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   OLG Dresden, 04.04.2018 - 4 W 325/18   

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https://dejure.org/2018,11136
OLG Dresden, 04.04.2018 - 4 W 325/18 (https://dejure.org/2018,11136)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.04.2018 - 4 W 325/18 (https://dejure.org/2018,11136)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. April 2018 - 4 W 325/18 (https://dejure.org/2018,11136)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen der Prozesskostenhilfe; Rechtsfolgen der unterbliebenen Unterzeichnung eines Prozesskostenhilfeantrages durch den Antragsteller

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis der wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen der Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 829
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Zweibrücken, 28.02.2012 - 5 U 8/08

    Arzt- bzw. Krankenhaushaftung: Anspruch auf Rückzahlung geleisteten ärztlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2018 - 4 W 325/18
    Dabei wird das Landgericht auch zu beachten haben, dass kosmetische Operationen einer erweiterten Aufklärungspflicht unterliegen, die nicht auf eine zusammenfassende Darstellung der Risiken "im Großen und Ganzen" beschränkt ist; hier gehört es vielmehr zur besonderen Verantwortung des Arztes, seinem Patienten das Für und Wider mit allen Konsequenzen vor Augen zu stellen (vgl. Senat Urteil vom 03. September 2009 - 4 U 239/08 -, juris zu einer Brustvergrößerung; OLG Zweibrücken, Urteil vom 28. Februar 2012 - 5 U 8/08 -, Rn. 85, juris).
  • OLG Dresden, 03.09.2009 - 4 U 239/08
    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2018 - 4 W 325/18
    Dabei wird das Landgericht auch zu beachten haben, dass kosmetische Operationen einer erweiterten Aufklärungspflicht unterliegen, die nicht auf eine zusammenfassende Darstellung der Risiken "im Großen und Ganzen" beschränkt ist; hier gehört es vielmehr zur besonderen Verantwortung des Arztes, seinem Patienten das Für und Wider mit allen Konsequenzen vor Augen zu stellen (vgl. Senat Urteil vom 03. September 2009 - 4 U 239/08 -, juris zu einer Brustvergrößerung; OLG Zweibrücken, Urteil vom 28. Februar 2012 - 5 U 8/08 -, Rn. 85, juris).
  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 47/85

    Vollständigkeit der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2018 - 4 W 325/18
    § 117 Abs. 2 ZPO verlangt auch in der seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts im Jahr 2013 geltenden Fassung nicht, dass die Erklärung um wirksam zu sein, eigenhändig unterschrieben sein muss und im Original vorgelegt wird (so schon BGH, 10.07.1985 - IV b ZB 47/85 - und OLG Karlsruhe 07.12.1995 - 2 WF 145/95 -zu § 117 Abs. 2 ZPO alte Fassung).
  • BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94

    Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2018 - 4 W 325/18
    Ein Prozesskostenhilfeantrag der nicht zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt, sondern schriftlich gestellt wird (§ 117 Abs. 1 S. 1 ZPO), muss vom Antragsteller unterschrieben und mit der Versicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben versehen werden (BGH, Beschluss vom 04. Mai 1994 - XII ZB 21/94 -, juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09. November 2017 - OVG 11 N 10.17 -, Rn. 2, juris).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.1995 - 2 WF 145/95

    Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2018 - 4 W 325/18
    § 117 Abs. 2 ZPO verlangt auch in der seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts im Jahr 2013 geltenden Fassung nicht, dass die Erklärung um wirksam zu sein, eigenhändig unterschrieben sein muss und im Original vorgelegt wird (so schon BGH, 10.07.1985 - IV b ZB 47/85 - und OLG Karlsruhe 07.12.1995 - 2 WF 145/95 -zu § 117 Abs. 2 ZPO alte Fassung).
  • BGH, 10.10.2012 - IV ZB 16/12

    Prozesskostenhilfe: Entzug der Bewilligung infolge falscher Angaben des

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2018 - 4 W 325/18
    Kommt er dieser Pflicht nicht nach, ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe abzulehnen, ohne dass es darauf ankommt, ob der Antragsteller die Voraussetzungen für die Bewilligung materiell erfüllt (BGH 10.10.2012 - IV ZB 16/12 - NJW 2013, 68; LAG Köln, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - 1 Ta 219/16 -, Rn. 3, juris).
  • LAG Köln, 20.10.2016 - 1 Ta 219/16

    Aufklärungspflicht des Antragstellers

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2018 - 4 W 325/18
    Kommt er dieser Pflicht nicht nach, ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe abzulehnen, ohne dass es darauf ankommt, ob der Antragsteller die Voraussetzungen für die Bewilligung materiell erfüllt (BGH 10.10.2012 - IV ZB 16/12 - NJW 2013, 68; LAG Köln, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - 1 Ta 219/16 -, Rn. 3, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 17.05.2017 - 6 Ta 67/17

    Prozesskostenhilfe, Versagung, Ratenzahlungsanordnung, Erklärung über die

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2018 - 4 W 325/18
    Ein solches Erfordernis stellt auch die PKHVordruckVO nicht auf (so auch LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 6 Ta 67/17 -, Rn. 14, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2017 - 11 N 10.17

    Unterschrift unter einen Prozesskostenhilfeantrag

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2018 - 4 W 325/18
    Ein Prozesskostenhilfeantrag der nicht zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt, sondern schriftlich gestellt wird (§ 117 Abs. 1 S. 1 ZPO), muss vom Antragsteller unterschrieben und mit der Versicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben versehen werden (BGH, Beschluss vom 04. Mai 1994 - XII ZB 21/94 -, juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09. November 2017 - OVG 11 N 10.17 -, Rn. 2, juris).
  • OLG Dresden, 04.03.2024 - 4 U 1796/23
    Eine umfassende Risikoaufklärung, die auf eine zusammenfassende Darstellung der Risiken "im Großen und Ganzen" beschränkt ist, reicht deshalb nicht aus; hier gehört es vielmehr zur besonderen Verantwortung des Arztes, seinem Patienten das Für und Wider mit allen Konsequenzen deutlich vor Augen zu stellen (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 4 U 1052/19 -, Rn. 8, juris; Beschluss vom 4. April 2018 - 4 W 325/18 -, Rn. 7, juris; Urteil vom 03. September 2009 - 4 U 239/08 -, juris; OLG Zweibrücken, Urteil vom 28. Februar 2012 - 5 U 8/08 -, Rn. 85, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2021 - 5 Ta 15/21

    PKH-Erklärung - Glaubhaftmachung - Originalunterschrift - auswärtiger

    Umstritten ist, ob das Formular im Original unterschrieben sein muss (so BFH, Beschluss vom 24. April 2001 - X B 56/00 - Rn. 10, juris = BFH/NV 2001, 1412; BFH, Beschluss vom 25. Mai 1999 - VII S 13/99 - Rn. 1, juris = BFH/NV 2000, 51; vgl. auch VerfG Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2019 - 3/18 - Rn. 12, juris) oder ob die Übermittlung eines elektronischen Dokuments bzw. eines Telefaxes genügt, sofern feststeht, dass die Erklärung von der Partei stammt (so LAG Sachsen, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - 4 Ta 52/18 (8) - Rn. 17, juris = NZA-RR 2019, 278; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 6 Ta 67/17 - Rn. 14, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 04. April 2018 - 4 W 325/18 - Rn. 6, juris = MDR 2018, 829; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07. Dezember 1995 - 2 WF 145/95 - Rn. 9, juris = FamRZ 1996, 805; Zöller/Schulzky, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 117, Rn. 23; MüKoZPO/Wache, 6. Aufl. 2020, ZPO § 117 Rn. 19).
  • LAG Hamm, 14.09.2022 - 5 Ta 133/22

    Keine nachträgliche Anordnung von Ratenzahlungen für vor der Insolvenzeröffnung

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Bedürftigkeit aus anderen Gründen offensichtlich ist (OLG Dresden, Beschluss vom 04. April 2018, 4 W 325/18, juris bei fehlender Unterschrift unter der Erklärung; LAG Köln, Beschluss vom 23. Februar 2017, 1 Ta 280/16, juris, Rz. 4).
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