Rechtsanwaltskammer ist die für die Einreichung von Beschwerden wegen angeblicher Missstände bei der anwaltlichen Berufsausübung zuständige Stelle, die erhobenen Vorwürfen nach einem rechtsstaatlich geregelten Verfahren nachzugehen hat (OLG Dresden, MDR 2007, 465, Rn. 6;… BGH NJW-RR 1999, 1251, Rn. 20; OLG Hamburg, MDR 1971, 1009;… Palandt/Sprau, 71. Aufl., BGB, § 123 Rn. 104). - OLG Dresden, 14.02.2019 - 4 U 1669/18
Unterlassung von Äußerungen zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem …
Es besteht kein Unterlassungsanspruch gegen die Einreichung von Beschwerden und Eingaben wegen angeblicher Missstände bei den für ihre Beseitigung zuständigen Stellen (Senat, Urteil vom 03.08.2006, 4 U 536/06; OLG Frankfurt, NJW-RR 1994, 416). - AG Osnabrück, 06.11.2018 - 48 C 1519/18
Unterlassungsanspruch - Zeugenaussage über ein Vier-Augen-Gespräch mit …
Niemand kann daran gehindert werden, angebliche Missstände denjenigen Stellen anzuzeigen, die dazu berufen sind, einem entsprechenden Verdacht nachzugehen (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 03.08.2006 - 4 U 536/06; BGH NJW 1962, 243; BGH, WM 1978, 62).